13. Februar 2026
Einen Tag lang Achterbahn fahren, Paraden und Shows bestaunen oder auf dem Abenteuerspielplatz toben – auch in diesem Jahr verlost die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ zusammen mit LEGOLAND Deutschland Freikarten für das LEGOLAND Deutschland in Günzburg. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont zur Freikarten-Aktion: „Mit der ganzen Familie in den Freizeitpark und zusammen unbeschwerte Familienzeit genießen – das ist ein unvergessliches Erlebnis.
Als Familienministerin und Schirmherrin der ‚Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind‘ freut es mich sehr, dass LEGOLAND Deutschland auch 2026 über 240 kinderreichen Familien in Bayern einen kostenlosen Besuch in seinem Freizeitpark in Günzburg ermöglicht. Ich drücke allen teilnehmenden Familien die Daumen und wünsche den Gewinnerinnen und Gewinnern viel Spaß!“
Der Freizeitpark LEGOLAND Deutschland in Günzburg stellt der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ bereits seit seiner Eröffnung 2002 jedes Jahr Freikarten zur Weitergabe an kinderreiche Familien, also Familien mit mindestens drei Kindern, zur Verfügung.
Für jeden Öffnungstag des Freizeitparks können maximal fünf Tagesfreikarten pro Familie vergeben werden. Sie können sich vom 16. Februar bis zum 1. März 2026 online oder per Post („Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth) für die Verlosung der LEGOLAND-Freikarten anmelden. Bei Bewerbung per Post zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Landesstiftung.
Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen und Schwangere in Notlagen mit finanziellen Beihilfen. Die Hilfen für Schwangere reichen von Babyerstausstattung über Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände bis hin zur Finanzierung einer Haushaltshilfe im Einzelfall.
« Zurück zur Übersicht
Seite teilen
Bitte wählen Sie aus, wie Sie die Seite teilen möchten:
Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz .
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Komfortfunktion angeboten. Für die Nutzung dieser Komfortfunktion müssen Sie der Speicherung der dafür verwendeten Cookies zustimmen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Zur Datenschutzerklärung
Technisch notwendig (nicht abwählbar) mehr Informationen
Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden. Erläuterungen zu erforderlichen Cookies
Statistik mehr Informationen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Sie bleiben dabei als Nutzer anonym. Durch einen Klick auf den Button "Auswahl bestätigen" oder „Alles auswählen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzhinweisen widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.