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Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern aller Altersstufen tagsüber durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.
Inhaltsverzeichnis
- Erste Informationen über die Kindertagespflege
- Wie finde ich eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?
- Auf was muss ich bei der Auswahl achten?
- Was kostet eine Kindertagespflegestelle?
- Ärger mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater? Wie beuge ich vor, was kann ich tun?
- Wie gestalte ich die Eingewöhnung und Ablösung am besten?
- Wer haftet, wenn in der Kindertagespflege etwas passiert?
- Was passiert, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater ausfällt?
Erste Informationen über die Kindertagespflege
Kindertagespflege für Kinder ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die Suche nach einer geeigneten Tagesmutter oder einem Tagesvater braucht Zeit, ebenso wie die Eingewöhnung Ihres Kindes. Kindertagespflege ist nicht nur eine Alternative zur Kinderkrippe. Sie kann auch die Lösung für Sie sein, wenn Öffnungszeiten des Kindergartens nicht mit Ihren Arbeitszeiten übereinstimmen oder Ihr Kind nach der Schule Betreuung braucht.
Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als drei Monate und gegen Entgelt Kinder betreuen.
Die Betreuungszeiten sowie alle anderen Absprachen treffen Sie mit der Tagespflegeperson. In der Regel werden die Absprachen in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten werden.
Sie haben – wie auch die Tagesmutter bzw. der Tagesvater – die Möglichkeit, sich bei Ihrem Jugendamt oder einer Vermittlungsstelle für Kindertagespflege in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Dort erhalten Sie alle Informationen rund um die Tagespflege.
VIDEO Bundesverband Kindertagespflege
Sehen Sie auch das Video: "Was ist Kindertagespflege"? vom Bundesverband für Kindertagespflege
Wie finde ich eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?
In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis gibt es eine Fachberatung für Kindertagespflege, die bei der Suche behilflich ist. In den meisten Fällen ist es Ihr Jugendamt, das diesen Service anbietet. Gelegentlich wird die Kindertagespflegevermittlung als Aufgabe aber auch an einen Verein oder freien Träger der Jugendhilfe übertragen. Das Jugendamt weiß auf jeden Fall Bescheid.
An die Vermittlungsstelle wenden sich auch Tagesmütter bzw. -väter, die ein Kindertagespflegekind aufnehmen möchten. Fachkräfte stehen für Information, Beratung und Vermittlung zur Verfügung. Nach einem persönlichen Gespräch mit der vermittelten Kindertagespflegeperson entscheiden Sie gemeinsam mit ihr, ob eine Vereinbarung zustande kommt.
Auf was muss ich bei der Auswahl achten?
Vor allem wenn Sie sich die Kindertagespflegeperson selbst gesucht haben, müssen Sie darauf achten, dass die Tagesmutter bzw. der Tagesvater eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt hat. Die Pflegeerlaubnis wird nur qualifizierten Tagespflegepersonen erteilt, die vom Jugendamt auch beraten und begleitet werden. Dann sollten Sie sich darüber klarwerden, was Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes in bei dieser Form der Kinderbetreuung besonders wichtig ist.
Zu klärende Fragen:
- Zu welchen Zeiten soll mein Kind betreut werden?
- Habe ich den Eindruck, dass meine Kind sich dort wohlfühlt?
- Stören mich Haustiere in der Tagespflegefamilie?
- Wünsche ich mir, dass die Kinder regelmäßig nach draußen gehen?
Ergänzen Sie den Fragenkatalog, damit Sie beim ersten Gespräch nichts vergessen.
Grundsätzlich gilt: Viel Ärger und Unzufriedenheit können vermieden werden, wenn Sie bereits vor Beginn der Kindertagespflege möglichst viele Einzelheiten mit der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater besprechen. Sie können die wichtigsten Punkte bereits am Telefon klären und so eine Vorauswahl treffen.
Nehmen Sie sich viel Zeit für das erste persönliche Gespräch und sprechen Sie offen über Ihre Vorstellungen. Das Gespräch sollte bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater stattfinden, damit Sie die Umgebung, in der Ihr Kind betreut werden soll, erleben. Beziehen Sie Ihr Kind entsprechend seinem Alter mit ein.
Organisatorischen Bedingungen
Vergessen Sie nicht, auch die organisatorischen Bedingungen einer möglichen Zusammenarbeit abzuklären. Dazu gehören
- Bring- und Abholzeiten des Kindes,
- Eingewöhnung,
- Bezahlung,
- Urlaubspläne und Vertretung,
- Versicherungen
- Besonderheiten Ihres Kindes (z.B. Medikamenteneinnahme, Allergien, Unverträglichkeiten)
Wenn Sie sich geeinigt haben, schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag, den Betreuungsvertrag ab. Auch hier sind das zuständige Jugendamt bzw. die Kindertagespflegevermittlungsstelle für Sie da und unterstützen Sie und die Kindertagespflegeperson.
Was kostet die Betreuung der Kindertagespflege?
Qualifizierte und vom Jugendamt vermittelte und anerkannte Kindertagespflegepersonen erhalten eine laufende Geldleistung vom Jugendamt. Das Jugendamt setzt entsprechend Ihrem Einkommen einen Kostenbeitrag fest, den Sie zahlen müssen.
Sie können beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnortes eine Kostenbeitragstabelle für Kindertagespflege anfordern. Anhand dieser Tabellen lassen sich die Kostenbeitragssätze ablesen. Ebenso sind geregelt Ermäßigungen für Geschwisterkinder und der Erlass von Kostenbeiträgen unter bestimmten Voraussetzungen.
Ärger mit der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater? Wie beuge ich vor, was kann ich tun?
Stabilität in der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein für die positive Entwicklung des Kindes. Wenn sich Ihr Kind in der Kindertagespflegefamilie wohl fühlt und Bindungen entstanden sind, ist ein Abbruch sehr schmerzlich.
Es lohnt sich also, viel dafür zu tun, um Konflikten zwischen den Erwachsenen vorzubeugen.
- Besprechen Sie möglichst viele Einzelheiten und Wünsche mit der Kindertagespflegeperson vor Beginn der Betreuung.
- Legen Sie die Vereinbarungen in einem Betreuungsvertrag schriftlich fest.
- Halten Sie sich an die aufgestellten Regeln (zum Beispiel pünktliches Bringen und Abholen, fristgerechte Bezahlung etc.). Besprechen Sie Abweichungen davon rechtzeitig mit der Kindertagespflegeperson.
- Nehmen Sie sich Zeit für regelmäßige Gespräche mit der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater. Tür- und Angelgespräche beim Bringen und Abholen sind dafür wenig geeignet. Vereinbaren Sie zum Beispiel regelmäßig einen Zeitpunkt, wo Sie sich ungestört unterhalten können.
- Informieren Sie die Kindertagespflegeperson über Angewohnheiten, Vorlieben oder Abneigungen Ihres Kindes. Allzu genaue und häufige Vorschriften werden jedoch leicht als Einmischung oder Misstrauen verstanden.
Sprechen Sie so früh wie möglich über die Punkte, die Sie ärgern. Angesammelter Ärger kann sich leicht zu einem unüberwindbaren Hindernis entwickeln. Scheinen die Konflikte unlösbar, überlegen Sie vor einem Abbruch des Kindertagespflegeverhältnisses, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt bzw. die Kindertagespflegevermittlungsstelle vor Ort bieten Beratung und Konfliktlösung an. Oft lassen sich Konflikte durch die Hilfe Dritter und deren Sicht der Dinge leichter lösen.
Wie gestalte ich die Eingewöhnung und Ablösung am besten?
Die Eingewöhnungsphase ist für ein Kleinkind die Zeit, in der es eine Beziehung zur Tagesmutter oder dem Tagesvater aufbauen kann. Die Anwesenheit der Mutter oder des Vaters schafft dabei einen geschützten Raum, in dem sich das Kind sicher fühlt und auf die Kindertagespflegeperson zugehen kann. Erfahrungsgemäß ist ein Zeitraum von sechs bis 14 Tagen, manchmal auch von drei Wochen nötig. Das Tempo bestimmt Ihr Kind. Die ersten Tage sollten Sie jeweils ein paar Stunden mit dem Kind bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater verbringen. Ziehen Sie sich langsam zurück, die Kindertagespflegeperson sollte dem Kind gleichzeitig unaufdringlich Kontakt anbieten, mit ihm spielen, es füttern und wickeln.
Dann versuchen Sie eine erste kurze Trennung. Verlassen Sie die Wohnung für etwa eine Stunde. Spielt Ihr Kind weiter, hat es die Tagesmutter oder den Tagesvater als "sichere Basis" akzeptiert. Wenn nicht, sollten Sie einige Tage bis zum nächsten Versuch vergehen lassen. Planen Sie die Eingewöhnungsphase mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater, sie ist die erste Gelegenheit für eine gute Kooperation. Ist die Eingewöhnungsphase gelungen, kann es trotzdem sein, dass Ihr Kind anfangs bei der Trennungssituation weint und protestiert. Das passiert auch noch manchmal im Kindergarten. Die bereits hergestellte Beziehung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater wird Ihrem Kind über die Trennung hinweghelfen.
Die Auswirkungen der Ablösung von der Kindertagespflege hängen zusammen mit der Dauer, dem Alter des Kindes und den entstandenen Beziehungen auch zu anderen Kindern in der Kindertagespflegestelle.
Nehmen Sie Rücksicht auf die Beziehungswünsche Ihres Kindes. Vielleicht lässt es sich einrichten, dass Ihr Kind die Freundinnen oder Freunde, die es in der Zeit gefunden hat, einladen darf, wenn es das möchte.
Wer haftet, wenn in der Kindertagespflege etwas passiert?
Kinder, die von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson betreut werden, sind gesetzlich unfallversichert. Daneben übernimmt die Kindertagespflegeperson mit der Betreuung eines Kindes die Aufsichtspflicht und die damit verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Möglich sind drei zu unterscheidende Schadensfälle:
- Das Kindertagespflegekind schädigt einen Dritten (verkratzt zum Beispiel das Auto des Nachbarn).
- Das Kindertagespflegekind verletzt sich selbst (bricht sich zum Beispiel ein Bein beim Sturz von einem Baum).
- Das Kindertagespflegekind richtet im Haushalt der Tagesfamilie Schaden an (zerbricht zum Beispiel eine teure Vase).
Ein Kind, welches das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den es anderen zufügt, nicht verantwortlich und daher nicht haftbar. Für diese Schäden haftet die Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Wann das der Fall ist, lässt sich nur schwer genau beschreiben. Die Aufsichtsperson muss einschätzen, was einem Kind je nach Alter, Eigenarten und Entwicklungsstand zuzutrauen ist.
Was passiert, wenn die Kindertagespflegeperson ausfällt?
Wenn Sie einen Beruf ausüben oder in die Schule gehen, kann der Ausfall der Tagesmutter oder des Tagesvaters zum Beispiel durch Krankheit schon Stress verursachen. Auf diese Situation hat der Gesetzgeber jetzt reagiert und die Jugendämter verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeitspanne eine geeignete Ersatzbetreuung sicher zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Tagesmutter oder der Tagesvater vom Jugendamt vermittelt oder anerkannt ist. Fragen Sie daher bei Ihrem Jugendamt nach, wie auf das Problem aktuell eingegangen wird.
Im Mittelpunkt jeder Überlegung, wie mit einer Ersatzbetreuung umgegangen wird, muss das Kind stehen. Je nach Alter des Kindes ist mit der Situation sensibel umzugehen. Die Ersatzbetreuungsperson muss dem Kind vertraut sein, vor allem wenn sich das Kind noch im Vorschulalter befindet.
Haben Sie eigene Lösungen für den "Notfall", zum Beispiel in der Familie oder im Freundeskreis, brauchen Sie das Angebot einer Ersatzbetreuung nicht in Anspruch zu nehmen.