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Cybergrooming

Beitrag aus:
Medienbrief 2
7-11 Jahre

Cybergrooming bedeutet, dass Erwachsene via Internet Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufnehmen. Sie verfolgen dabei das Ziel, einen sexuellen Kontakt in Form von Bildern oder auch bei realen Treffen zu bekommen.

Die Täter oder auch Täterinnen geben sich hierfür in Chats auf Webseiten oder auch in Online-Spielen als deutlich jüngere Personen aus und erschleichen sich das Vertrauen der Opfer. Freundschaftliche Gespräche werden regelmäßig gepflegt, Verständnis für die Lebenslage der Heranwachsenden versichert, vielleicht kleine Geschenke versprochen. Sie gehen dabei oft so geschickt vor, dass die Absicht selbst für Erwachsene sehr schwer zu erkennen ist. Die Frage nach Fotos kann zum Beispiel am Anfang unverfänglich wirken, indem nach einem Bild vom letzten Urlaub gefragt wird. Nach und nach wird es immer persönlicher und im schlimmsten Fall wird ein echtes Treffen geplant, was böse enden kann.

Illustration aus Medienbrief 2. Aufgeklappter Bildschirm mit bösem Mann, der ein Einhorn hält.

Sara und „Regenbogenpferd“

Meine Nachbarin, die neunjährige Sara, hat sich in einem Chat-Forum extra für Kinder angemeldet. Ihre Mama Aylin hat ihr bei der Erstellung ihres Kontos geholfen und alle Sicherheitseinstellungen überprüft. Nun kann es losgehen. Sara möchte über dieses Forum andere Mädchen kennenlernen, die Pferde auch so gerne mögen wie sie selbst. Sie sucht zusammen mit ihrer Mutter den passenden Chat heraus und los geht’s. Saras Nutzername ist „Glitzereinhorn“.

Gleich die erste Person, die ihr antwortet, klingt sehr nett. Sie heißt „Regenbogenpferd“. Sara und „Regenbogenpferd“ schreiben sich nach der Schule viele Nachrichten und sprechen neben den Pferden auch über die Schule und Saras Freundinnen. Doch dann will „Regenbogenpferd“ immer mehr Persönliches von Sara erfahren. Sie fragt Sara sogar, ob sie ihr ein Bild von ihr in ihrem Lieblingsschlafanzug (den mit den Pferden) schicken kann und wie sich dieser anfühlt.

Nach ein paar Tagen will „Regenbogenpferd“ nun lieber ganz privat mit Sara schreiben und ihre Handynummer haben. Doch Sara hat noch kein eigenes Smartphone, also fragt sie ihre Mutter nach deren Handynummer. Aylin wundert sich und holt mich dazu. Nach einer genauen Sichtung des Chatverlaufs melden wir „Regenbogenpferd“ bei der Chatmoderatorin. Diese prüft die Anschuldigung, dass es sich beim Nutzer „Regenbogenpferd“ um kein echtes Kind handelt, und entscheidet dann, das Profil zu löschen. Sie entschuldigt sich bei Aylin. Wir speichern uns den Chatverlauf zur Sicherheit ab und löschen dann Saras Profil von der Seite.

Illustration aus Medienbrief 2. Mutter Anne, Vater Max sprechen mit Sohn LEO

Auch hier gilt: Interessieren Sie sich für die Lebenswelt Ihres Kindes – online wie offline – und reden Sie gemeinsam darüber! Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es sich auch bei Problemen im Internet immer an Sie wenden kann.

Schutz vor Cybergrooming

  • Kinder und auch deren Eltern sollten im Chat immer vorsichtig bleiben. Es lässt sich nie ganz klar sagen, wer wirklich auf der anderen Seite sitzt und schreibt. Fake-Profile mit geklauten Bildern oder auch geklauten Videos sind schnell erstellt.
  • Sprechen Sie daher mit Ihrem Kind darüber, dass nicht alle Personen im Internet Gutes im Sinn haben und woran man das möglicherweise erkennen kann. Erklären Sie, dass andere Userinnen und User nicht immer die sind, für die sie sich ausgeben.
  • Gehen die Gespräche in eine komische Richtung („Zeig mir doch mal dein Bett“) unbedingt abbrechen, auch wenn es unhöflich erscheinen mag.
  • Die Person dann am besten blockieren und sofort die Moderatorin/den Moderator des Chats darüber informieren.
  • „Nein“ sagen lernen! Auch dann, wenn das Gegenüber eine Antwort oder eine Gegenleistung fordert.
  • Keine Bilder oder Videos mit fremden Personen teilen.
  • Die Webcam sollte immer ausbleiben, außer Mama oder Papa sitzt daneben.
  • Unter keinen Umständen die eigenen Kontaktdaten weitergeben! Belästiger (oder Belästigerinnen) werden versuchen, aus einem gesicherten und moderierten Chat in einen privaten Messenger-Dienst zu wechseln. Deshalb nie öffentlich die Handynummer oder sogar die Adresse posten!
  • Immer die Sicherheitseinstellungen voll ausnutzen! Soweit möglich, sollte man das eigene Profil nur den Freundinnen/ Freunden zugänglich machen und so einstellen, dass keine Kontaktanfragen von unbekannten Chatpartnerinnen/Chatpartnern möglich sind.
  • Sich nie allein mit fremden Menschen treffen, klingen sie im Chat auch noch so nett und haben Fotos von süßen Hundewelpen gepostet! Falls man doch ein erstes Treffen plant, sollte man dazu unbedingt ein Elternteil mitnehmen!
  • Nie die eigenen Standortdaten übermitteln! Wenn immer wieder Bilder von derselben Stelle, z. B. am Badesee, öffentlich gepostet werden, ist es für Fremde ein Leichtes, das Kind dort abzufangen und anzusprechen.

Die rechtliche Lage

Von Cybergrooming spricht man, wenn eine Person ein Kind über das Internet anspricht, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. § 176 Absatz 4 Nummer 3 Strafgesetzbuch sieht für Cybergrooming eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Dies ist der Fall, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert (z. B. mit einem Elternteil oder einem verdeckten Ermittler/einer verdeckten Ermittlerin).