Hauptinhalt

Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen ist eine wichtige Erziehungsaufgabe der Eltern.
Aspekte des Jugendschutzes
Kinder- und Jugendschutz bedeutet, junge Menschen vor Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigungen und anderen gefährdenden Einflüssen zu schützen. Es gibt deshalb eine ganze Reihe von Gesetzen, die dafür sorgen sollen, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von jungen Menschen im öffentlichen Raum. Wichtig ist aber auch, dass Kinder und Jugendliche für Gefahren sensibilisiert werden und so lernen, wie sie mit selbigen umgehen können. Aus diesen Gründen bietet der Staat jungen Menschen und ihren Eltern und Erziehungsberechtigten pädagogische Unterstützung an (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und sichert gleichzeitig den Jugendschutz in der Öffentlichkeit durch Abgabe- und Aufenthaltsbeschränkungen (ordnungsrechtlicher Jugendschutz).
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Was ist der erzieherische Jugendschutz?
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, ist es wichtig, dass junge Menschen lernen, Gefährdungen zu erkennen und mit diesen angemessen umzugehen. Mit gesetzlichen Beschränkungen allein können Kinder und Jugendliche nicht vor schädlichen Einflüssen geschützt werden.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, sich zu kritischen und entscheidungsfähigen jungen Menschen zu entwickeln, die in der Lage sind für ihr Leben Verantwortung zu übernehmen. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wirken präventiv und werden mit vielen Partnerinnen und Partnern, wie Schulen, Gesundheitsdiensten oder der Polizei durchgeführt. Die Themen sind äußerst vielfältig. Dabei handelt es sich beispielsweise um Informationen und Projekte zu Medien, Medienkonsum und Medienkompetenz, der Prävention von Suchtmitteln, wie Nikotin oder Alkohol aber auch Rechtsextremismus oder Verschwörungstheorien.
Die Eltern dürfen bei dieser schweren Erziehungsaufgabe nicht allein gelassen werden. Sie sollen von pädagogischen Fachkräften unterstützt werden. So haben die Jugendämter, aber auch andere Institutionen zahlreiche Ratgeber und Informationen für Eltern erarbeitet, die ihnen dabei helfen sollen, ihre erzieherischen Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden in der Schule, Jugendarbeit und anderen Bereichen Maßnahmen angeboten, die Kinder und Jugendliche befähigen sollen mit den Gefährdungen in unserer Gesellschaft umzugehen.
Was ist der ordnungsrechtliche Jugendschutz?
Es wurden verschiedene Gesetze erlassen, die Minderjährige in der Öffentlichkeit schützen sollen. Am bekanntesten ist das Verbot der Kinderarbeit (Jugendarbeitsschutzgesetz) oder die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit (Ausnahme: Taschengeldparagraph) (Bürgerliches Gesetzbuch)
Das Jugendschutzgesetz ist ein spezielles Gesetz, das Minderjährige vor Risiken und Gefahren in der Öffentlichkeit schützen soll. Es enthält zum einen Vorschriften, dass Zigaretten, Alkohol und Medien (z. B. Computerspiele) nicht oder nur beschränkt an Minderjährige abgegeben werden dürfen. Zum anderen enthält es Vorschriften, die den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen z. B. in Gaststätten, Diskotheken und Kinos zeitlich beschränken. Außerdem gibt es im Kino je nach Film eine Altersgrenze für die Besucher. Im Fernsehen werden durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag je nach Sendung Zeiten festgelegt, zu welchen sie für die jeweilige Altersgruppe ausgestrahlt werden dürfen (also z. B. Sendungen ab 0 Jahren ganztägig, ab 12 Jahren ab 20 Uhr usw.)
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können nur von Erwachsenen, hier vor allem von Gewerbetreibenden, begangen werden. Kinder und Jugendliche, die sich nicht an das Jugendschutzgesetz halten, werden nicht bestraft.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind keine geringfügigen Vergehen. Für Gewerbetreibende sind hier Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt. Die Fachkräfte dort sind auch Ihre Ansprechpartner bei konkreten Fragen und Problemen.
Welche Behörden und Fachinstitutionen kümmern sich um den Kinder- und Jugendschutz?
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt berät und unterstützt die örtlichen Jugendämter in allen Fragen zum Kinder- und Jugendschutz und erstellt hierzu entsprechende Publikationen (zum Beispiel Fachbeiträge und das Erstellen von Rechtsauffassungen zu aktuellen Themen). Es regt Gesetzesänderungen an und führt Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe durch. Gemeinsam mit der Aktion Jugendschutz (AJ), Landesarbeitsstelle Bayern e. V., werden darüber hinaus regelmäßig regionale Arbeitskreise, Fachforen sowie Jugendschutztagungen für die Jugendschutzfachkräfte in den Jugendämtern veranstaltet.
Auf der Webseite des Bayerischen Landesjugendamtes finden Sie mehr zum Thema Jugendschutz in der Öffentlichkeit.
Der Aktion Jugendschutz e. V. ist eine bayerische Fachinstitution im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Sie gibt Informations- und Arbeitsmaterialien heraus und bietet Fachberatung und Fortbildung für Fachkräfte in Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe an.
Die Webseite des Aktion Jugendschutz Bayern e. V. stellt deren Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes vor.