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Foto: 19 aufgestapelte Euro Münzen
By Marian Weyo / Shutterstock.com

Sozialhilfe

Gesetzlicher Anspruch auf Sozialhilfe

Wer in Not gerät oder aus anderen Gründen seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Ganz unabhängig davon, ob sie die Notlage selbst verursacht haben oder nicht, haben die betroffenen Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe.

Unterschieden wird die so genannte Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen, beispielsweise bei Krankheit, Behinderung oder im Alter.
Die Hilfe umfasst neben Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Hausrat unter anderem Leistungen für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Erholungskuren für Kinder und Haushaltshilfen, wenn die Mutter krank oder zur Kur ist.

Bevor Sie Sozialhilfe beanspruchen können, müssen Sie eigene finanzielle Reserven allerdings angreifen. Und Sie müssen nach besten Kräften mitwirken, damit Sie sobald wie möglich wieder unabhängig von Sozialhilfe leben können.

Unter Umständen müssen Ihre Familienangehörigen für Ihre Sozialhilfe aufkommen, denn Eltern und Kinder als Verwandte ersten Grades sind gegenseitig unterhaltspflichtig; Großeltern und Enkel allerdings nicht.

Wie viel Geld Sie bekommen, hängt von der Zahl der Familienmitglieder und vom Lebensalter der Kinder ab. Zu den so genannten Regelsätzen, die abhängig von den Lebenshaltungskosten von Ort zu Ort verschieden sind, kommen noch die anteiligen Unterkunfts- und Heizungskosten.

Zuständig für die Sozialhilfe ist grundsätzlich das Sozialamt beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung, das zunächst mal die Bedürftigkeit des Antragstellers prüft und dann entscheidet, ob und in welcher Höhe Sozialhilfe bewilligt wird.