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Früherkennungsuntersuchungen
Wächst mein Kind gesund heran? Diese Frage stellen sich viele Eltern immer wieder im Verlauf der Entwicklung ihres Kindes. Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, sind die Durchführung der sogenannten U-Untersuchungen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum sind die Früherkennungsuntersuchungen so wichtig?
- Sind die Früherkennungsuntersuchungen verpflichtend?
- Ist die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kostenlos?
- Was passiert bei den Früherkennungsuntersuchungen?
- Muss ich die vorgegebenen Termine einhalten?
- Was sind die sogenannten Neugeborenen-Screening?
- Der Früherkennungs- und Vorsorgeplan im Überblick
Warum sind die Früherkennungsuntersuchungen so wichtig?
Bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behandeln. Insgesamt gibt es zehn Früherkennungsuntersuchungen und eine Jugendgesundheitsuntersuchung. Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11, J2) können bei Bedarf ausgemacht werden. Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt kommt, erfolgen die beiden ersten Untersuchungen vor Ort in der Klinik. Alle weiteren Untersuchungen werden in einer Praxis für Kinder vorgenommen. Diese suchen Sie sich selber aus. Es ist zu empfehlen, die Praxis bereits vor der Geburt Ihres Babys auszuwählen, sich anzumelden und direkt im Anschluss an die Geburt einen Termin auszumachen.
Bringen Sie am besten den Impfpass zu jedem Vorsorgetermin mit. Oft wird im Anschluss an die Untersuchung der Impfstatus überprüft und nach Absprache können nötige Impfungen durchgeführt werden.
Die Früherkennungsuntersuchungen bieten dem Kind die Chance, dass mögliche Probleme oder Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Ebenso kann das Kind - wenn erforderlich - gezielt unterstützt und gefördert werden.
Wichtig ist auch, dass Sie der Ärztin oder dem Arzt Ihre Beobachtungen mitteilen, die Ihnen Sorge bereiten oder ungewöhnlich erscheinen. Dabei ist aber wichtig zu beachten, dass sich Kinder unterschiedlich schnell entwickeln. So beginnen manche Kinder schon vor dem ersten Lebensjahr mit dem Laufen, andere lassen sich damit Zeit, bis sie eineinhalb sind.
Sind die Früherkennungsuntersuchungen verpflichtend?
In Bayern wurden verbindliche Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. In erster Linie setzt der Freistaat dabei auf die Elternverantwortung. Allerdings wird in verschiedenen Lebensphasen des Kindes auch der konkrete Nachweis der zuletzt fälligen Untersuchung gefordert. Dieser muss bei der Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung sowie bei der Schuleingangsuntersuchung erbracht werden. Allerdings wird kein Kind vom Besuch des Kindergartens oder gar der Schule ausgeschlossen, wenn der Nachweis nicht erbracht wird. Dies kann jedoch ein Hinweis auf weiteren Hilfebedarf sein. Wenn nötig, muss dann auch das Jugendamt eingeschaltet werden.
Ist die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kostenlos?
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos. Zudem sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich von Rezeptzuzahlungen befreit. Für Empfängerinnen oder Empfänger von Sozialhilfe sind die Leistungen ebenfalls kostenfrei.
Was passiert bei den Früherkennungsuntersuchungen?
Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gehören eine gründliche körperliche Untersuchung des Kindes und die Überprüfung seiner gesamten Entwicklung. Je nach Alter liegen die Schwerpunkte hierbei auf unterschiedlichen Bereichen, z. B. Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw.
Je nach U-Untersuchung, das heißt Alter des Kindes, gibt es noch zusätzliche Themen und Beratungsschwerpunkte, wie z. B. Vorbeugung von Krankheitsrisiken (plötzlicher Säuglingstod, Unfallverhütung, Karies, Allergien), Fragen der Ernährung, mögliche Probleme und Sorgen bezüglich der Entwicklung oder dem Verhalten Ihres Kindes.
Wenn die Ärztin oder der Arzt eine Erkrankung oder Auffälligkeit feststellt oder einen entsprechenden Verdacht hat, werden in Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Schritte zur genaueren Diagnose besprochen. Anschließend kann eine weitere Behandlung in die Wege geleitet werden.
Mehr Informationen über die Früherkennungsuntersuchungen finden Sie auf der Webseite:
Muss ich die vorgegebenen Termine einhalten?
Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:
- U1 - nach der Geburt
- U2 - 3. bis 10. Lebenstag
- U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
- U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
- U5 - 6. bis 7. Lebensmonat
- U6 - 10. bis 12. Lebensmonat
- U7 - 21. bis 24. Lebensmonat
- U7a - 34. bis 36. Lebensmonat
- U8 - 46. bis 48. Lebensmonat
- U9 - 60. bis 64. Lebensmonat
- U10 - 8.–9. Lebensjahr (Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.)
- U11 - 10.–11. Lebensjahr (Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet)
- J1 – 13.-15. Lebensjahr
- J2 – 17.-18. Lebensjahr (diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet)
Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Alterspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind die Untersuchungszeiträume so gelegt, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende Entwicklungsschritte beurteilt werden können. Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie die Termine in der kinderärztlichen Praxis deshalb immer frühzeitig vereinbaren und keine Früherkennungsuntersuchung versäumen.
Was sind die sogenannten Neugeborenen-Screening?
Gerade in den ersten Lebenstagen eines Babys, wenn die U1 und U2 durchgeführt werden, sollten Sie sich erkundigen, welche weiteren Tests, die sogenannten Neugeborenen-Screenings, für Ihr Baby zusätzlich angeboten werden, wie z. B.:
- Neugeborenen-Screening auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen,
- Neugeborenen-Hörscreening,
- Screening auf schwere angeborene Herzfehler.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geburtsklink, bei Ihrer Hebamme oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen Auskunft, welche Untersuchungen kostenlos sind und welche Tests nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind.
Der Früherkennungs- und Vorsorgeplan im Überblick
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Vorsorgeuntersuchungen.
Alter des Kindes | Anstehende Termine | Untersuchungsschwerpukte |
---|---|---|
Nach der Geburt | U1 | Beurteilung von Vitalität, Reifezeichen und Fehlbildungen |
3.-10. Lebenstag | U2 | Stoffwechsel-Screening, Fehlbildungen, Ernährungsberatung, Information zu anstehenden Impfungen |
4.-6. Lebenswoche | U3 | Gedeihen, altersgerechte Entwicklung, Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstodes, Unfallverhütung |
3.-4. Lebensmonat | U4 | Impftermin Altersgerechte Entwicklung, Ernährung und Verdauung, evtl. Erfassung von Seh- oder Hörstörungen, Impfungen |
Gegen Ende des 3. und 4. Lebensmonats | Extra-Impftermin | |
6.-7. Lebensmonat | U5 | Altersgerechte Entwicklung, Seh- oder Hörstörungen, Ernährung, Zahnpflege |
10.-12. Lebensmonat |
U6 | Impftermin Sprachentwicklung, Kontrolle der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen, Ernährung, Zahnpflege, Impfungen |
Ab vollendetem 12. Lebensmonat |
Extra-Impftermin |
|
21.-24. Lebensmonat (1 3/4 Jahre bis 2 Jahre) |
U7 | Altersgerechte Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung, Kontrolle der Beweglichkeit und Körperbeherrschung, mögliche Verhaltensprobleme, Impfstatus |
ab etwa 30. Lebensmonat | halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen | |
34.-36. Lebensmonat (2 Jahre 10 Monate bis 3 Jahre) | U7a | Körperliche und geistige Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung, Verhaltensprobleme, Zahngesundheit, Impfstatus |
46.-48 Lebensmonat (3 Jahre + 10 Monate bis 4Jahre) |
U8 | Altersgerechte Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, mögliche Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, mögliche Verhaltensprobleme, Zähne und Kiefer, Impfstatus |
60.-64. Lebensmonat (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate) | U9 Impftermin |
Körperliche und geistige Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, mögliche Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
60.-72. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre) |
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung | |
ab 7. Lebensjahr (ab 6 Jahre) |
halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen | |
9.-17. Lebensjahr (8 bis 16 Jahre) |
eventuell Extra-Impftermin (Auffrischungsimpfung) | |
13.-15. Lebensjahr (12 bis 14 Jahre) |
J1 Impftermin |
Körperliche Untersuchung, Verlauf der Pubertät, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme, Essstörungen, Impfung. |