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Baukindergeld
Baukindergeld des Bundes
Mit dem Baukindergeld werden seit 2018 gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Das Baukindergeld vermindert die eigene Finanzierungsbelastung und ermöglicht dadurch vielen Familien den Schritt hin zum eigenen Wohneigentum. Familie können so mit insgesamt bis zu 12.000 € pro Kind bezuschusst werden (1200 € pro Jahr und Kind über maximal 10 Jahre), sofern die vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Anspruch auf Baukindergeld
Anspruch auf Baukindergeld haben Sie, wenn Ihre Baugenehmigung bis 31.03.2021 erteilt wurde bzw. der notariell geschlossene Kaufvertrag bis Ende März 2021 unterzeichnet worden ist. Mit dem Antrag Ihres Baukindergelds haben Sie etwas länger Zeit, nämlich bis sechs Monate nach Ihrem Einzug (Nachweis: Meldebescheinigung), spätestens bis 31.12.2023.
Hier können Sie das Baukindergeld des Bundes beantragen.