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Foto: Nahaufnahme eines Joystick eines Spielautomaten.
Giuseppe Cammino / Shutterstock.com

Spielhallen

Zu den Spielhallen sind zum einen die traditionellen Kasinos zu rechnen, aber auch die in nahezu jeder Stadt entstandenen Räumlichkeiten, in denen Computerspiele oder Automatenspiele - meist mit Gewinnmöglichkeit - aufgestellt sind.

Was ist im Jugendschutzgesetz geregelt?

Nach dem Jugendschutzgesetz ist Kindern und Jugendlichen der Besuch von Spielhallen nicht erlaubt.

In der Regel achten die Spielhallenbetreiber sehr genau darauf, dass keine Minderjährigen ihren Betrieb betreten, da sonst Bußgelder drohen, im schlimmsten Fall der Widerruf der Gewerbeerlaubnis.

An Spielen mit Gewinnmöglichkeit dürfen Kinder und Jugendliche nur auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen unter der Voraussetzung, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht (Beispiel: die Losbude auf dem Jahrmarkt).

Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeiten ist Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit ohne Begleitung der Eltern nur gestattet, wenn die jeweiligen Spiele für ihre Altersgruppe freigegeben sind.

Was sollen Eltern tun, wenn sich ihre Kinder doch in Spielhallen aufhalten?

Wenn Sie erfahren haben, dass sich Ihr Kind öfters in einer bestimmten Spielhalle aufhält, können Sie sich als Eltern an den Betreiber wenden und auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit seinen Bußgeldbestimmungen hinweisen.

Auch sollten Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt wenden und sich dort Hilfe und Rat einholen.

Wie können Eltern vorbeugen?

Zeigen Sie sich interessiert an der Neugier und Begeisterung Ihres Kindes für Computerspiele.

Vielleicht besteht in Ihrer Gemeinde eine pädagogisch begleitete Computergruppe im Rahmen der Jugendarbeit (zum Beispiel Kreisjugendring).

Oft werden von freien Trägern der Jugendarbeit auch LAN-Parties (Local Area Network) veranstaltet oder pädagogisch begleitet. Bei LAN-Parties werden in bereitgestellten Räumen unter Aufsicht von den Jugendlichen mitgebrachte Computer aufgestellt und miteinander vernetzt. Die Jugendlichen können so miteinander oder gegeneinander spielen, was sich großer Beliebtheit erfreut. Das Aufsichtspersonal achtet darauf, dass die Spiele für die jeweilige Altersgruppe geeignet sind.

Ganz sicher können Sie sich nicht darauf verlassen, dass alle LAN-Partys unbedenklich sind. Es gibt auch Veranstaltungen, auf denen extrem gewalttätige Computerspiele zugelassen werden. Achten Sie also im Vorfeld genau darauf, dass es sich wirklich um einen Veranstalter mit einem jugendgemäßen Betreuungskonzept handelt.