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Was machen Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen?

Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen sind speziell geschulte Ansprechpersonen, die in den Jugendämtern tätig sind. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sowie deren Familien. Ihr Ziel ist es, den oft unübersichtlichen „Leistungsdschungel“ im Sozialleistungssystem verständlich zu machen und bei der Beantragung von Hilfen zu begleiten. Die Beratung erfolgt unabhängig, auch wenn die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen beim Jugendamt angestellt sind.

Welche Aufgaben übernehmen Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen?

Die Fachkräfte beraten Familien und begleiten sie durch das Antrags- und Hilfeverfahren. Sie helfen dabei, die richtigen Anlaufstellen zu finden und bieten Unterstützung, zum Beispiel bei:

  • Information über bestehende Leistungen und Ansprüche
  • Orientierung im Sozialleistungssystem und bei Behördenverfahren
  • Ausfüllen von Anträgen und Formularen
  • Begleitung zu Gesprächen mit Behörden oder Leistungsträgern
  • Unterstützung bei der Koordination und Abstimmung von Hilfen

Wer kann das Angebot nutzen?

Das Angebot richtet sich an:

  • Familien mit Kindern oder Jugendlichen mit (drohender) Behinderung (bis zum 27. Lebensjahr des jungen Menschen)
  • Schwangere, bei denen eine Behinderung des Kindes zu erwarten ist
  • Angehörige der betroffenen Kinder und Jugendlichen
  • Fachkräfte, die mit jungen Menschen mit Behinderung arbeiten
  • Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter (z. B. Vormünder oder rechtliche Betreuerinnen und Betreuer)

Wie läuft eine Erstberatung ab?

Zu Beginn findet ein persönliches Gespräch statt, in dem die individuelle Situation und der Unterstützungsbedarf erfasst werden. Dabei geht es um Fragen wie:

  • Bestehen bereits Beeinträchtigungen?
  • Welche Hürden erschweren die gesellschaftliche Teilhabe?
  • Welche Wünsche und Anliegen gibt es?

Anschließend schätzt die Verfahrenslotsin bzw. der Verfahrenslotse den konkreten Unterstützungsbedarf ein und leitet – falls nötig – an die passenden Stellen weiter. Je nach Situation kann auch eine vertiefte Beratung oder die Einholung weiterer Informationen erfolgen.

Welche Unterstützung bekomme ich?

Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen bieten eine unabhängige, verständliche und unkomplizierte Beratung. Sie helfen bei:

  • Allgemeiner und individueller Beratung zu Leistungsansprüchen (z. B. Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen, Frühförderung)
  • Antragstellung und Ausfüllen von Formularen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit Ämtern oder anderen Stellen
  • Vermittlung zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten
  • Begleitung während des gesamten Hilfeprozesses

Was kostet die Beratung?

Die Unterstützung durch Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen ist für Sie kostenfrei.

Wo finde ich eine Verfahrenslotsin bzw. einen Verfahrenslotsen in meiner Nähe?

Sie können sich an Ihr örtliches Jugendamt wenden, um Informationen über Verfahrenslotsen in Ihrer Nähe zu erhalten.
Hier finden Sie die Adressen der bayerischen Jugendämter.

Weiter Informationen finden Sie in der Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter:
Hier geht es zur Broschüre Teilhabe ermöglichen.