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Stief- und Patchworkfamilien als Familientyp

„Ich habe eine Mama, einen Papa, einen Bruder. Da ist auch noch Fred, der Freund meiner Mutter. Er hat selbst zwei Kinder, die sind meine Geschwister – oder doch nicht richtig. Ich habe eine Halbschwester, Miriam, die ist das Kind von Mama und Fred. Alle wohnen zusammen – bis auf Papa. Papa wohnt mit seiner neuen Frau. Dorthin gehen mein Bruder und ich jedes Wochenende. Ich habe drei Omas und Opas.“ So stellt der 10-jährige Sebastian seine Familie vor. Gar nicht so leicht zu verstehen, wer da nun zu wem gehört. Sebastian lebt in einer Stief- beziehungsweise sogenannten Patchworkfamilie.

Ist Sebastian deshalb ein „armes Stiefkind“, das nicht geliebt und schlecht behandelt wird? Auch heute denken viele Menschen bei Begriffen wie „Stiefmutter“ oder „... du wirst stiefmütterlich behandelt“, dass Stiefkinder zu kurz kommen würden. Dabei ist in Deutschland die Stieffamilie nach der Kernfamilie und der Ein-Eltern-Familie der dritthäufigste Familientyp.

Stieffamilien ist eines gemeinsam: Zu den leiblichen Eltern tritt mindestens ein neuer Elternteil hinzu. Die Zusammensetzung einer Stieffamilie kann überaus vielfältig sein. Oft erstrecken sie sich (wie bei Sebastian) über mehrere Haushalte. Die Kinder leben mit einem leiblichen Elternteil, sie verbringen aber auch unterschiedlich viel Zeit im Haushalt des getrennt lebenden Elternteils. In beiden Haushalten können neue Elternteile hinzutreten. Die neuen Partnerinnen bzw. Partner können verheiratet sein oder zusammenleben. In manchen neuen Partnerschaften werden getrennte Wohnungen beibehalten. Manchmal bringt die neue Partnerin oder der neue Partner ebenfalls Kinder mit in die Stieffamilie, manchmal kommt ein gemeinsames Kind hinzu. In einigen Fällen ist der Kontakt zu einem leiblichen Elternteil völlig abgebrochen.

Mitglieder von Stieffamilien haben weitreichende Veränderungen erlebt. Vorausgegangen ist ein – manchmal endgültiger – Verlust. Die Befürchtung, die neue Familie wiederum zu verlieren, schwingt lange Zeit mit.

Die Erfahrungen, die in der vergangenen Familie gemacht wurden, können nicht einfach weggewischt werden. Darum sind Stieffamilien anders. Gelingt es, tragfähige Beziehungen untereinander aufzubauen, bieten Stieffamilien die Chance auf einen Neubeginn und eine Bereicherung.

Wir sind wieder eine „richtige“ Familie?

Nach dem Auseinanderbrechen einer Familie herrscht oft eine große Sehnsucht danach, wieder eine „richtige“ Familie zu werden. Erwachsene möchten am liebsten mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner die Familie wiederherstellen.

Das wird nicht funktionieren. Denn es sieht für die Kinder doch sehr anders aus als für die Erwachsenen. Sie hoffen oft jahrelang nach der Trennung der leiblichen Eltern darauf, dass diese wieder zusammenkommen. Die Kinder haben sich ja nicht entschieden, sich zu trennen. Das haben die Erwachsenen gemacht. Auch Kinder, die sich in der alten Familie (beispielsweise wegen ständiger Streitereien) nicht wohl gefühlt haben, möchten diese doch in den allermeisten Fällen wiederherstellen.

Die neue Partnerin bzw. der neue Partner ist Ausdruck dessen, dass dieser Wunsch nicht mehr in Erfüllung gehen wird.

Die Erwachsenen hingegen hoffen auf einen Neubeginn nach dem Motto: „Alles wird gut.“

Es kann nicht von heute auf morgen ein Elternteil durch einen anderen Menschen ersetzt werden. Beziehung braucht Zeit: Bis eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Stiefelternteil und Kind aufgebaut ist, dauert es oft Jahre.

Dazu gehört, dass die Kinder Kontakt zu ihrem leiblichen Elternteil halten und diesen Teil ihrer Familie nicht verlieren.

Das neue Paar – die neuen Eltern?

Findet sich ein Paar zusammen, wird es in der Regel eine längere Zeit zu zweit sein. Kündigt sich ein Kind an, bleiben viele Monate, um sich darauf einzustellen. In dieser Zeit kann das Paar in die neue Rolle hineinwachsen.

Bei Stiefeltern-Paaren sieht die Sache völlig anders aus: Von Beginn an spielen die Kinder eine große Rolle. Sie möchten, dass die leiblichen Eltern wieder zusammenkommen oder mit ihrem Elternteil – wie bisher – allein zusammenleben. Die neue Partnerin bzw. der neue Partner gilt als Störenfried.

Der leibliche Elternteil hat das Gefühl, alle würden an ihm ziehen und kann den vielen Bedürfnissen vielleicht nicht gerecht werden. Dies birgt jede Menge Konfliktstoff – auch zwischen dem neuen Paar. Hinzu kommt, dass sich die gemeinsame Zeit zu zweit oft auf einige Stunden in der Woche oder das Wochenende beschränkt.

Wird die neue Partnerin oder der neue Partner von den Kindern nicht akzeptiert, droht die Beziehung zu zerbrechen. Natürlich ist es kränkend, wenn der Fortbestand der Partnerschaft davon abhängt, ob man sich bei den Kindern „bewährt“. Und vielleicht möchte man ja selbst „Vater“ oder „Mutter“ sein. Dann besteht natürlich die Gefahr, den getrennt lebenden Elternteil verdrängen zu wollen. Dieser kann jedoch nicht einfach ersetzt werden.

Die Aufrechterhaltung des Kontakts zum leiblichen Elternteil bietet dem neuen Paar den Freiraum, den es unbedingt braucht: freie Wochenenden, Urlaube... Damit kann vieles an Zweisamkeit aufgeholt werden.

Einige Tipps:

Pflegen Sie Ihre neue Beziehung: Nehmen Sie sich Zeit, um außerhalb der Familie etwas zu unternehmen, was Ihnen beiden Spaß macht. Versuchen Sie auch tagsüber oder am Abend, etwas freie Zeit nur für Sie beide zu haben.

Haben Sie Verständnis füreinander: Jeder ist in einer besonderen Rolle und damit besonders gefordert.

Sprechen Sie miteinander über die Familie: Wie läuft es in der Familie? Welche Regeln werden nicht eingehalten? Wer hat Probleme?

Der Stiefvater, die Stiefmutter

Das Stiefkind ist für den Stiefvater oder die Stiefmutter zunächst völlig fremd. Das ist ein entscheidender Unterschied zu den leiblichen Eltern: Diese haben mit den Kindern in der Regel eine lange gemeinsame Geschichte. Da waren Urlaube, Weihnachtsfeste, Ausflüge und viele kleine Begebenheiten, die für die Kinder von unschätzbarer Bedeutung sind. Beide Elternteile (auch wenn beispielsweise der Vater kaum anwesend war) haben das Kind von Beginn an begleitet. Der neuen Partnerin bzw. dem neuen Partner fehlt diese Beziehungsgeschichte mit dem Kind.

Der Stiefvater oder die Stiefmutter beginnt ganz von vorne. Doch nur kein Stress: Der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung dauert Jahre.

Die Stiefmutter bzw. der Stiefvater muss nicht die „bessere“ Mutter bzw. der „bessere“ Vater sein. Das Kind muss sich ja auch nicht entscheiden. Besteht Kontakt zur leiblichen Mutter bzw. zum leiblichen Vater, wird diese oder dieser immer sehr wichtig bleiben. Die Stiefmutter oder der Stiefvater hat hingegen die Chance, eine offene Beziehung zum Kind aufzubauen.

Probleme können entstehen, wenn sich Stiefelternteile in der Familie als Außenseiterinnen oder Außenseiter oder Eindringlinge erleben. Sie haben manchmal den Eindruck, die Bedürfnisse der Kinder stünden immer an erster Stelle. Sie fühlen sich im Stich gelassen. Der leibliche Elternteil ist gefordert, die schwierige Situation der neuen Partnerin bzw. des neuen Partners zu verstehen und ihr oder ihm zur Seite zu stehen.

Manchmal entstehen auch Konflikte, weil Stiefelternteile andere Vorstellungen von Erziehung haben als der leibliche Elternteil. Da hilft nur die Einsicht, dass die Erziehung Sache des leiblichen Elternteils ist. Stiefeltern sind Teil der Familie. Sie müssen ihren Platz aber erst finden.

Stiefeltern leisten oft eine Menge für ihre Stiefkinder – und sei es „nur“ der finanzielle Aufwand, der durch die Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt wird. Lebt das Kind in der gemeinsamen Wohnung, gehen Stiefeltern täglich mit ihnen um, hören sich Probleme an, helfen, sind einfach da...

Einige Tipps:

Nehmen Sie sich Zeit: Nicht jeder wird von heute auf morgen Mutter oder Vater. Erwarten Sie nicht von sich selbst, sofort „perfekt“ zu sein. Nehmen Sie sich auch Zeit für sich selbst. Familienleben ist anstrengend.

Geben Sie dem Kind Zeit: Es muss nicht nur die Trennung der Familie verkraften, sondern oft auch akzeptieren, dass es mit dem leiblichen Elternteil nicht mehr alleine lebt. Das Kind muss die Hoffnung darauf, dass die Familie wieder zusammenkommt, aufgeben.
Verlangen Sie nicht von dem Kind, sich zu entscheiden. Es gibt für das Kind nur einen leiblichen Vater und eine leibliche Mutter. Sie haben die Chance, Freundin oder Freund bzw. Vertraute oder Vertrauter des Kindes zu werden.

Schimpfen Sie nicht auf den leiblichen Elternteil, der nicht im Haushalt lebt: Bedenken Sie, dass dieser Ihnen einen großen Teil der Verantwortung für das Kind abnimmt und Sie somit entlastet.

Übertreiben Sie nicht: Übernehmen Sie nur so viel Verantwortung, wie es der Beziehung zum Kind entspricht. Eigentliche Erzieherin bzw. eigentlicher Erzieher ist der leibliche Elternteil, der in der Stieffamilie lebt. Bestimmen Sie zu stark das Erziehungsgeschehen mit, wird das Kind abweisend reagieren.
Elternsein ist nicht nur das Anwenden von Erziehungsmaßnahmen. Hier geht es auch um Liebe, Verständnis, Loben, Vermittlung von Werten...

Sprechen Sie mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner über das Kind.

Pflegen Sie die Beziehung zu Ihrem Stiefkind: Nehmen Sie sich Zeit für Gespräche, Spiele, Unternehmungen...

Die Kinder

Kinder wünschen sich auch viele Jahre nach Trennung oder Scheidung, dass die leiblichen Eltern wieder zusammenzukommen.

In vielen Fällen leben die Kinder nach Trennung oder Scheidung bei der Mutter. Bis sich eine neue Beziehung ergibt, leben Kinder und Mutter allein zusammen. Die enge Mutter-Kind-Beziehung wird durch die Trennung noch verstärkt.

Eine neue Partnerin oder ein neuer Partner wird dann oft als Eindringling gesehen: Die Kinder reagieren mit großer Eifersucht. Erst langsam gewöhnen sie sich daran, dass ihnen nichts genommen wird. Läuft es gut in der Stieffamilie, bekommen sie sogar noch etwas dazu: eine neue Vertraute oder einen neuen Vertrauten bzw. Verbündete oder Verbündeten.

Schwierig wird die ganze Situation, wenn die Kinder gezwungen werden, sich innerlich zu entscheiden. Sie lieben den getrennt lebenden Elternteil, gleichzeitig gehen sie langsam eine Beziehung zum Stiefelternteil ein.

Damit das Kind nicht in einen inneren Konflikt kommt, muss klar sein:

  • Es ist o.k., wenn es den leiblichen Elternteil lieber hat als den Stiefelternteil.
  • Es ist o.k., wenn es beide gern hat.

Letzteres gilt übrigens besonders für den außerhalb lebenden Elternteil. Bekommt das Kind (ohne dass dies ausgesprochen werden muss) das Verbot, sich auf den Stiefelternteil einzulassen, führt dies zu einer inneren Zerreißprobe.

Folgen können Schulprobleme oder Verhaltensauffälligkeiten sein. Zeigen sich derartige Probleme, kann ein Gespräch bei einer Familienberatungsstelle zur Klärung beitragen.

Lesen Sie dazu unseren Beitrag über Schulprobleme.

Der gute Kontakt zum leiblichen Elternteil steht keineswegs der Beziehung zum Stiefelternteil im Wege (sofern der außerhalb lebende Elternteil diese Beziehung nicht sabotiert). Ideal sind regelmäßige und häufige Besuche.

Ist dies nicht möglich, ist es für Kinder sehr wohltuend, wenn sie sich an den abwesenden Elternteil erinnern können. Gemeinsam Fotos ansehen, Geschichten von früher erzählen und so weiter hilft den Kindern, diesen Teil ihres Lebens zu behalten. Es tut ihnen gut und fördert letztendlich die Beziehung zur neuen Partnerin bzw. zum neuen Partner...

Sind die Kinder schon älter, haben sie meist kein großes Interesse, sich auf einen neuen Stiefelternteil einzulassen. Sie sind ohnehin gerade dabei, sich vom Elternhaus zu lösen. Außerdem haben sie meist eine längere Familiengeschichte oder gemeinsame Geschichte mit dem allein erziehenden Elternteil hinter sich. Hier darf man als Stiefelternteil nicht zu viel erwarten.

Für dieses Alter gilt noch deutlich mehr: Die Beziehung zum leiblichen Elternteil kann nicht ersetzt werden. Aber es kann eine neue Beziehung angeboten werden.

Hier finden Sie unseren Artikel über Trennung und Scheidung.

Die getrennten Eltern

Ist mit der Stieffamilie auch eine neue Familie entstanden, haben die außerhalb des Haushalts lebenden Elternteile unter Umständen erheblichen Einfluss auf das Familienleben. Die Regelung der Besuche, die Unterhaltszahlungen, aber auch unterschiedliche Erziehungsvorstellungen wirken in die Familie hinein.

Ist die gefühlsmäßige Trennung vom Ex-Partner nicht gelungen, werden die Spannungen zwischen den leiblichen Eltern in die Stieffamilie getragen. Oft zeigt sich dies, wenn die Kinder nach Besuchen beim leiblichen Elternteil Probleme haben, sich wieder in die Stieffamilie hineinzufinden. Fühlt sich die Ex-Partnerin bzw. der Ex-Partner als die bzw. der Verlassene, wird das Kind manchmal als Spion oder Verbündeter missbraucht. Das Kind bekommt (ohne, dass dies ausgesprochen werden muss) das Verbot, sich innerlich auf den Stiefelternteil einzulassen. Dies führt zu einem großen inneren Konflikt.

Folgen sind beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten oder Schulprobleme. In diesen Fällen ist eine Familienberatung äußerst hilfreich.

Informieren Sie sich, was sind Verhaltensauffälligkeiten und wann spricht man von Verhaltensstörungen?

Vielleicht braucht auch die getrennt lebende Partnerin bzw. der getrennt lebende Partner Hilfe, die Trennung zu verarbeiten. Oft ist Eifersucht auf den Stiefelternteil im Spiel oder die Angst, das Kind gefühlsmäßig zu verlieren.

Da in der Regel die elterliche Sorge bei beiden Elternteilen bleibt, kann und muss die ehemalige Partnerin bzw. der ehemalige Partner in vielen Dingen mitentscheiden. Eine gute Zusammenarbeit ist für das Wohlbefinden des Kindes außerordentlich wichtig. Der Schlüssel dazu liegt in einer guten Kommunikation. Hilfreich sind verbindliche Absprachen (genaue Festlegung und Einhaltung der Besuchszeiten, rechtzeitige Urlaubsplanung und so weiter). Wichtig ist, dass die leiblichen Eltern direkt miteinander sprechen und nicht über das Kind Kontakt halten.

Hat die Ex-Partnerin bzw. der Ex-Partner ebenfalls eine Stieffamilie gegründet, wird sich das Kind auch dort zurechtfinden müssen. Auch hier ist eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Familie Voraussetzung, dass sich das Kind in beiden Familien wohl fühlt.

Übrigens: Kinder verkraften unterschiedliche Erziehungsstile in verschiedenen Haushalten in der Regel gut.

Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Familie in der Krise bei Trennung.

Leben in einer Stieffamilie mit eigenen Kindern und Stiefkindern

Insbesondere in Familien mit eigenen Kindern und Stiefkindern ist es wichtig, dass das leibliche Kind Einzelzuwendung erhält und nicht „in der Masse“ untergeht. Nehmen Sie sich bewusst Zeit für Ihr leibliches Kind. Und wenn es nur eine halbe Stunde in der Woche ist – diese Zeit gehört Ihnen und Ihren Kindern ganz allein. Und zwar auch dann, wenn es nicht gut läuft.

Der Wunsch, eigene Kinder und Stiefkinder genau gleich zu behandeln, ist Illusion. Natürlich muss jedes Kind in der Familie grundsätzlich gerecht behandelt werden. Selbstverständlich aber stehen einem leibliche Kinder gefühlsmäßig näher. Und es ist auch wichtig, dass die eigenen Kinder spüren, dass die Stiefgeschwister keine Gefahr für die Beziehung zum leiblichen Elternteil sind.

Insbesondere, wenn leibliche und Stiefkinder in einer Familie zusammenleben, wird es öfter zu Konflikten kommen. Vielleicht versuchen die Kinder, die Eltern gegeneinander auszuspielen. Wichtig sind deshalb klare Verhältnisse. Zumindest in der Anfangszeit des Zusammenlebens muss innerhalb der Familie klar sein, wer für wen zuständig ist. Rücksprachen und Rücksichtnahmen sind selbstverständlich.

„Besuchskinder“, die am Wochenende oder in den Ferien in die Familie kommen, brauchen unbedingt einen eigenen Platz für ihre Dinge. Selbst wenn der Raum sehr begrenzt ist, es muss einen Ort geben – und sei es nur eine Schublade – in der das Kind seine Siebensachen aufbewahren kann.

Welcher Name ist unser Familienname?

Heiratet die Mutter oder der Vater erneut, behält das Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt, seinen eigenen Namen. Über die sogenannte „Einbenennung“ (§ 1618 BGB) kann das Kind den neuen Ehenamen erhalten, der Name kann auch dem bisherigen Namen vorangestellt oder angefügt werden.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder wenn das Kind den Namen des anderen leiblichen Elternteils führt, ist dessen Einwilligung notwendig.

Ist das Kind älter als fünf Jahre, wird zusätzlich auch seine Einwilligung benötigt.

Die Erteilung des Ehenamens erfolgt durch Erklärung gegenüber der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten.

Mit einer vollständigen Namensänderung sollte behutsam umgegangen werden. Steht sie unter dem Vorzeichen, dass die bisherige Namensgeberin oder der bisherige Namensgeber (oft der getrennt lebende Vater) an Bedeutung verlieren soll, ist dies für das Kind nicht unproblematisch.

Eine Erweiterung des Familiennamens birgt für das Kind die Möglichkeit, seinen bisherigen Namen zu behalten und trotzdem (auch mit dem Namen) zur neuen Familie zu gehören.

Keineswegs darf über den Kopf des Kindes hinweg bestimmt werden. Den Namen zu wechseln, ist ein tief greifender Einschnitt.

Wer hat in einer Stieffamilie das Sorgerecht für die Kinder?

Im gesetzlich geregelten Normalfall behalten die leiblichen Elternteile auch nach einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder (§ 1626 BGB).

Der Ehegatte des allein sorgeberechtigten Elternteils, der mit den Kindern zusammenlebt, hat das „kleine Sorgerecht“, gemäß § 1687b BGB. Das heißt, sie bzw. er darf im Einverständnis des sorgeberechtigten Elternteils bei alltäglichen Dingen mitentscheiden.

Dies ist hilfreich, da oft gerade Stiefmütter einen großen Teil der Alltagsbetreuung und Sorge übernehmen. Darüber hinaus darf der Stiefelternteil auch weitreichende Entscheidungen allein für das Stiefkind treffen, wenn Gefahr in Verzug ist.  

Im Übrigen kann der andere leibliche Elternteil dem Stiefelternteil eine Vollmacht ausstellen (§ 1687b Abs. 1 BGB).

Hier geht es zu weiteren Informationen zum Thema Sorgerecht.

Kann ein Kind von einem Stiefelternteil alleine erzogen werden?

Die Stieffamilie und die Beziehung des Kindes zu seinem Stiefelternteil wird in bestimmten Fällen gesetzlich geschützt.

Verstirbt beispielsweise der leibliche Elternteil und möchte der andere leibliche Elternteil das Kind aus der Familie herausnehmen, kann eine Verbleibensanordnung (§ 1682 BGB) verfügt werden. Damit wird ermöglicht, dass das Kind einige Zeit beim Stiefelternteil lebt, obwohl der leibliche Elternteil das Sorgerecht hat. So kann sich das Kind innerlich besser auf einen Umzug zum leiblichen Elternteil vorbereiten.

Ein dauerhafter Verbleib beim Stiefelternteil ist nicht selbstverständlich. Daher ist die Verbleibensanordnung üblicherweise befristet.

Sie wird verlängert, wenn das Familiengericht das Kindeswohl durch einen Umzug zum leiblichen Elternteil gefährdet sieht.

Können Stiefeltern auch nach Beendigung der Ehe Kontakt zu ihren Stiefkindern haben?

Hat das Kind mit dem Stiefelternteil längere Zeit zusammengelebt und dient der Umgang dem Wohl des Kindes, steht einem Besuchsrecht nichts im Wege (§ 1685 Abs. 2 BGB).

Im Gegensatz zu den leiblichen Eltern haben Stiefeltern allerdings keine Umgangspflicht und Kinder auch kein eigenständiges Recht auf diesen Umgang.

Haben Stiefkinder einen Anspruch auf Erbe von ihrem Stiefelternteil?

Bei Ableben des Stiefelternteils sind Stiefkinder nicht erbberechtigt, weil sie mit dem Stiefelternteil nicht verwandt sind.

Nur die eigenen Kinder oder ihnen gleichgestellte (beispielsweise adoptierte) Kinder werden bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt (§ 1924 BGB).

Sind leiblicher Elternteil und Stiefelternteil verheiratet, muss das Stiefkind in Kauf nehmen, dass bei Ableben des leiblichen Elternteils ein wesentlicher Teil des elterlichen Vermögens auf den Stiefelternteil übergeht.

Bei späterem Tod des Stiefelternteils verbleibt dieses Vermögen in dessen Familie.

Empfehlung: Testament machen.

Soll ich mein Stiefkind adoptieren?

Durch eine Adoption werden die bisher bestehenden rechtlichen Beziehungen zwischen Kind und einem leiblichen Elternteil aufgehoben: Das Sorge- und Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht und erbrechtliche Angelegenheiten gehen auf die Adoptierende bzw. den Adoptierenden über (§§ 1754 ff. BGB).

Das Kind und der leibliche Elternteil verlieren sämtliche gegenseitigen Rechte.

Der leibliche Elternteil muss in die Adoption einwilligen (§§ 1747 ff. BGB).

Vom zuständigen Vormundschaftsgericht wird eine Stellungnahme des örtlichen Jugendamts eingeholt (§§ 189 Satz 2 oder 194 FamFG).

Die Adoption des Stiefkindes muss gut bedacht werden. Der Übergang der Rechte und Pflichten auf den Stiefelternteil hat für das Kind weitreichende Folgen. Und zwar nicht nur aus rechtlicher Sicht. Das Kind gibt damit auch einen Teil seiner Herkunft auf. Auch wenn es lange Jahre in der Stieffamilie lebt und kein Kontakt zum leiblichen Elternteil besteht, kann dieser Verlust zu erheblichen Problemen führen.

Um bestimmte Rechte und Pflichten zu gewährleisten, muss das Kind nicht unbedingt adoptiert werden. Weitreichende Vollmachten für den Stiefelternteil, testamentarische Verfügungen oder eine Namensänderung sind Alternativen dazu.