Zwischen 5 und 5 1/2 Jahren findet wieder eine Vorsorgeuntersuchung, die U9, statt. Die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt kontrolliert bei dieser Untersuchung zunächst die körperliche Entwicklung Ihres Kindes.
Das Gewicht, die Körpergröße und der Kopfumfang Ihres Kindes werden gemessen. Die Ärztin bzw. der Arzt untersucht die Zähne Ihres Kindes ebenso wie das Gehör und das Sehvermögen. Außerdem wird Ihr Kind auf seine Geschicklichkeit hin getestet. Bestimmte Bewegungsabläufe wie das Hüpfen auf einem Bein zeigen, wie weit Ihr Kind in seiner Körperbeherrschung fortgeschritten ist.
Die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt wird auch prüfen, wie gut Ihr Kind sprechen kann. Dazu stellt sie oder er ihm Fragen oder zeigt Ihrem Kind Bilder, die es benennen soll.
Ein besonderes Augenmerk gilt der geistigen und seelischen Reife Ihres Kindes. Darüber wird sich die Ärztin bzw. der Arzt ein Bild machen, indem sie oder er Ihr Kind beobachtet und mit ihm spricht. Aber auch an Sie hat sie oder er möglicherweise Fragen. Etwa danach, ob sich Ihr Kind alleine aus- und anziehen kann, ob es eher ruhig oder eher aktiv ist, wie es sich im Kindergarten zurechtfindet usw.
Beobachten Sie im Vorfeld Ihr Kind und machen Sie sich Notizen, wenn Sie etwas unsicher macht oder Sie Fragen haben.
Nehmen Sie den Impfpass mit und lassen Sie überprüfen, ob noch Impfungen ausstehen. Für den Schuleintritt ist die Impfung gegen Masern Pflicht.
Kompletter Elternbrief
Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz .
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Komfortfunktion angeboten. Für die Nutzung dieser Komfortfunktion müssen Sie der Speicherung der dafür verwendeten Cookies zustimmen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Zur Datenschutzerklärung
Technisch notwendig (nicht abwählbar) mehr Informationen
Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden. Erläuterungen zu erforderlichen Cookies
Statistik mehr Informationen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Sie bleiben dabei als Nutzer anonym. Durch einen Klick auf den Button "Auswahl bestätigen" oder „Alles auswählen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzhinweisen widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.