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Foto: Trauriger Teenager Junge sitzt auf seinem Skateboard.
Oleg Samoylov / Shutterstock.com

Weglaufen

Einfach wegzulaufen vom Elternhaus, von der Schule, von den täglichen Schwierigkeiten ist ein Wunsch, den viele Jugendliche in der Pubertät haben.

Warum laufen Jugendliche von zu Hause weg?

Häufig passiert dies sehr spontan und ohne vorherige Planung. Läuft eine Jugendliche oder ein Jugendlicher weg, hat sie oder er aber immer Gründe dafür. Die können nicht nur sehr verschieden, sondern auch unterschiedlich schwerwiegend sein. Immer gilt es, ihnen nachzugehen und das Weglaufen als einen Hilfeschrei zu betrachten. Nur so können mögliche Probleme, die zum Weglaufen führten, erkannt und dann gelöst werden.

Reißt eine Jugendliche oder ein Jugendlicher von zu Hause aus, geschieht dies in den meisten Fällen ungeplant. Das heißt, dass – oberflächlich gesehen – der Anlass des Weglaufens sehr gering gewesen sein kann. Bei näherer Betrachtung kann dann allerdings deutlich werden, dass dieser Anlass das so genannte I-Tüpfelchen war, das noch fehlte, um "das Fass zum Überlaufen" zu bringen.

Häufig ist die Ursache des Weglaufens in der Beziehung zwischen Eltern und Jugendlichen zu suchen. Es kann sein, dass bereits ein Teufelskreis entstanden ist. Die Jugendlichen verhalten sich extrem, indem sie ständig Grenzen überschreiten und die Eltern schwanken zwischen Gleichgültigkeit und Hilflosigkeit oder extremen Reaktionen wie Hausarrest und körperlichen Strafen. Diese Situationen können für die Jugendlichen so unerträglich werden, dass sie mit Weglaufen reagieren.

Natürlich gibt es auch Gründe außerhalb der Familie, die Jugendliche zum Weglaufen bringen. Schlechte Schulleistungen, Liebeskummer (Erste Liebe), Mobbing bzw. Konflikte in der Schule können ebenfalls ein Auslöser für Weglaufen sein. Aber eines haben alle Situationen gemeinsam: Die Jugendlichen haben nicht genug Vertrauen zu ihren Eltern, um Kummer und Schwierigkeiten mit ihnen zu besprechen.

Im Extremfall kann das Weglaufen von zu Hause auch ein Indiz für Missbrauch, Gewalt, Verwahrlosung, Alkohol oder Drogen sein.

Für Eltern ist es im Allgemeinen bedrückend, wenn ihr Kind seinen Kummer durch Weglaufen zum Ausdruck bringt. Sie fühlen sich schuldig, wie gelähmt. Spätestens mit der Flucht ihres Kindes müssen sie feststellen, dass es offensichtlich nicht genug Vertrauen zu ihnen hat. Wäre es anders, wäre es nicht weg-, sondern hingelaufen, nämlich zu ihnen.

Betrachten Sie das als Anlass, die Familiensituation neu zu bedenken und zu diskutieren. Brauchen Sie dabei Rat und Hilfe, wenden Sie sich an eine Erziehungs-, Familienberatungsstelle oder an das Jugendamt.

Die Ausreißerin oder der Ausreißer ist zurück, wie sollen sich Eltern verhalten?

Jugendliche, die von ihrem Elternhaus weggelaufen, kehren in den meisten Fällen bald wieder zurück. Hauptgründe für diese Rückkehr sind der Wunsch, Freundschaften mit Gleichaltrigen aufrecht zu erhalten, die Schule weiter zu besuchen und auch wieder bei ihren Eltern zu sein.

Kehrt Ihr Kind nach seiner "Flucht“ nach Hause zurück, empfangen Sie es nicht mit einer Strafpredigt. Überschütten Sie es nicht mit Vorwürfen. Triumphieren Sie nicht, dass es reumütig wieder nach Hause gekommen ist.

Umarmen Sie Ihr Kind, sagen Sie ihm, dass Sie froh sind, dass es wieder da ist. Was es jetzt am dringlichsten braucht, sind Verständnis und Zuneigung seiner Eltern!
Erfolgt die Rückkehr auch meistens innerhalb weniger Stunden oder Tage, ist es für die Eltern in jedem Fall wichtig, die Ursache des Weglaufens zu verstehen und deshalb ein klärendes Gespräch mit dem Kind zu suchen. Alleine durch das "Zurückkommen" ist der Konflikt noch nicht gelöst.

Häufig ist es sehr ratsam, sich Hilfe von außen zu holen. Es gibt verschiedene Einrichtungen, die Ihnen oder Ihrem Kind helfen können. Das Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Psychologinnen oder Psychologen, auch Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen sind derartige Anlaufstellen. Hier wird sowohl geholfen, wenn die familiäre Situation Ihr Kind zum Weglaufen veranlasste, als auch wenn Gründe außerhalb der Familie vorliegen.

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