Cybergrooming bedeutet, dass Erwachsene via Internet Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufnehmen. Sie verfolgen dabei das Ziel, einen sexuellen Kontakt in Form von Bildern oder auch bei realen Treffen zu bekommen.
Die Täter oder auch Täterinnen geben sich hierfür in Chats auf Webseiten oder auch in Online-Spielen als deutlich jüngere Personen aus und erschleichen sich das Vertrauen der Opfer. Freundschaftliche Gespräche werden regelmäßig gepflegt, Verständnis für die Lebenslage der Heranwachsenden versichert, vielleicht kleine Geschenke versprochen. Sie gehen dabei oft so geschickt vor, dass die Absicht selbst für Erwachsene sehr schwer zu erkennen ist. Die Frage nach Fotos kann zum Beispiel am Anfang unverfänglich wirken, indem nach einem Bild vom letzten Urlaub gefragt wird. Nach und nach wird es immer persönlicher und im schlimmsten Fall wird ein echtes Treffen geplant, was böse enden kann.
Meine Nachbarin, die neunjährige Sara, hat sich in einem Chat-Forum extra für Kinder angemeldet. Ihre Mama Aylin hat ihr bei der Erstellung ihres Kontos geholfen und alle Sicherheitseinstellungen überprüft. Nun kann es losgehen. Sara möchte über dieses Forum andere Mädchen kennenlernen, die Pferde auch so gerne mögen wie sie selbst. Sie sucht zusammen mit ihrer Mutter den passenden Chat heraus und los geht’s. Saras Nutzername ist „Glitzereinhorn“.
Gleich die erste Person, die ihr antwortet, klingt sehr nett. Sie heißt „Regenbogenpferd“. Sara und „Regenbogenpferd“ schreiben sich nach der Schule viele Nachrichten und sprechen neben den Pferden auch über die Schule und Saras Freundinnen. Doch dann will „Regenbogenpferd“ immer mehr Persönliches von Sara erfahren. Sie fragt Sara sogar, ob sie ihr ein Bild von ihr in ihrem Lieblingsschlafanzug (den mit den Pferden) schicken kann und wie sich dieser anfühlt.
Nach ein paar Tagen will „Regenbogenpferd“ nun lieber ganz privat mit Sara schreiben und ihre Handynummer haben. Doch Sara hat noch kein eigenes Smartphone, also fragt sie ihre Mutter nach deren Handynummer. Aylin wundert sich und holt mich dazu. Nach einer genauen Sichtung des Chatverlaufs melden wir „Regenbogenpferd“ bei der Chatmoderatorin. Diese prüft die Anschuldigung, dass es sich beim Nutzer „Regenbogenpferd“ um kein echtes Kind handelt, und entscheidet dann, das Profil zu löschen. Sie entschuldigt sich bei Aylin. Wir speichern uns den Chatverlauf zur Sicherheit ab und löschen dann Saras Profil von der Seite.
Auch hier gilt: Interessieren Sie sich für die Lebenswelt Ihres Kindes – online wie offline – und reden Sie gemeinsam darüber! Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es sich auch bei Problemen im Internet immer an Sie wenden kann.
Von Cybergrooming spricht man, wenn eine Person ein Kind über das Internet anspricht, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. § 176 Absatz 4 Nummer 3 Strafgesetzbuch sieht für Cybergrooming eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Dies ist der Fall, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert (z. B. mit einem Elternteil oder einem verdeckten Ermittler/einer verdeckten Ermittlerin).
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