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Foto: Familie, Vater, Mutter und zwei Kinder tragen Sonnenbrillen und schauen winkend aus einem Auto raus.
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Führerschein mit siebzehn

Es hat sich gezeigt, dass die Gefahr eines Autounfalls bei Führerscheinneulingen wesentlich höher liegt als bei älteren Verkehrsteilnehmern.

Gilt der Führerschein mit siebzehn überall?

Diese mit 17 erworbene Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb der Bundesrepublik. Dort aber in allen Bundesländern, unabhängig davon, in welchem Land sie erworben wurde.

Führerscheinneulinge überschätzen oftmals ihr Können, während sie kritische Situationen häufig unterschätzen.

Um dem Hauptproblem der mangelnden Fahrerfahrung junger Führerscheinbesitzer zu begegnen, ist es möglich, die Fahrerlaubnis mit siebzehn zu erwerben. Ein Jahr lang, bis zum 18. Geburtstag, darf dann der Führerscheinneuling nur in Begleitung eines Erwachsenen ein Auto steuern. Offiziell heißt es "Begleitetes Fahren". Auf diese Art soll er sich an eine umsichtige und verantwortungsvolle Fahrweise gewöhnen.

Wann kann man frühestens mit den Fahrstunden beginnen?

Ihre Tochter oder Ihr Sohn kann nur mit Ihrer Einwilligung den Führerschein mit 17 erwerben. Mit sechszehneinhalb Jahren kann sie oder er sich zu einer Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden. Beim zuständigen Amt muss vorher ein Antrag gestellt werden. Der muss bereits die Namen der Begleitpersonen enthalten. Wenn keine Bedenken gegen die Fahreignung sprechen, kann es losgehen.

Wann kann die Fahrprüfung abgelegt werden?

Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag darf die Fahrprüfung abgelegt werden. Wenn sie bestanden ist, bekommt Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn eine Bescheinigung, die die Fahrerlaubnis mit Begleitung bestätigt.

Foto: Teenager Mädchen hält einen Mopedhelm untern Arm.
Krakenimages.com / Shutterstock.com

Ab wann darf man ein motorisiertes Zweirad fahren? Und worauf ist besonders zu achten?

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An welche Auflagen ist die Fahrerlaubnis mit 17 gebunden?

An der Fahrausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten sind die Führerscheinklassen L, M und S) hat sich gegenüber der bisherigen Ausbildung nichts geändert außer dass sie eben ein Jahr früher stattfinden kann. Es müssen allerdings folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Die jungen Fahrerinnen und Fahrer dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen, erfahrenen Person ein Auto steuern.
  • Diese Person (es können auch mehrere sein) muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
  • Die Fahrerlaubnis muss immer mitgeführt werden.

Bestimmte Fahrschulen bieten übrigens einen Vorbereitungskurs für Fahranfängerinnen und Fahranfänger und Begleitpersonen an. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein.

An welche Auflagen ist die Begleitperson gebunden?

Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer. Sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie fährt lediglich als Beraterin bzw. Berater mit. Als solche muss sie folgende Auflagen erfüllen:

  • Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis haben.
  • Die Begleitung darf bei der Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg haben.
  • Der Name der Begleitperson muss in der Prüfungsbestätigung eingetragen sein. Für die Begleitperson gelten die 0,5 Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über Drogen.

Welche Aufgaben muss eine Begleitperson erfüllen?

Sie haben als erwachsene Begleitperson eine große Verantwortung. Sie tragen dazu bei, dass der Ihnen anvertraute junge Mensch lernt, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Ziel dieses Modellversuchs ist, die Straßen sicherer zu machen. Nehmen Sie sich also Zeit für Ihre Aufgabe, und seien Sie während der Fahrt immer aufmerksam und:

  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.
  • Wenn es gefahrlos möglich ist, beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer während der Fahrt. Ansonsten sollte dies vor Fahrtantritt geschehen.
  • Verhindern Sie (durch Beratung), dass die junge Fahrerin bzw. Fahrer sich selbst und andere zum Beispiel durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße gefährdet.
  • Denken Sie daran, dass Sie kein Fahrlehrer sind. Ein Eingriff während des Fahrens ist nicht erlaubt.
  • Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder anderem Drogeneinfluss oder wenn Sie sich unwohl fühlen.
  • Sind Sie Halterin oder Halter des Fahrzeuges, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass Sie Ihr Fahrzeug für das begleitete Fahren nutzen.

Auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) finden Sie eine Liste und Downloads aller Verkehrszeichen des Verkehrszeichenkataloges.