Hauptinhalt
Kindergeld
Unabhängig vom Einkommen zahlt der Staat für eigene Kinder oder Kinder, die als Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder in einen Haushalt aufgenommen werden, ein Kindergeld.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
In der Regel wird das Kindergeld an die Person ausgezahlt, die sich überwiegend um das Kind kümmert.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Sie, wenn
- Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist,
- sich Ihr Kind in Ausbildung befindet und unter 25 Jahre alt ist,
- Ihr Kind arbeitslos und unter 21 Jahre alt ist (Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist).
Während des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird das Kindergeld weiterhin gezahlt. Sollte Ihr Kind im Anschluss an die Schule nicht gleich einen Ausbildungsplatz finden, wird das Kindergeld in der Übergangszeit noch für längstens vier Monate weitergezahlt. Wenn ein Kind keinen Ausbildungsplatz findet und deshalb nicht mit der Ausbildung beginnen kann, bekommen Eltern für dieses Kind trotzdem Kindergeld.
Weitere Informationen zu Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Kindergeld ab 18 Jahren
Ist das Kind über 18 Jahre alt und hat bereits die erste Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen, so können Eltern für ihr Kind bei einer Zweitausbildung trotzdem Kindergeld beziehen, sofern das Kind selbst nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Weitere Informationen zum Kindergeld ab 18 Jahren finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Für ein Kind mit Behinderung wird das Kindergeld über die Volljährigkeit hinaus gezahlt, solange die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Weitere Informationen über Kindergeld für Kinder mit Behinderung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland
Anspruch auf Kindergeld haben auch Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland, wenn entsprechende Bedingungen erfüllt sind.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Bedingungen für Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland.
Sehen Sie dazu auch das Video: Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen, veröffentlicht auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Wie viele Kindergeld erhalte ich?
In der Regel erhalten Sie pro Kind 250 Euro Kindergeld im Monat.
Grundsätzlich gilt: Nur Kinder, die die Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Kindergeld.
Weitere Informationen zu Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Wo und wie wird Kindergeld beantragt?
Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse in dem Bezirk, in dem Sie wohnen, gestellt werden. Ausgezahlt wird das Kindergeld von den Familienkassen der Agenturen für Arbeit.
Bei Alleinerziehenden erfolgt die Auszahlung an diejenige Person, bei der das Kind lebt.
Wenn Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind, übernimmt die Auszahlung des Kindergeldes die Lohn- oder Bezügestelle.
Die Antragsformulare für Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderbonus finden Sie bei der Familienkasse auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr erfahren
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen: