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Steuerfreibeträge für Kinder
Der Gesetzgeber will Eltern mit Kindern steuerlich entlasten. Der Kinderfreibetrag stellt bei der Besteuerung der Eltern das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Das Finanzamt überprüft bei der Einkommenssteuer automatisch, welche Form für die Eltern einen größeren finanziellen Vorteil bedeutet, d.h. es werden bei der Steuererklärung entweder der Kinderfreibetrag oder das bezahlte Kindergeld berücksichtigt. In den meisten Fällen findet die Kindergeld-Regelung Anwendung, da sich Kinderfreibeträge erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 67.000 Euro für verheiratete Paare bzw. ca. 35.000 Euro für Alleinerziehende als vorteilhafter ergeben. Bei einem hohen Jahreseinkommen sollte man seine Kinder daher auf jeden Fall mit in die jährliche Steuererklärung aufnehmen.
Ein Anspruch auf Kinderfreibeträge besteht ab dem Monat der Geburt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Danach gelten gesonderte Regelungen, die beispielsweise von einer Ausbildung oder einer dauerhaften Behinderung des Kindes abhängig sind. Außerdem gibt es noch Kinderfreibeträge für „Betreuungs-, Erziehungs- oder den Ausbildungsbedarf“.
Das für Sie zuständige Finanzamt oder eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater kann Ihnen in Ihrem persönlichen Fall Informationen erteilen.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie weiterführende Informationen zum Kinderfreibetrag.
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