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Die U4

Beitrag aus:
Elternbrief 2
3-4 Monate

Zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat ist die sogenannte U4 fällig. Nehmen Sie alle Vorsorgeuntersuchungen unbedingt wahr! Nur so können Entwicklungsverzögerungen oder versteckte Krankheiten Ihres Kindes rechtzeitig er­kannt und behandelt werden.

Außerdem haben Sie so Gelegenheit, mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt Probleme und Fragen zu besprechen, die im Laufe Ihres Elterndaseins immer wieder einmal auftauchen.

Bei der U4 werden Organe und Geschlechtsteile unter­sucht und auch das Hör-und Sehvermögen getestet. Schon jetzt beobachtet die Ärztin bzw. der Arzt die ersten Entwicklungsschritte Ihres Babys, testet seine Beweglich­keit und sein Reaktionsvermögen.

Die U-Untersuchungen müssen Sie auch verpflichtend nachweisen, wenn Ihr Kind eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen soll. Dazu gehören zum Beispiel auch Krippe und Kindergarten.

Impfungen

Gleichzeitig mit der U4 wird Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt vielleicht Impfungen vornehmen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die ersten Impfungen bereits im Alter von 6 Wochen (Rotaviren) bzw. 2 Monaten. Geimpft wird in diesem Alter gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Haemophilus influenzae Typ B, Kinderlähmung und Pneumokokken.

Die Impfungen soll­ten im Alter von 3, 4 und 11 Monaten wiederholt werden. Außerdem wird im Alter von 2 Monaten die Impfung ge­gen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) empfohlen. Diese muss mit 4 bzw. 12 Monaten noch mal aufgefrischt werden.

Impfungen sind in Deutschland grundsätzlich fast alle freiwillig. Es liegt also im Ermessen der Eltern, ob ihre Kinder geimpft werden sollen. Manche Impfungen werden jedoch dringend empfohlen. Die Impfung gegen Masern, 29 meist als Kombinationsimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln, ist hingegen seit 2020 für Kinder ab 1 Jahr, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, verpflichtend.

Schlafendes Baby liegt auf einer Babywaage. Die Waage zeigt das Gewicht des Babys an.

Impfungen sind nicht immer frei von Nebenwirkungen. Die geimpfte Stelle kann anschwellen und sich röten. Mög­licherweise ist Ihr Kind auch unruhig und reizbar oder es bekommt sogar etwas Fieber. Diese Reaktionen sind Aus­druck der erwünschten Auseinandersetzung des Immun­systems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Stellen Sie sich am besten darauf ein und planen Sie für die Tage, an denen Ihr Kind geimpft wird, keine größeren Aktivitäten. Schwerwiegen­de, sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Angaben zu Art und Häufigkeit der UAW finden sich in der Fachinforma­tion des jeweiligen Impfstoffs.

Sie haben die Vorsorgeuntersuchungen fest eingeplant und nehmen Sie auch wahr. Sie wollen sichergehen, dass Ihr Kind sich gut entwickelt. Aber was ist, wenn bei Ihrem Kind tatsächlich eine Entwicklungsverzögerung oder eine Behinderung festgestellt wird? Vielleicht hatten Sie schon etwas geahnt, haben die Untersuchungstermine hinausgezögert und nun haben sich Ihre Befürchtungen bestätigt. Aber erst, wenn Sie Klarheit haben, können Sie Ihr Kind frühzeitig fördern und Unterstützung durch geschulte Fachkräfte erhalten. Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt und andere Fachleute wie z. B. in einer Früh­förderstelle helfen Ihnen, das Beste für Ihr Baby zu tun, und zwar je früher, desto besser. Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt weiß auch Rat, bei wem Sie weitere Unter­stützung bekommen können.