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Die U9

Beitrag aus:
Elternbrief 17
5-5,5 Jahre

Zwischen 5 und 5 1/2 Jahren findet wieder eine Vorsorgeuntersuchung, die U9, statt. Die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt kontrolliert bei dieser Untersuchung zunächst die körperliche Entwicklung Ihres Kindes.

Das Gewicht, die Körpergröße und der Kopfumfang Ihres Kindes werden gemessen. Die Ärztin bzw. der Arzt untersucht die Zähne Ihres Kindes ebenso wie das Gehör und das Sehvermögen. Außerdem wird Ihr Kind auf seine Geschicklichkeit hin getestet. Bestimmte Bewegungsabläufe wie das Hüpfen auf einem Bein zeigen, wie weit Ihr Kind in seiner Körperbeherrschung fortgeschritten ist. 

Die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt wird auch prüfen, wie gut Ihr Kind sprechen kann. Dazu stellt sie oder er ihm Fragen oder zeigt Ihrem Kind Bilder, die es benennen soll.

Ein besonderes Augenmerk gilt der geistigen und seelischen Reife Ihres Kindes. Darüber wird sich die Ärztin bzw. der Arzt ein Bild machen, indem sie oder er Ihr Kind beobachtet und mit ihm spricht. Aber auch an Sie hat sie oder er möglicherweise Fragen. Etwa danach, ob sich Ihr Kind alleine aus- und anziehen kann, ob es eher ruhig oder eher aktiv ist, wie es sich im Kindergarten zurechtfindet usw. 

Beobachten Sie im Vorfeld Ihr Kind und machen Sie sich Notizen, wenn Sie etwas unsicher macht oder Sie Fragen haben. 

Nehmen Sie den Impfpass mit und lassen Sie überprüfen, ob noch Impfungen ausstehen. Für den Schuleintritt ist die Impfung gegen Masern Pflicht.

Zwei Kinder stehen nebeneinander und schauen, wie groß sie sind