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Alterskennzeichen
Für Kinder und Jugendliche ist der Umgang mit Filmen und Serien, dem Internet und Computerspielen oder Apps auf dem Smartphone selbstverständlich. Aber nicht jeder Film und jedes Spiel ist für jede Altersgruppe geeignet
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Alterskennzeichen?
- Welche Alterskennzeichen gibt es und wie sehen sie aus?
- Wer ist zuständig für die Erteilung der Alterskennzeichen?
- Welche Auswirkungen haben die Alterskennzeichen?
- Was bedeutet es, wenn ein Medium kein Alterskennzeichen hat?
- Muss ich mich als Eltern an die Alterskennzeichen halten?
- Wie stelle ich sicher, dass mein Kind nur altersgerechte Medien nutzt?
- Ist jedes Medium mit einem entsprechenden Alterskennzeichen grundsätzlich für mein Kind geeignet?
Was sind Alterskennzeichen?
Kinder und Jugendliche verstehen oft neue digitale Angebote besser als ihre Eltern. Das ist eine Chance: Viele Spiele und Apps machen Spaß und helfen beim Lernen. Aber nicht alles passt für jedes Alter.
Manche Spiele, Kinofilme oder Sendungen im Fernsehen und auf Streamingdiensten zeigen Szenen, die Kinder ängstigen, verunsichern oder überfordern können. Häufig werden Gewalt oder gruselige Momente genutzt, um Spannung zu erzeugen. Kinder brauchen die richtige Reife, um solche Inhalte einordnen und verarbeiten zu können.
Deshalb gibt es Regeln: Nach dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag müssen öffentlich angebotene Medien wie Kinofilme, DVDs, Blu-rays, Streams, Computerspiele und viele Apps eine Altersfreigabe haben. Diese Alterskennzeichen helfen Eltern bei der Auswahl von Spielen und Filmen. Sie zeigen an, ab welchem Alter ein Medium nach Einschätzung der Prüforgane in der Regel unbedenklich ist. Trotzdem sollten Eltern immer prüfen, ob ein bestimmtes Medium zu ihrem eigenen Kind passt.
Farbige Symbole als Alterskennzeichen
Bei Kinofilmen, Filmen auf DVDs und Blu-ray, und Computerspielen, die auf Konsolen gespielt werden, sieht das Jugendschutzgesetz Alterskennzeichen vor. Dabei handelt es sich um farbige Symbole, die auf der Hülle vorne links unten und auf dem Datenträger in einer vorgeschriebenen Mindestgröße deutlich sichtbar sein müssen. Sie geben Auskunft darüber, ab welchem Alter ein Spiel oder ein Film freigegeben ist, d.h. aus Sicht eines Gutachtergremiums für Kinder oder Jugendliche einer bestimmten Altersklasse und dem entsprechenden Entwicklungsstand nicht beeinträchtigend wirkt.
Entwicklungsbeeinträchtigend bedeutet im Jugendschutz, dass Medien die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stören können. Das kann passieren, weil Inhalte oder Funktionen so gestaltet sind, dass sie z. B. übermäßig Angst machen, Gewalt als normal zeigen, grundlegende Werte wie Respekt und Mitgefühl untergraben. Oder sie setzen Kinder durch Chats, Käufe, Glücksspielmechaniken, Datenweitergabe und Dauer-Nutzung unter Druck oder überfordern sie.
Die Altersfreigaben werden zum einen danach festgelegt, welche Inhalte die Spiele oder Filme haben. D. h., sie werden vor ihrer Markteinführung auf beeinträchtigende Inhalte geprüft und dann eingestuft. Zum anderen wird geprüft, ob die Medien, und hier insbesondere Computerspiele und Spiele-App, Kinder und Jugendliche auch durch ihre Nutzung beeinträchtigen können. So werden z. B. Chat- und Kauffunktionen oder auch glücksspielähnliche Mechanismen oder Spiele, die dazu anregen, nicht mehr mit dem Spielen aufhören zu können, besonders in den Blick genommen.
App-Stores müssen ihre Angebote mit einem Alterskennzeichen versehen. Dabei werden neben dem Spielinhalt auch Werbung, Datenschutz und In‑App‑Käufe berücksichtigt. Eltern können über die Jugendschutz‑Einstellungen von iOS oder Android festlegen, dass nur altersgerechte Apps installiert und genutzt werden dürfen. Die USK vergibt seit 2013 über das automatisierte System der International Age Rating Coalition (IARC) Alterskennzeichen für Online‑Spiele und Apps, sodass die Bewertung auf allen angeschlossenen Plattformen angezeigt wird. Während der Google Play Store vor allem auf die USK-Kennzeichen setzt, nutzt Apple eigene Alterskategorien im App Store.
Die Altersfreigaben dienen dazu, sichtbar zu machen, welche Medien Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit gezeigt oder ihnen im Handel angeboten werden können. Sie sagen aber nichts über die Qualität und die pädagogische Eignung des Inhalts aus und sind deshalb keine pädagogische Altersempfehlung.
Die Alterskennzeichen werden von den Obersten Landesjugendbehörden der Länder erteilt und sind deshalb rechtlich bindend. Dabei stützt sich die Erteilung der Altersfreigaben auf den Gremienentscheid der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die von einer oder einem Jugendschutzsachverständigen der Länder in einem Jugendentscheid schriftlich festgehalten werden. Eine Ständige Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden unterzeichnet schlussendlich den Entscheid, sodass das jeweilige Alterskennzeichen für das geprüfte Medium rechtlich bindend für sämtliche Verbreitungswege in Deutschland wird.
Welche Alterskennzeichen gibt es und wie sehen sie aus?
Die Altersfreigaben sind in fünf Stufen eingeteilt und geben eine Mindestanforderung aus Sicht des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wieder. Für jede Altersfreigabe gibt es ein entsprechendes farbiges Symbol, das auf den Medien gut erkennbar zu sehen sein muss.
Die Alterskennzeichen für Filme und DVDs ("FSK – Quadrat") und für PC- und Videospiele ("USK – Raute") sehen folgendermaßen aus:
USK bzw. FSK …
- "ab 0 freigegeben" (weiß)
- "ab 6 freigegeben" (gelb)
- "ab 12 freigegeben" (grün)
- "ab 16 freigegeben" (blau)
- "ab 18" (rot)
Neben den Kennzeichen finden sich Zusatzhinweise, warum ein Medium mit der entsprechenden Altersfreigabe versehen ist. Diese sind neben den Alterskennzeichen angegeben bzw. auf der Rückseite der DVD- oder Spielhülle angebracht und lauten z. B. bei Computerspielen "enthält In-Game-Käufe und Chats" oder "drastische Gewaltdarstellungen, Horrorelemente" und bei Filmen z. B. "Gewalt, Bedrohung, Verletzung" oder "emotionale Belastung".
Weiter Informationen dazu finden Sie hier:
FSK-Freigabekennzeichen für Kinofilme, Videofilme und DVDs
Wer ist zuständig für die Erteilung der Alterskennzeichen?
Die für den gesetzlichen Jugendschutz zuständigen Obersten Landesjugendbehörden sind u. a. für die Altersfreigabe und Kennzeichnung von Kinofilmen, DVDs und Blu-rays, Computer- und Konsolenvideospielen in Deutschland verantwortlich. Mit den Verbänden der Film- bzw. Spielindustrie haben sie ein gemeinsames Verfahren festgelegt, um ein Medium auf mögliche jugendbeeinträchtigende Inhalte und Nutzungsrisiken zu prüfen und festzulegen, ab welchem Alter es Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden darf.
Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) organisieren diese freiwilligen Prüfverfahren. In der Praxis sieht das so aus: Wenn der Hersteller eines Films oder eines Computerspiels sein Produkt in Deutschland nicht nur an Erwachsene verkaufen möchte, kann er einen Antrag auf Erteilung einer Altersfreigabe stellen. Dazu reicht er sein Medium bei der für ihn zuständigen Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ein. Dort wird es von pädagogischen Fachkräften gesichtet, geprüft und eine Altersfreigabe empfohlen.
Das Medium muss sowohl bei der FSK wie auch bei der USK in der Regel vor einem Gremium bestehen, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlich relevanter Organisationen, pädagogischen Fachkräften, von unabhängigen Sachverständigen aus den Bundesländern und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden zusammensetzt. Der Ausschuss empfiehlt dann ein Alterskennzeichen für das geprüfte Medium. Anschließend erteilt die ständige Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden die Freigabe. Dann erhält das Medium sein Alterskennzeichen.
Wenn die Ausschüsse zu dem Ergebnis kommen, dass das begutachtete Produkt jugendgefährdend (und nicht nur jugendbeeinträchtigend) ist, müssen sie die Alterskennzeichnung verweigern. Im Anschluss kann das Medium dann von der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) "indiziert" und in die "Liste jugendgefährdender Medien" aufgenommen werden. Es unterliegt damit verschärften Vertriebsbeschränkungen.
Welche Auswirkungen haben die Alterskennzeichen?
Wenn ein Medium mit einem Alterskennzeichen der Obersten Landesjugendbehörden versehen wird, so muss sich der Handel an die gesetzlichen Abgabebeschränkungen halten. Das bedeutet, ein Spiel oder ein Film mit einer Altersfreigabe beispielsweise ab 16 Jahren darf nicht an ein jüngeres Kind verkauft werden. Die zuständige Ordnungsbehörde kontrolliert den Handel und straft Verstöße mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.
Auch dürfen z. B. öffentliche Aufführungen von Filmen (z. B. im Kino) oder Spielelementen (z. B. E-Sport-Veranstaltungen) nicht einfach so gezeigt werden. Hier müssen sich die Veranstalter an die entsprechenden Altersfreigaben halten, die die Filme oder Spiele haben und dürfen keine jüngeren Kinder in die Veranstaltung lassen. Einzige Ausnahme ist, dass Kinder ab 6 Jahren in Kinofilme ab 12 Jahren gehen dürfen, wenn ihre Eltern oder eine andere erwachsene Person sie begleiten.
Somit wird die Zugänglichkeit von Medien für bestimmte Altersgruppen in der Öffentlichkeit weitestgehend vom Staat geprüft und beschränkt. Zuhause hängt es aber von den Eltern ab, ob Kinder tatsächlich nur Filme sehen oder sich mit Konsolenvideospielen oder Spiele-Apps beschäftigen, die ihrem Alter entsprechen und somit keine Beeinträchtigung für sie darstellen. Gerade mit älteren Geschwisterkindern im Haus und im Freundeskreis wächst das Risiko, dass jüngere Kinder Inhalten sehen, die für ihr Alter nicht geeignet sind.
Achten Sie daher als Eltern darauf, dass Ihre Kinder immer nur jene Medien in die Hände bekommen, die aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich für die entsprechende Altersstufe sind. Wichtig ist, dass in den Geräteeinstellungen von Konsolen sowie mobilen Geräten (Smartphone, Tablet) von vornherein geeignete Jugendschutzmaßnahmen aktiviert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf altersungeeignete Inhalte erhalten und diese keine Nutzungsrisiken wie In‑App‑Käufe oder Chatfunktionen beinhalten. Sonst kann das ganz schnell für Eltern teuer werden, wenn die eigene Kreditkarte mit dem Konto verknüpft ist. Die Alterskennzeichnung darf allerdings nicht mit einem Qualitätsmerkmal oder einer pädagogischen Empfehlung für eine bestimmte Altersgruppe verwechselt werden.
Was bedeutet es, wenn ein Medium kein Alterskennzeichen hat?
Im deutschen Handel erhältliche Blu-rays, DVDs oder PC- und Konsolenspiele sind in der Regel mit den Alterskennzeichen der Obersten Landesjugendbehörden versehen. Ohne den Aufdruck dieser gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen ist Vorsicht geboten! Solche Medien dürfen nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft werden. Es handelt sich dann entweder um ein Medium, das nicht offiziell geprüft wurde oder dem eine Altersfreigabe aufgrund jugendgefährdender Inhalte sogar verweigert wurde. Dieses darf nur außer Sichtweite von Jugendlichen gelagert, ihnen nicht angeboten oder abgegeben und grundsätzlich nicht im Versandhandel vertrieben werden.
Ein Medium ohne Alterskennzeichnung und mit vermeintlich jugendgefährdenden Inhalten kann über das Jugendamt bei der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingereicht werden, die es dann prüft. Werden jugendgefährdende Inhalte festgestellt, so wird das Medium indiziert, d. h. es wird in die "Liste jugendgefährdender Medien" aufgenommen.
Weitere Informationen über den Kinder- und Jugendmedienschutz gibt es bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Muss ich mich als Eltern an die Alterskennzeichen halten?
Wenn Eltern mit Ihrem Kind ins Kino gehen, darf es nur Filme sehen, die für sein Alter freigegeben sind. Sie dürfen also mit einem 4-jährigen Kind nicht in einen Film mit der Freigabe "ab 6 Jahren" gehen. Wenn das Kino die Alterskontrolle nicht macht, verstößt es gegen die Jugendschutzregeln.
Einzige Ausnahme: Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen (Eltern oder von Eltern beauftragt, das Kind zu beaufsichtigen) Filme ab 12 Jahren sehen.
Zu Hause können Sie prinzipiell selbst entscheiden, was Ihr Kind sieht oder spielt. Die Alterskennzeichen gelten dort rechtlich nicht zwingend. Sie sind aber eine wichtige Empfehlung des Jugendschutzes und sollen Kinder vor Inhalten schützen, die sie überfordern, ängstigen oder seelisch belasten können.
Wenn Eltern ihr Kind über längere Zeit wiederholt bewusst Serien, Filme oder Spiele erlauben, die eigentlich für deutlich ältere Kinder, Jugendliche oder Erwachsene gedacht sind, und das Kind dadurch dauerhaft geschädigt wird, kann das rechtliche Folgen haben. In solchen Fällen können Jugendamt oder Gerichte einschreiten, weil die Fürsorge‑ und Erziehungspflicht verletzt worden sein könnte.
Oftmals glauben Eltern aber auch, mit dem Alterskennzeichen eine pädagogische Empfehlung zu erhalten. Die Freigaben bestimmen aber nur das Mindestalter, das ein Kind haben sollte, um ein bestimmtes Spiel zu spielen oder einen Film anzusehen, ohne aus Sicht des Jugendschutzes Schaden zu nehmen. Sie sagen nichts darüber aus, ob das eigene Kind schon reif genug dafür ist. Dies können im Einzelfall nur die Eltern für ihr Kind entscheiden.
Wie stelle ich sicher, dass mein Kind nur altersgerechte Medien nutzt?
- Achten Sie bei der Auswahl von Filmen, Serien oder Computerspielen bzw. Apps darauf, dass ein deutsches Alterskennzeichen vorhanden ist und zum Alter Ihres Kindes passt. Das Kennzeichen muss gut sichtbar auf der Verpackung oder in den Produktinformationen stehen. Bei Streaming-Diensten sehen Sie die Altersfreigabe direkt beim Film. Informieren Sie sich vor dem Kauf über den Inhalt eines Spiels oder Films. Gute Hilfe bieten Elternratgeber im Internet, zum Beispiel spieleratgeber-nrw.de.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur altersangemessene Inhalte sieht oder spielt und nicht versehentlich Ihre Serien, Filme oder Spiele oder die von älteren Geschwisterkindern.
- Richten Sie auf dem Fernseher zu Hause, in den Streamingdiensten, auf dem Tablet, Smartphone, Laptop und den Spielekonsolen entsprechende technische Jugendschutzeinstellungen ein, mit denen Sie den altersgerechten Zugang zu den jeweiligen Medien steuern können. So können Sie bei denen einzelnen Streamingdiensten Kinderprofile anlegen, über die nur altersgerechte Inhalte ausgespielt werden. Auf medienkindersicher finden Sie Hinweise, wie Sie das auf den einzelnen Geräten machen können.
- Seien Sie aufmerksam und sprechen Sie mit Ihrem Kind über das, was es sieht und spielt. Wenn Sie Interesse zeigen, erklärt Ihnen Ihr Kind, was ihm gefällt oder Angst macht. So fällt es Ihnen leichter, zu entscheiden, ob ein Medium für Ihr Kind passend ist.
- Sprechen Sie auch mit den Eltern von Freundinnen und Freunden Ihrer Kinder und bitten Sie sie, darauf zu achten, dass Ihr Kind bei Besuchen nur altersgerechte Spiele spielt oder Filme sieht. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind bei anderen Computerspiele spielen darf, die für sein Alter nicht freigegeben sind, und Sie damit nicht einverstanden sind, dann sagen Sie das den Eltern deutlich.
Ist jedes Medium mit einem entsprechenden Alterskennzeichen grundsätzlich für mein Kind geeignet?
Die Alterskennzeichen der Obersten Landesjugendbehörden zeigen an, dass ein Film, Spiel oder eine Serie nach Einschätzung der zuständigen Prüfstellen des Jugendschutzes für die genannte Altersgruppe voraussichtlich ohne Schaden genutzt werden kann. Das ist eine wichtige Orientierung, aber kein Garant dafür, dass ein Medium für jedes einzelne Kind verständlich oder geeignet ist. Das sollten Eltern immer im Einzelfall prüfen.
Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf die Alterskennzeichnung. Kinder sind unterschiedlich: ein Kind kann ängstlicher oder sensibler sein oder in seiner Entwicklung bereits weiter als andere. Schauen Sie sich Inhalte an oder probieren Sie Spiele gemeinsam mit Ihrem Kind aus. Achten Sie darauf, wie es auf bestimmte Szenen oder Spielsituationen reagiert. So erkennen Sie am besten, ob ein Medium im Moment für Ihr Kind passt.
Im Internet und im Privatfernsehen sind Alterskennzeichnungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch sind Anbietende von Medieninhalten verpflichtet, Medien Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich zu machen, die für ihr Alter nicht geeignet sind. Dies ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder geregelt. Für die Schutzstufen werden dieselben Alterskennzeichen wie im rechtlichen Jugendschutz verwendet (ab 0, 6, 12, 16, 18 Jahren).
