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Allgemeine Informationen zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten

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Elternbrief 0
0-3 Jahre
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Den richtigen Platz für Ihr Kind finden

Wenn Sie sich für eine Kindertagesbetreuung entschei­den, stellt sich für Sie die Frage, wie Sie den für Ihr Kind richtigen Platz finden. Sie wollen nicht irgendeine Aufbe­wahrung, Sie brauchen einen Platz, an dem Sie Ihr Kind gut aufgehoben und gefördert wissen. Denn nur dann können Sie beruhigt Ihrer Arbeit nachgehen.

Erste Anlaufstelle ist Ihre Wohnortgemeinde. Dort kön­nen Sie klären, welche Art der Betreuung für Sie und Ihr Kind am besten geeignet ist und welche Plätze zur Ver­fügung stehen. Dort erhalten Sie auch Antwort auf Ihre Fragen nach Anmeldefristen, nach der Höhe der Eltern­beiträge oder nach der Wegstrecke zwischen Wohnung und Einrichtung.

Zur Auswahl stehen jeweils in kommunaler, freier oder sons­tiger Trägerschaft (z. B. Elterninitiativen oder Betriebe):

  • Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater)
  • Großtagespflege
  • Kinderkrippen
  • Häuser für Kinder und altersgeöffnete Kindergärten, je­weils in kommunaler, freier oder sonstiger Trägerschaft (z. B. Elterninitiativen oder Betriebe)

Kindertagespflege ist eine besonders familiennahe Be­treuungsform, denn dort werden von der Tagesmutter oder dem Tagesvater gleichzeitig maximal fünf Kinder betreut. Die Betreuung findet meist in der Wohnung der Kindertagespflegeperson statt. Die Betreuungszeiten wer­den individuell vereinbart, sodass Sie Ihr Kind unter Um­ständen schon früh morgens bringen oder es auch einmal über Nacht dort lassen können.

Bei der Großtagespflege arbeiten zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in meist angemieteten Räumen zusammen. Es werden maximal zehn Kinder gleichzeitig betreut. Über eine Ersatzbetreuung ist bei Krankheit oder Urlaub einer der Kindertagespflegepersonen eine regel­mäßige Betreuung der Kinder gewährleistet.

Die Kosten für einen Ganztagesplatz in der Kindertagespflege sind regional unterschiedlich. Wer unter eine be­stimmte Einkommensgrenze fällt, kann beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte

In Kindertageseinrichtungen sind pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte tätig. Sie arbeiten verbindlich nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan und seinen Handreichungen (z. B. der Handreichung für den U3-Bereich) auf der Basis entwicklungspsychologischer und pädagogischer Konzepte. Je nach Ausgestaltung handelt es sich um Einrichtungen, die nur Kinder unter drei Jah­ren aufnehmen oder die altersgemischt betrieben wer­den. Kindertageseinrichtungen haben in der Regel feste Öffnungszeiten und legen Wert auf eine Vernetzung mit anderen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Elternbera­tungsstellen und Frühförderstellen.

Die Größe der Einrichtungen variiert von der eingruppi­gen Kinderkrippe mit in der Regel 12 Plätzen bis zur mehr­gruppigen altersgemischten Einrichtung mit zum Teil bis zu 200 Kindern. Die Elternbeiträge sind entsprechend der Buchungszeit gestaffelt. Wie bei der Kindertagespflege können auch die Kosten für einen Kinderkrippenplatz – egal ob kommunal, freigemeinnützig oder privat – je nach Einkommen vom Jugendamt ganz oder teilweise über­nommen werden.

Das Jugendamt

An das Jugendamt können sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und andere Erziehungsberechtigte mit ihren Fragen und bei Problemen wenden. Das Jugendamt bietet eine Vielzahl von Angeboten und Diensten. Sie bekommen dort auch Informationen über Erziehungsthemen und Unterstützung bei Erziehungsfragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten z. B. bei Trennung und Scheidung und helfen bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen. Jede Stadt und jeder Landkreis hat ein eigenes Jugendamt .

Neben den gemeindlichen Einrichtungen gibt es auch weitere Kinderbetreuungsangebote, die von anderen Trä­gern betrieben werden, etwa von Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen oder privaten Unternehmen. Dement­sprechend verschieden sind die Schwerpunkte der Bil­dungs- und Erziehungsarbeit. Ob Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung, die Qualität der Betreuung wird über die Aufsicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet. Einrichtungen verfügen über eine Betriebs­erlaubnis von der Bezirksregierung bzw. dem Jugendamt, Tagesmütter und -väter benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.