Ist mein Kind gesund?
Eltern fragen sich das immer wieder. Es ist wichtig, Krankheiten und Behinderungen früh genug zu erkennen. Dann können die Krankheiten oder Behinderungen am besten behandelt werden. Deshalb gibt es die Kontroll-Untersuchungen. Ein anderes Wort für Kontroll-Untersuchung ist: U-Untersuchung.
Die Untersuchungen bei Babys und Kindern werden nach dem Alter eingeteilt.
Es gibt 10 U-Untersuchungen für Kinder von 0-6 Jahren. Sie heißen U1 bis U9. Sie müssen mit Ihrem Kind zu diesen Untersuchungen gehen.
Ist Ihr Kind in der Grund-Schule? Glauben Sie, Ihr Kind braucht noch mehr U-Untersuchungen? Dann können Sie noch 2 U-Untersuchungen zusätzlich bei Ihrem Kinder-Arzt oder bei Ihrer Kinder-Ärztin ausmachen. Diese Untersuchungen sind die U10 und die U11.
Ist Ihr Kind 12 bis 14 Jahre alt? Dann gibt es eine Untersuchung für Jugendliche. Diese Untersuchung heißt J1. Sie müssen mit Ihrem Kind zu dieser Untersuchung gehen. Glauben Sie, Ihr Kind braucht noch mehr Untersuchungen in diesem Alter? Dann können Sie noch 1 Untersuchung zusätzlich bei Ihrem Kinder-Arzt oder bei Ihrer Kinder-Ärztin ausmachen. Diese Untersuchung heißt J2.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren? Dann bekommt es dort die ersten beiden U-Untersuchungen. Die anderen U-Untersuchungen bekommt Ihr Kind bei Ihrem Kinder-Arzt oder Ihrer Kinder-Ärztin. Suchen Sie sich einen Kinder-Arzt oder eine Kinder-Ärztin aus. Am besten schon vor der Geburt von Ihrem Kind. Machen Sie nach der Geburt dort einen Termin.
Bei der U1 oder U2 bekommen Sie einen Impf-Pass für Ihr Kind. Bringen Sie zu jeder U-Untersuchung den Impf-Pass von Ihrem Kind mit. So kann der Kinder-Arzt oder die Kinder-Ärztin prüfen, ob Ihr Kind alle nötigen Impfungen hat. Ist das nicht so? Dann können bei dem Termin von der U-Untersuchung auch die Impfungen gemacht werden.
Haben Sie das Gefühl, Ihr Kind ist anders als andere Kinder? Läuft es zum Beispiel noch nicht, wenn es 1 Jahr alt ist? Dann sagen Sie das Ihrem Kinder-Arzt oder Ihrer Kinder-Ärztin.
Es ist aber nicht immer gleich ein Problem. Jedes Kind entwickelt sich unterschiedlich schnell. Das bedeutet: Manche Kinder laufen schon, bevor sie 1 Jahr alt sind. Andere Kinder laufen erst, wenn sie älter als 1 Jahr sind. Das ist alles normal.
In Bayern sind U-Untersuchungen Pflicht. Die Eltern müssen sich um die U-Untersuchungen kümmern.
Melden Sie Ihr Kind im Kinder-Garten an? Oder bekommt Ihr Kind die Schul-Eingangs-Untersuchung? Die Schul-Eingangs-Untersuchung ist eine wichtige Untersuchung, bevor Ihr Kind in die Schule kommt.
Dann müssen Sie das Ergebnis von der letzten U-Untersuchung vor dem Kinder-Garten oder vor der Schule zeigen.
Haben Sie dieses Ergebnis nicht? Dann darf Ihr Kind auch in den Kinder-Garten gehen. Oder in die Schule.
Bei jeder U-Untersuchung wird untersucht, ob das Kind körperlich gesund ist. Außerdem werden in jeder U-Untersuchung bestimmte Bereiche untersucht. Zum Beispiel:
Welche Bereiche werden zu welcher Zeit untersucht? Das kommt auf das Alter von Ihrem Kind an und welche U-Untersuchung gemacht wird
Glaubt Ihr Kinder-Arzt oder Ihre Kinder-Ärztin, dass Ihr Kind eine Krankheit oder eine Behinderung hat? Sie besprechen mit dem Arzt oder der Ärztin, wie es weitergeht. Manchmal müssen erst noch Tests gemacht werden. Dann kann der Arzt oder die Ärztin genau herausfinden, ob das Kind eine Krankheit oder eine Behinderung hat.
Mehr Informationen über die U-Untersuchungen finden Sie auf dieser Internet-Seite: kindergesundheit-info.de
Hinweis: Die Informationen auf dieser Internet-Seite sind nicht in Leichter Sprache.
Welche U-Untersuchung gemacht werden muss, kommt auf das Alter von Ihrem Kind an.
Sie müssen die U-Untersuchungen in den richtigen Zeiten machen. So kann Ihr Kinder-Arzt oder Ihre Kinder-Ärztin Krankheiten oder Behinderungen früh genug erkennen und schnell behandeln.
In der folgenden Tabelle erfahren Sie zum Beispiel:
Die Tabelle hat 3 Spalten. In Spalte 1 steht: Wie alt ist das Kind? In Spalte 2 steht: Wie heißt die Untersuchung,
die in dem Alter gemacht wird?
In Spalte 3 steht: Was genau wird untersucht?
Ende von Monat 3 oder Monat 4 nach der Geburt:
Monat 10 bis Monat 12 nach der Geburt:
Extra-Impftermin
Screening ist Englisch. Wir sprechen es so aus: Skriening.
Ein Neugeborenen-Screening ist ein besonderer Test für Ihr Baby. So ein Test kann für Ihr Baby zusätzlich gemacht werden.
Es gibt verschiedene Tests bei einem Neugeborenen-Screening. Zum Beispiel:
Mit so einem Test können noch mehr Krankheiten oder Behinderungen bei Ihrem Kind früh genug erkannt werden. Sie können Ihren Kinder-Arzt oder Ihre Kinder-Ärztin nach dem Neugeborenen-Screening fragen, wenn Sie mit Ihrem Baby zur U-Untersuchung 1 oder 2 gehen.
Nicht alle Tests beim Neugeborenen-Screening sind kostenlos. Manche müssen Sie für Ihr Kind selbst bezahlen. Ihre Krankenkasse sagt Ihnen, welche Neugeborenen-Screenings bezahlt werden.
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht? Übersetzung in Leichte Sprache und Verständlichkeitsprüfung mit der Zielgruppe: © 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH, capito Stuttgart. Beauftragt von proverb oHG.
Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz .
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Komfortfunktion angeboten. Für die Nutzung dieser Komfortfunktion müssen Sie der Speicherung der dafür verwendeten Cookies zustimmen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Zur Datenschutzerklärung
Technisch notwendig (nicht abwählbar) mehr Informationen
Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden. Erläuterungen zu erforderlichen Cookies
Statistik mehr Informationen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Sie bleiben dabei als Nutzer anonym. Durch einen Klick auf den Button "Auswahl bestätigen" oder „Alles auswählen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzhinweisen widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.