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Lootboxen

Beitrag aus:
Medienbrief 3
12-15 Jahre

Lootboxen (Beuteboxen) können in digitalen Spielen gefunden, freige­schaltet oder auch für echtes oder im Spiel erworbenes virtuelles Geld gekauft werden. Sie enthalten neben wenig attraktiven Inhalten auch be­sonders begehrte und seltene Überraschungen, wie z. B. Waffen, Tränke oder Verkleidungen, die für den Spielverlauf hilfreich sind.

Die Käuferinnen und Käufer wissen jedoch vorher nicht, was in der Box ist. Sie werden so lange zum Kauf animiert, bis der gewünschte Gegen­stand endlich dabei ist.

 

Welche Gefahren gehen von Lootboxen aus?

Lootboxen sind mit „Glücksspielen“ vergleichbar: Durch die Hoffnung, die gewünschten Inhalte zu erhalten, können sie zu unkalkulierbaren Ausgaben führen. Besonders Kinder, aber auch Jugendliche, sind dabei gefährdet.
Sehr problematisch sind Spiele, bei denen die Loot­boxen für den Spielerfolg entscheidend oder not-wendig sind („Pay-to-win-Spiele“). Kinder und Jugendliche verwenden nicht selten ihr komplettes Taschengeld, um mit Lootboxen erfolgreicher spielen zu können.
Bei mobilen Spielen können Kosten entstehen, wenn die Eltern im App Store oder im Google Play Store ihre Kreditkarte hinterlegt haben.

Für die Hersteller von kostenfreien Computer­spielen sind diese Über­raschungsboxen eine Möglichkeit, ihre Produk­tionskosten wieder zu erwirtschaften.

 „In-Game-Käufe“ in den Ein­stellungen des Smartphones des Kindes ausschließen. Spezielle Apps helfen dabei, den Überblick zu behalten.

Wie ist die Rechtslage zu Lootboxen?

Weil Lootboxen in den jeweiligen Spielen ganz unterschiedlich eingebunden und genutzt werden, ist es für den Gesetzgeber schwierig, eine einheitliche Reglung zu schaffen.

Lootboxen sind in manchen Ländern stark reguliert oder verboten,da sie dem Glücksspiel zugeordnet werden. So hat Belgien sie aus Jugendschutzgründen verboten. Mit dieser Maßnahme soll auch die Spielsucht bekämpft werden.

Das neue Jugendschutzgesetz in Deutschland kennt nun Schutzziele für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Diese sollen insbesondere auch Risiken durch Kommunikations-, Kontakt- und Kauffunktionen, exzessives Mediennutzungsverhalten und nichtaltersgerechte Kaufaufforderungen verringern.

So verhindern Sie die Lootbox-Falle

  • Lesen Sie gründlich die AGBs, bevor Sie oder Ihr Kind ein Online- oder mobiles Spiel herunterladen oder kaufen.
  • Vielleicht spielen Sie das Spiel eine Zeitlang mit Ihrem Kind, um zu sehen, welche möglichen Kostenfallen oder Risiken im Spiele lauern.
  • Stellen Sie die Smartphone-Sicherheitseinstellungen so ein, dass Ihr Kind keine kostenpflichtigen Spiele bzw. „In-App-Käufe“ ohne Ihre Zustimmung (durch die Eingabe eines Pins) erwerben kann.
  • Möglicherweise können Sie beim Mobilfunkprovider ein limitiertes Monatsbudget für mobile Spiele festlegen. Ihr Kind kann so in einem sicheren Rahmen lernen mit Geld umzugehen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken, damit es sie versteht und lernt, mit den Gefahren dieser Angebote umzugehen.

Was tun, wenn Ihr Kind in die Lootbox-Falle getappt ist?

Bei Minderjährigen sind Zahlungsaufforderungen seitens der Spieleanbieter nur dann rechtskräftig, wenn die gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter der Kinder dem Kaufvertrag (zwischen der/dem Minderjährigen und dem Spieleanbieter) vorab zugestimmt haben oder wenn die Kinder die Kosten komplett mit dem eigenen Taschengeld bezahlt haben.