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Sexting

Beitrag aus:
Medienbrief 3
12-15 Jahre

Beim Sexting geht es darum, erotische Bilder, Bilder in Bikini oder Badehose und Nacktbilder in aufreizenden Posen an den Freund oder die Freundin zu verschicken.

Warum ist Sexting bei Jugendlichen beliebt?

Sexting kann ein Liebes- oder ein Vertrauensbeweis sein. Oft werden die Bilder verschickt, um der Beziehung mehr Pep zu ver­leihen. Einige Jugendliche nutzen Sexting zur Selbstdarstellung im Freundeskreis, denn Sexting befriedigt den Wunsch nach Aus­tausch und auch den Vergleich unter Gleichaltrigen. Zudem ist es Ausdruck der eigenen Selbstbestimmung und des Experimentie­rens mit der eigenen Sexualität.

Illustration MB 3: Sarah liegt auf ihrem Bett und liest eine komische Nachricht von einem Freund. Der Freund ist auf einem anderen Bild zu sehen.

Sara, schick mir ein Foto!

Mein Nachbarskind Sara hat einen Freund. Wunderschöne Augen hat ihr Jonas und perfekte Locken. In der Schule treffen sich die beiden immer auf dem Pausenhof und schreiben sich täglich Nachrichten. Auch Memes (witzige Bilder oder Videos) sind dabei und Fotos. Jonas findet es toll, wenn Sara ihm Fotos mit Bikini aus dem Schwimmbad schickt. Die kommentiert er dann immer mit Herzsmileys und wünscht sich, Sara möge doch beim nächsten Bild das Bikinioberteil ganz weglassen.

Sara ist sich aber unsicher. Mit ihrer Mutter hat sie schon häufiger über Gefahren bei der Smartphone-Nutzung gesprochen, aber dieses Thema ist ihr etwas unangenehm. Deshalb wollte sie nun von mir wissen, was sie tun soll. Sara erzählt mir, dass sie es ja aufregend findet und sich freut, dass Jonas sie so sexy findet. Sie fürchtet, Jonas könnte das Interesse an ihr verlieren, wenn sie nicht einen Schritt weitergeht. Sara tanzt sehr gerne und posiert auch oft vor dem Spiegel, aber nackt hat sie das bisher noch nicht gemacht.

Ich äußere meine Bedenken: Was, wenn Jonas und Sara plötzlich Schluss machen und Jonas sauer auf Sara sein sollte? Was, wenn Jonas die Bilder seinen Freunden zeigt oder irgendwo postet, um Sara zu ärgern?

Gibt es „sicheres“ Sexting?

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken. Überprüfen Sie regelmäßig gemeinsam die Sicherheits- und Privatsphären-Einstellungen der Profile.
  • „Einmal im Netz ist immer im Netz.“ – Bilder können zwar auf den Plattformen oder in den Chats gelöscht werden, jedoch ist nicht nachvollziehbar, ob und wo sie dann immer noch auffindbar sind.
  • Es sollten nie Ganzkörperbilder verschickt werden, auf denen das Gesicht klar erkennbar ist.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch darüber, niemals ohne Er¬laubnis Bilder von anderen weiterzugegeben. Das ist verboten!

Wenn überhaupt, dann zeigen, statt senden! Denn so behält Ihr Kind sein Bild für sich.

Was tun, wenn intime Bilder meines Kindes veröffentlicht wurden?

  • Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe und geben Sie ihm nicht die Schuld. Die Situation ist schon belastend genug.
  • Falls die Bilder auf einem sozialen Netzwerk veröffentlicht wurden, wenden Sie sich an den Service und veranlassen Sie das Löschen der Bilder.
  • Falls sich der Vorfall im Schulkontext ereignet hat, können Sie in Rücksprache mit Ihrem Kind gemeinsam die Vertrauenslehrkraft und den schulpsychologischen Dienst kontaktieren.
  • Generell gilt: Wenn persönliche Bilder ohne Einverständnis weitergegeben werden, verletzt dies das Recht am eigenen Bild und stellt eine Straftat dar. Täterinnen und Täter können dafür mit einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe belangt werden.
  • Sie können sich auch an die Polizei wenden. Die Weitergabe von intimen, erotischen Bildern und Videos ist eine Straftat, ins besondere wenn das Opfer minderjährig ist. Hier müssen dann die Eltern eine Anzeige erstatten.

Ist Sexting gefährlich oder sogar verboten?

Sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) sind ausnahmslos verboten. Bei Erwachsenen ist Sexting nicht verboten, solange die eigenen, persönlichen Bilder oder Videos nur für den privaten Gebrauch einvernehmlich und freiwillig an das Gegenüber versendet wurden und keine Persönlichkeitsrechte dabei verletzt werden. Das Tauschen von eigenen Fotos oder Videos, Posenfotos oder pornografischen Aufnahmen unter zwei Jugendlichen ab 14 Jahren ist ebenfalls straffrei, wenn beide damit einverstanden sind und die Aufnahmen nicht weitergeleitet werden. Allerdings ist es grundsätzlich verboten, solche Videos und Bilder von Minderjährigen zu verbreiten. Hier drohen hohe Strafen wegen der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie! Zudem ist es verboten, Aufnahmen ohne das Einverständnis der Abgebildeten an Dritte weiterzuleiten. Dies geschieht nicht selten aus „Spaß“ oder aus Rache bei Beziehungsproblemen.