Mit dem Begriff „Hate Speech“ werden verschiedene Formen von im Netz verbreitetem Hass beschrieben. Darunter fallen Äußerungen, in denen Einzelpersonen oder Gruppen beleidigt und abgewertet werden. Oft wird der Hass mit einer tatsächlichen oder vermuteten Gruppenzugehörigkeit oder persönlichen Merkmalen begründet. Typische Beispiele sind das Geschlecht, die Herkunft, die sexuelle Orientierung, das Alter, eine Behinderung, die Religion, die politische Haltung oder das Engagement für eine bestimmte Sache.
Hate Speech hat viele Ausprägungen. Es umfasst nicht strafbare, aber auch strafbare Äußerungen. Ein paar Beispiele dafür sind:
Das Internet ermöglicht freie öffentliche Kommunikation. Die Vernetzung findet über große Entfernungen statt und für alle Themen finden sich in den unterschiedlichen sozialen Netzwerken Gleichgesinnte. Das kann allerdings auch dazu führen, dass Menschen, die gegen etwas schimpfen, viele Anhängerinnen und Anhänger finden. Hass lässt sich sehr schnell auf diesem Weg verbreiteten. Denn im Netz, so denken viele, können sie anonym oder sogar unter ihrem Klarnamen, also dem echten Namen, alles sagen, was sie wollen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Diese angenommene Rechtsfreiheit führt dazu, dass vermehrt Hassbotschaften verbreitet werden, die sich direkt gegen bestimmte Menschen oder Organisationen richten.
Hass setzt sich im Netz in bestimmten Gruppen fest, wird dort von allen akzeptiert, gerechtfertigt und entsprechend gefördert. Der zu Beginn schriftliche ausgedrückte Hass schaukelt sich hoch. Im schlimmsten Fall wird in den Gruppen dann in einem weiteren Schritt zu echten Taten angestiftet. So kann aus Hate Speech ein Hassverbrechen werden, bei dem Menschen tatsächlich bedroht, verbal oder auch körperlich angegriffen und im schlimmsten Fall getötet werden.
Die Hetze soll bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen einschüchtern, ängstigen und mundtot machen. Dafür werden neben echten Menschen auch sogenannte Social Bots – künstliche Programme, die menschliches Verhalten nachahmen – eingesetzt. Diese Bots beleidigen, posten falsche Tatsachen, reposten andere Artikel und lösen so im Idealfall einen Shitstorm, einen Sturm an Hassmeldungen, aus. Damit soll der Eindruck erweckt werden, eine bestimmte Meinung würde überwiegen.
Eltern und Erziehende sollten schon früh mit ihren Kindern über die Taktiken von Hetzerinnen und Hetzern sprechen, um sie darüber aufzuklären, wie die Kommunikation im Netz funktioniert. Kinder und Jugendliche sollen sich ihrer eigenen Verantwortung im Netz bewusstwerden. Dazu zählt auch das Bewahren von Grundwerten wie Ehrlichkeit, Toleranz, Gerechtigkeit, Respekt oder auch der Schutz der Privatsphäre.
Das 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnach richten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen vom Anbieter spätestens 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht werden, strafbare Inhalte nach spätestens sieben Tagen. Soziale Netzwerke sind zudem verpflichtet, bestimmte, be sonders schwere Straftaten an das Bundeskriminalamt zu melden. Unabhängig davon stellt Hate Speech in Medien eine Jugendgefährdung gemäß § 18 JuSchG dar, wenn sie die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden kann. Wer rechtswidrige Inhalte Dritter verbreitet oder verlinkt, riskiert ein medien-, zivil- oder strafrechtliches Verfahren. Sogar dann, wenn Dritte Hate Speech unter einem Beitrag oder auf dem Profil eines Nutzers oder eine Nutzerin posten und dieser bzw. diese nichts dagegen unternimmt.
Die Tochter meiner Nachbarin, die 16-jährige Sara, hat auf TikTok und Instagram schon viele Followerinnen und Follower. Waren es früher überwiegend Tanzvideos, die sie gepostet hat, postet sie nun Videos gemeinsam mit ihrer Freundin Lara. Die beiden haben sich kürzlich vor Saras Mama Aylin als Paar präsentiert. Aylin freut sich, dass ihre Tochter eine so nette Freundin hat. In ihrem neuen Video machen Sara und Lara auf einen Straßenumzug aufmerksam, bei dem für mehr Toleranz, Akzeptanz, Vielfalt und Offenheit geworben wird. Auf das Video bekommen die beiden viele Kommentare und auch Privatnachrichten. Neben Lob ist jedoch auch Negatives dabei. Einen ziemlich fiesen Kommentar zeigt sie mir. Er lautet: „Das ist eklig und unnnatürlich! Ihr scheiß Huren!“
Sara ist ziemlich verängstigt und ich bin sehr sauer. Wir machen einen Screenshot des Kommentars und sperren den User. Sara meldet die Nachricht an das Meldeportal der Social-Media-Plattform und überlegt sich zudem, ihn anzuzeigen.
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