Wenn Sie sich für eine Kindertagesbetreuung entscheiden, stellt sich für Sie die Frage, wie Sie den für Ihr Kind richtigen Platz finden. Sie wollen nicht irgendeine Aufbewahrung, Sie brauchen einen Platz, an dem Sie Ihr Kind gut aufgehoben und gefördert wissen. Denn nur dann können Sie beruhigt Ihrer Arbeit nachgehen.
Erste Anlaufstelle ist Ihre Wohnortgemeinde. Dort können Sie klären, welche Art der Betreuung für Sie und Ihr Kind am besten geeignet ist und welche Plätze zur Verfügung stehen. Dort erhalten Sie auch Antwort auf Ihre Fragen nach Anmeldefristen, nach der Höhe der Elternbeiträge oder nach der Wegstrecke zwischen Wohnung und Einrichtung.
Kindertagespflege ist eine besonders familiennahe Betreuungsform, denn dort werden von der Tagesmutter oder dem Tagesvater gleichzeitig maximal fünf Kinder betreut. Die Betreuung findet meist in der Wohnung der Kindertagespflegeperson statt. Die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart, sodass Sie Ihr Kind unter Umständen schon früh morgens bringen oder es auch einmal über Nacht dort lassen können.
Bei der Großtagespflege arbeiten zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in meist angemieteten Räumen zusammen. Es werden maximal zehn Kinder gleichzeitig betreut. Über eine Ersatzbetreuung ist bei Krankheit oder Urlaub einer der Kindertagespflegepersonen eine regelmäßige Betreuung der Kinder gewährleistet.
Die Kosten für einen Ganztagesplatz in der Kindertagespflege sind regional unterschiedlich. Wer unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt, kann beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
In Kindertageseinrichtungen sind pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte tätig. Sie arbeiten verbindlich nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan und seinen Handreichungen (z. B. der Handreichung für den U3-Bereich) auf der Basis entwicklungspsychologischer und pädagogischer Konzepte. Je nach Ausgestaltung handelt es sich um Einrichtungen, die nur Kinder unter drei Jahren aufnehmen oder die altersgemischt betrieben werden. Kindertageseinrichtungen haben in der Regel feste Öffnungszeiten und legen Wert auf eine Vernetzung mit anderen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Elternberatungsstellen und Frühförderstellen.
Die Größe der Einrichtungen variiert von der eingruppigen Kinderkrippe mit in der Regel 12 Plätzen bis zur mehrgruppigen altersgemischten Einrichtung mit zum Teil bis zu 200 Kindern. Die Elternbeiträge sind entsprechend der Buchungszeit gestaffelt. Wie bei der Kindertagespflege können auch die Kosten für einen Kinderkrippenplatz – egal ob kommunal, freigemeinnützig oder privat – je nach Einkommen vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.
An das Jugendamt können sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und andere Erziehungsberechtigte mit ihren Fragen und bei Problemen wenden. Das Jugendamt bietet eine Vielzahl von Angeboten und Diensten. Sie bekommen dort auch Informationen über Erziehungsthemen und Unterstützung bei Erziehungsfragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten z. B. bei Trennung und Scheidung und helfen bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen. Jede Stadt und jeder Landkreis hat ein eigenes Jugendamt .
Neben den gemeindlichen Einrichtungen gibt es auch weitere Kinderbetreuungsangebote, die von anderen Trägern betrieben werden, etwa von Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen oder privaten Unternehmen. Dementsprechend verschieden sind die Schwerpunkte der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Ob Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung, die Qualität der Betreuung wird über die Aufsicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet. Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis von der Bezirksregierung bzw. dem Jugendamt, Tagesmütter und -väter benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.
Leitlinien
Kinderkrippe bzw. Kindertagespflege
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