Aber auch wenn Sie die Arbeit so aufteilen, dass es für Sie beide das richtige Modell ist: Manchmal ist es einfach zu viel, besonders, wenn der Beruf bei einem oder beiden Elternteilen viel Zeit in Anspruch nimmt.
Wenn Sie alleinerziehend sind, fehlt Ihnen wahrscheinlich oft jemand, der Sie entlasten kann. Egal, in welcher Familiensituation Sie leben: Kommen dann noch besondere Belastungen hinzu, sind Sie krank oder ist Ihr Kind krank oder schläft schlecht, schreit es viel oder mag nicht trinken, sind Ihre Nerven möglicherweise zum Zerreißen gespannt. Was also tun?
Wenn Sie in einer Partnerschaft leben: Wechseln Sie sich, wenn möglich, mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ab. Blenden Sie sich dann aber wirklich aus dem Geschehen aus und horchen Sie nicht, ob die Partnerin oder der Partner es auch „richtig“ macht. Machen Sie sich immer wieder bewusst: Ihr Kind will Sie mit seinem Verhalten keineswegs ärgern. Sehen Sie seine Not, wenn es schreit oder nicht schlafen kann. Dann wird es Ihnen leichter fallen, mit dem Stress zurechtzukommen.
Als Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sind Sie, bei allem Glück, besonders stark gefordert. Lassen Sie sich helfen! Ihre Hebamme kann Sie dabei unterstützen, die erste Zeit mit Ihren Babys gut zu bewältigen. Ihr zuständiges Jugendamt kann Sie beraten, ob es spezielle Hilfen für Sie gibt.
Egal ob Sie sich bewusst dafür entschieden haben, ein Kind außerhalb einer Partnerschaft zu bekommen, Sie sich getrennt haben oder die Partnerin oder der Partner aufgrund sonstiger Gründe nicht mehr präsent ist: Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, meistern Sie den Alltag mit Ihrem Kind ohne die Unterstützung einer Partnerin oder eines Partners. Aber Sie müssen nicht alles alleine machen. Holen Sie sich, wenn möglich, Unterstützung bei Ihren Eltern, Geschwistern oder aus dem Freundeskreis. Während sich eine Person Ihres Vertrauens um Ihr Kind kümmert, können Sie dann mal abschalten oder etwas für sich alleine machen. Falls es noch einen anderen Elternteil gibt: Versuchen Sie diesen, falls es möglich ist und Sie das möchten, mit einzubinden.
Fragen Sie nach Unterstützung.
Finanziell stehen Ihnen als betreuendem Elternteil Unterhaltszahlungen zu. Nicht immer kommen manche Väter (oder Mütter) dieser Verpflichtung nach. In diesem Fall können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Dieser wird bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Greifen Sie auf die Hilfe einer Familienberatung (z. B. Jugendamt, Familienberatungsstellen, Kinderschutzbund) zurück, bevor ein Streit um das Geld oder die Betreuungszeiten eskaliert.
Auch bei der Einigung über die Betreuungszeiten kann es manchmal schwer werden. Auch hierzu können Sie sich beim Jugendamt Unterstützung holen.
Am Ende des 2 Monats
In den ersten 3 Monaten
Babys Schlaf
Das Saugbedürfnis eines Babys
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