Hauptinhalt
Foto: Zwei stehende kleine Mädchen, die in der Kinderkrippe spielen.
Krakenimages.com / Shutterstock.com

Krippe

Kinderkrippen sind ein qualitativ gutes Angebot für die Betreuung von Kleinstkindern unter drei Jahren. Jedes Kind erfährt in der Krippe individuelle Zuwendung und Förderung.

Die Krippe als Betreuungsmöglichkeit

Die Frage, die sich berufstätige Mütter und Väter heute stellen sollten, lautet nicht "Schadet Krippenerziehung meinem Kind?" sondern "Welche Betreuungsform ist für mein Kind und mich die richtige, wenn ich in den Beruf zurückkehre?" - Tagesmutter, Oma oder Krippe?

Kinderkrippen gibt es nach wie vor zu wenige, vor allem in ländlichen Gebieten. Gibt es in Ihrer Nähe eine Krippe und überlegen Sie gerade, welche Lösung der Kinderbetreuung bei Berufstätigkeit für Sie in Frage kommt, informieren Sie sich.

Eine Kinderkrippe nimmt in der Regel Kinder ab der achten Lebenswoche bis zum Kindergarteneintritt auf. Andere Altersgrenzen sind im Einzelfall möglich. Eine Gruppe besteht aus maximal zwölf Kindern mit jeweils zwei Betreuerinnen. Alle Altersstufen von null bis drei Jahren sind in einer Gruppe vertreten. Jedes Kind bleibt vom Eintritt bis zum Schluss in seiner Gruppe. Die Räume sind so gestaltet, dass auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller "Zwergerl" eingegangen werden kann. Die Öffnungszeiten legt die Krippe selbst fest, wobei sie bemüht ist, sich am Bedarf der Eltern zu orientieren.

Was spricht für Krippenbetreuung?

  • Sie ist eine zuverlässige Betreuungsform für Kleinstkinder.
  • Die Kinder erleben frühzeitig soziale Kontakte in der Gruppe.
  • Die großzügig gestaltete Umgebung und das pädagogische Personal bieten Anregungen und Entwicklungsanreize.
  • Altersgemischte Gruppen ermöglichen Erfahrungen mit älteren oder jüngeren Kindern, mit unterschiedlichen Positionen und wechselnden Rollen.
  • Eltern lernen andere Eltern in der gleichen Situation kennen.
  • Eltern haben Ansprechpartner in Erziehungsfragen.

Wie sieht der Alltag in einer Krippe aus?

Zu Beginn ist die Eingewöhnungsphase für Ihr Kind sehr wichtig. Dafür gelten die gleichen Grundsätze wie für die Eingewöhnung des Kindes in eine Tagespflegefamilie. Sie wird gemeinsam von Eltern und Krippenpersonal gestaltet. Überhaupt sollten Sie von Anfang an das Gespräch mit der Erzieherin oder dem Erzieher suchen. Der Tagesablauf ist flexibel an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Ein zwei Monate altes Baby hat zum Beispiel andere Schlafbedürfnisse als ein zweijähriges Kind.

Feste Elemente wie gemeinsames Essen, Spielen teilen den Tag ein. Dazwischen erhalten die Kinder Anreize und Möglichkeiten zum gemeinschaftlichen oder alleinigen Spiel. Durch die freie Entscheidung, die Wahl des Spielmaterials und des Spielpartners können sich die Kinder individuell entfalten. Die Betreuer bieten ebenso gezielte Aktivitäten an und geben Hilfestellung, wenn nötig. Gruppenspiele, gemeinsam musizieren, turnen oder Bücher anschauen stärken das Gemeinschaftsgefühl. Sobald möglich, werden die Kinder zu kleinen Pflichten, wie zum Beispiel zum Aufräumen, Geschirr austeilen oder Zähne putzen angehalten.
 

Zusammenarbeit mit den Eltern

Auf die Zusammenarbeit mit den Eltern wird großer Wert gelegt. Sie haben die Möglichkeit, sich im Elternbeirat zu engagieren. Er vertritt die Interessen der Eltern und unterstützt die Krippe in ihren Anliegen. Gegenseitiges Vertrauen und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern sind das Ziel aller Bemühungen der Krippe: zum Wohl der Kinder. Dies geschieht durch Elternabende, Fachgespräche, gemeinsame Feste und Feiern, Tür- und Angelgespräche oder auch einmal einen belanglosen "Ratsch". Geben Sie also nicht einfach Ihr Kind ab, sondern lassen Sie sich darauf ein, nutzen Sie die Angebote und nehmen Sie dieses Anliegen der Krippe ernst. Ihr Kind und Sie werden davon profitieren.

Was kostet ein Krippenplatz?

Die Gebühren für einen Krippenplatz sind abhängig

  • vom Träger der Krippe,
  • vom Engagement der Kommune bei der Förderung,
  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Stundenzahl.

Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen und unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen die Übernahme der Kosten beim Jugendamt zu beantragen (§ 90 SGB VIII).

Wie bekomme ich einen Krippenplatz?

Eine zentrale Stelle für die Vormerkung und Platzvergabe gibt es nicht. Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist sehr hoch. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig darum. Für die Vergabe eines Krippenplatzes sind zudem in der Regel Dringlichkeitsstufen maßgeblich. Fragen Sie direkt bei der in Frage kommenden Krippe nach oder wenden Sie sich an das Jugendamt.