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Foto: Zwei kleine Kinder und Babysitterin sitzen lesend im Kinderzimmer unter einem Stoffzelt.
New Africa / Shutterstock.com

Babysitterin bzw. Babysitter

Die Eltern möchten mal wieder ausgehen. Wer betreut in der Zwischenzeit das Kind? Die einzige und beste Lösung ist oft, eine Babysitterin oder einen Babysitter zu engagieren.

Babysitterin bzw. Babysitter und Kind

Ob Spielen, Spazierengehen oder Beaufsichtigen am Abend ... die Aufgaben einer Babysitterin oder eines Babysitters können sehr vielseitig sein. Manche Anforderungen können bereits von jüngeren Babysitterninn bzw. Babysittern gemeistert werden, für andere (wie die Pflege eines kranken Kindes) ist eine erfahrene Betreuungsperson besser geeignet.

Alle Beteiligten sollten sich darüber klar sein, worauf sie sich einlassen. Damit sich Kind, Eltern und Babysitterin bzw. Babysitter wohl fühlen. Entscheidend für ein gutes Gelingen ist, dass sich Kind und die Babysitterin bzw. der Babysitter gut verstehen.

Unabdingbar ist selbstverständlich, dass die Babysitterin bzw. der Babysitter gerne mit Kindern umgeht. Feinfühligkeit, Geduld und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Eigenschaften, welche die Babysitterin bzw. der Babysitter mitbringen sollte. Beim Spiel kann sich ein Kind schon mal verletzen oder es fällt der Strom aus ...

Kurz: Die Babysitterin bzw. der Babysitter sollte auf unvorhergesehene Ereignisse besonnen reagieren können. Bevor Ihr Kind zum ersten Mal mit der Babysitterin bzw. dem Babysitter allein ist, sollten sich beide natürlich kennen lernen. Sie als Eltern spüren auch schnell, ob beide miteinander auskommen. Akzeptiert Ihr Kind die Babysitterin bzw. den Babysitter nicht, suchen Sie lieber nach einer anderen Betreuungsperson. Es sollen sich doch beide wohl fühlen: Kind und Babysitterin bzw. Babysitter. Wenn die Beziehung zwischen beiden stimmt, können Eltern beruhigt ihre Dinge erledigen.

Das Alter des Kindes

Ab welchem Alter man ein Kind von einer Babysitterin bzw. einem Babysitter betreuen lassen sollte – darüber gehen die Meinungen sehr auseinander. Letztendlich liegt die Entscheidung bei den Eltern selbst.
Ein Säugling oder Kleinkind sollte nur von einer erfahrenen Betreuungsperson und nur kurze Zeit beaufsichtigt werden.
Und man muss auch an die Babysitterin bzw. den Babysitter denken: Ist sie oder er überfordert, haben weder Eltern noch Babysitterin bzw. Babysitter und schon gar nicht Ihr Kind etwas davon.

Wie finde ich eine Babysitterin bzw. einen Babysitter?

  • Der einfachste Weg ist, sich bei anderen Eltern zu erkundigen. So erhalten Sie viele Informationen und können sich vorab ein Bild von Ihrer Babysitterin bzw. Ihrem Babysitter machen.
  • Oft haben Babysitterinnen bzw. Babysitter Freundinnen oder Freunde, die sich auch etwas Geld verdienen wollen.
  • Inserieren Sie in der örtlichen Zeitung oder im Gemeindeblatt.
  • Machen Sie einen Aushang in Schulen, im Pfarrhaus, im Mütterzentrum ...
  • Im Internet werden einige Babysitter-Börsen angeboten.

Grundsätzliches Gespräch mit der Babysitterin bzw. dem Babysitter

Haben Sie sich für eine Babysitterin bzw. einen Babysitter entschieden, nehmen Sie sich Zeit, grundsätzliche Dinge zu besprechen. Bei einer Tasse Kaffee oder Tee lassen sich viele Dinge klären:

  • Besprechen Sie, wie die Babysitterin bzw. der Babysitter die Zeit Ihrer Abwesenheit zusammen mit dem Kind gestalten sollte. Babysitten bedeutet Verantwortung tragen und enthält einige Pflichten, die der Babysitterin bzw. dem Babysitter klar sein müssen. So dürfen kleinere Kinder nicht aus den Augen gelassen werden. Grundsätzlich müssen Kinder vor Haushaltsunfällen geschützt werden.
  • Besprechen Sie Familien-Regeln: Was dürfen die Kinder keinesfalls tun? Welche Fernsehprogramme sind erlaubt? Wie lange darf ferngesehen oder telefoniert werden? Welche Freundinnen oder Freunde darf Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit besuchen?
  • Erklären Sie alle wichtigen Geräte, zum Beispiel wie das Telefon funktioniert. Notieren Sie Ihrer Babysitterin bzw. Ihrem Babysitter die wichtigsten Dinge.
  • Zeigen Sie Ihrer Babysitterin bzw. Ihrem Babysitter alle notwendigen Räume Ihres Haushalts. Wo befindet sich die Toilette? Welche Räume sollten nicht betreten werden?
  • Erklären Sie, wie eingehende Anrufe oder überraschende Besuche behandelt werden sollen.
  • Klären Sie auch, welche Regeln die Babysitterin bzw. der Babysitter zu beachten hat.

Bevor Sie gehen ...

Die Babysitterin bzw. der Babysitter sollte so frühzeitig kommen, dass Sie alle notwendigen Dinge besprechen können:

  • Notieren Sie für Ihre Babysitterin bzw. Ihren Babysitter die Adresse und Telefonnummer Ihres Aufenthaltsorts. Teilen Sie ihm ebenfalls Ihre Handynummer mit.
  • Stellen Sie der Babysitterin bzw. dem Babysitter eine Liste mit allen wichtigen Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr oder eines Arztes) zusammen.
  • Zeigen Sie, wo sich die Hausapotheke befindet. Klar muss sein, dass Sie im Notfall sofort benachrichtigt werden.
  • Sind Türen und Fenster geschlossen? Haben Sie alle Elektrogeräte ausgeschaltet?
  • Teilen Sie der Babysitterin bzw. dem Babysitter mit, wann Sie voraussichtlich nach Hause kommen.

Während Sie weg sind ...

  • Sind Sie länger weg, rufen Sie einfach mal zu Hause an. Dies dient nicht nur Ihrer Beruhigung. Es kann auch unvorhergesehene Ereignisse geben, auf welche die Babysitterin bzw. der Babysitter und Ihr Kind nicht vorbereitet sind.
  • Melden Sie sich auf jeden Fall, wenn Sie später zurückkommen als vorgesehen.

Wenn Sie wieder zu Hause sind ...

  • Fragen Sie die Babysitterin bzw. den Babysitter, wie die Zeit während Ihrer Abwesenheit verlaufen ist. Ist alles in Ordnung? Gab es Anrufe oder hat jemand geklingelt?
  • Sorgen Sie - insbesondere bei minderjährigen Babysitterinnen bzw. Babysittern - dafür, dass sie bzw. er sicher nach Hause kommt.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Babysitterin bzw. den Babysitter. Hat es sich wohl gefühlt? War es während Ihrer Abwesenheit gut versorgt?

Versicherungsschutz

Unfallversicherung:

Babysitterinnen und Babysitter fallen wie Au pair-Betreuerinnen und Au-pair-Betreuer unter die Bezeichnung „Haushaltshilfen”. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber, also die bzw. der Haushaltsführende.

Babysitterinnen und Babysitter sind unter anderem bei der Betreuung der Kinder, auf dem Weg zur Arbeit und bei Urlaubsbegleitung im Rahmen der Beschäftigung gesetzlich unfallversichert.
Die oder der Haushaltsführende hat die Pflicht, die Beschäftigung von Personen innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden – unabhängig davon, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt. Weder die wöchentlichen Arbeitsstunden noch die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. die Sozialversicherungspflicht spielen dabei eine Rolle.

Haftpflichtversicherung:

Meist sind Jugendliche bei der Haftpflicht der Eltern mitversichert.
Diese reicht aber manchmal nicht aus. Denn Babysitten wird normalerweise „im Auftrag” und „gegen Entgelt” gemacht. Darum muss der Versicherungsschutz erweitert werden. Die Babysitterin bzw. der Babysitter sollte sich von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass sie auch für Versicherungsfälle in seinem Beschäftigungsverhältnis haftet.

Aufsichtspflicht

Grundsätzlich liegt die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen bei den Eltern.
Durch Vertrag kann sie auch beispielsweise auf die Babysitterin bzw. den Babysitter übertragen werden. Diese Übertragung muss nicht ausdrücklich oder schriftlich geschehen, sie kann auch mündlich und stillschweigend sein. Zu empfehlen sind allerdings schriftliche Vereinbarungen.
Ist die Babysitterin bzw. der Babysitter selbst minderjährig, müssen dessen eigene Eltern mit der Übertragung der Aufsichtspflicht auf ihr Kind einverstanden sein.

Mein Kind möchte babysitten

Viele Jugendliche übernehmen gerne die kurzzeitige Betreuung von Kindern, um etwas Geld zu verdienen.
Babysitten ist allerdings eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es erfordert mehr als bloße Anwesenheit.
Die Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind überlegen, ob es der Situation gewachsen ist. Denn alle Beteiligten haben nichts davon, wenn die Babysitterin oder der Babysitter überfordert ist.

Einige Institutionen bieten Kurse an, in denen die zukünftigen Babysitterinnen bzw. Babysitter auf ihre Aufgabe vorbereitet werden.
Übrigens: Möchte Ihr Kind selbst babysitten, muss es mindestens 13 Jahre alt sein (§ 5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Kinderarbeitsschutzverordnung).
Im Alter zwischen 13 und 15 Jahren dürfen Kinder zwischen 8 und 18 Uhr babysitten (Jugendarbeitsschutzgesetz § 5 Abs. 2), ab 15 Jahren bis 20 Uhr.

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