Kinder können laut und aufgedreht sein. Sie toben in der Wohnung, spielen im Garten, schreien im Hausflur, spielen Ball im Hof oder weinen. Das kann schnell als als Lärmbelästigung empfunden werden und zu Beschwerden führen.
Wenn sich Nachbarn oder Personen bei Ihnen über den Kinderlärm beschweren, können folgende Maßnahmen die Situation entschärfen:
Kinder brauchen die Möglichkeit, sich auszutoben, und das ist auch ihr Recht – selbst wenn es dabei manchmal laut wird. Das ist gesetzlich so geregelt.
Lautes Spielen und Toben von Kindern wird vom Gesetz als Ausdruck ihrer natürlichen Entfaltung gesehen und ist besonders geschützt.
Herumlärmen, das rücksichtslos ist oder unnötigen Krach macht, zählt nicht dazu und ist nicht erlaubt
Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder während der Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 oder 07:00 Uhr möglichst wenig Lärm machen. Die genauen Ruhezeiten sind entweder von der Gemeinde festgelegt oder stehen in der Hausordnung oder im Mietvertrag.
Babys und Kleinkinder werden sich nicht an die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten halten. Da hilft nur, Verständnis zu entwickeln. Suchen Sie das Gespräch mit der Nachbarin und dem Nachbarn und berichten Sie ruhig von Ihren eigenen Schwierigkeiten, den Nachwuchs im Zaum zu halten.
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