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Foto: Frau holt vier 50ig Euroscheine aus der Handtasche
By Yulia Grigoryeva / Shutterstock.com

Wohngeld

Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Es gelten jedoch entsprechende Bedingungen.

Was ist Wohngeld?

Um Menschen mit geringem Einkommen bei der monatlichen Mietzahlung einer den Bedürfnissen angemessenen und familiengerechten Wohnung zu unterstützen, zahlt der Staat berechtigten Personen ein Wohngeld. Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete, aber auch als Zuschuss zur Belastung durch ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gewährt. Als Berechtigter haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen können, hängt davon ab, wie viele Familienmitglieder in Ihrem Haushalt leben und wie hoch Ihr Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete sind. Dabei gibt es bestimmte Höchstgrenzen.

Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Wohngeld ist, dass Sie als Antragsteller den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete hierfür aufbringen. Es wird Ihnen ein erforderliches Mindesteinkommen unterstellt, dass sich am Sozialhilferegelsatz orientiert und zuzüglich der Miete plus Nebenkosten errechnet wird. Damit soll unterstrichen werden, dass es sich beim Wohngeld um einen Zuschuss handelt und Sie als Antragsteller generell selbst in der Lage sind, den Großteil Ihrer Mietkosten zu tragen.

Wenn Sie Transferleistungen empfangen, in denen bereits die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind, so können Sie grundsätzlich kein Wohngeld erhalten. Die Berechnung des relevanten Familieneinkommens ist umfangreich. Daher sollten Sie sich bei den Fachkräften der für Sie zuständigen Wohngeldstelle die für Ihren konkreten Fall spezifischen Auskünfte einholen.

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Wohngeldstelle stellen und alle Voraussetzungen nachweisen. In manchen Städten können Sie bereits ein Online-Angebot nutzen.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Es wird aber erst ab dem Monat bezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Daran sollten Sie denken, wenn Sie Wohngeld beantragen wollen. Möchten Sie, dass das Wohngeld ununterbrochen weitergezahlt wird, empfiehlt es sich, den Folgeantrag möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen.