Den aktuellsten Kinofilm daheim anschauen und kostenlos runterladen –das erscheint auf den ersten Blick verlockend. Werden aber urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal heruntergeladen oder sogar geteilt, so ist das strafbar und kann zu hohen Geldstrafen führen.
Für minderjährige Söhne und Töchter haften in solchen Fällen die Eltern.
Das Video wird als Datei auf dem Gerät abgespeichert und kann jederzeit oder so oft abgespielt werden, bis die Downloadrechte abgelaufen sind.
Dateien werden zwischen einzelnen Personen im Internet ausgetauscht.
Das Video wird direkt im Browserfenster wiedergegeben und kann nicht geteilt oder gespeichert werden.
Natürlich sind nicht alle Streams illegal. Mittlerweile gibt es zahlreiche kostenpflichtige, aber auch kostenfreie Angebote, um Videos oder Musik bzw. Hörbücher zu genießen. Nicht immer istjedoch auf den ersten Blick erkennbar, ob eine Seite illegal oder legal ist.
Fragwürdige, meist kostenfreie Webseiten bieten sehr aktuelle Filme und Serien an.
Die Qualität kann schlecht sein, da oft aus dem Kinosaal abgefilmt wird.
Illegale Streamingseiten haben keine Nutzungserlaubnis der Urheberin/des Urhebers erworben.
Illegale Streamingseiten haben oft ähnliche Namen und wechseln diese häufig, um der Strafverfolgung zu entgehen.
Über einen eigenen Account auf einer kostenpflichtigen Seite oder über eine Mediathek können Filme, Serien, Dokus angesehen werden.
Die Qualität ist gut.
Die Urheberin/der Urheber hat der anbietenden Plattform eine Nutzungserlaubnis erteilt oder die Anbietenden besitzen selbst das Urheberrecht (z. B. bei Eigenproduktion).
Der Name bleibt immer gleich.
Netflix, Amazon Prime Video, Sky, Watchever, Maxdome, Joyn, Apple TV, Disney Plus, …
Mediatheken aller öffentlich-rechtlichen TV-Sender: z. B. ARD oder ZDF.
Spotify, Apple Music, Amazon Prime Music, Deezer, ardaudiothek, …
Auf YouTube oder Vimeo findet man immer wieder illegal hochgeladene Filme. Strafbar machen sich dabei diejenigen, diedie Videos hochgeladen haben, für die sie keine Urheberrechte besitzen. Es machen sich aber auch Personen strafbar, die einen selbst erstellten Film hochladen, der mit einer Musik unterlegt ist, für die sie keine Rechte besitzen.Wer über diese Plattformen einen Film ansieht, muss sich keine Gedanken über die Urheberechte machen, da hier der Anbietende selbst, also YouTube bzw. Vimeo, die Verantwortung trägt.
Laut dem Urteil vom EuGH (April 2017) ist schon das Anschauen von Filmen, Serien o. Ä. auf illegalen Streamingseiten strafbar. Zwar werden in der Regel nur diejenigen strafrechtlich verfolgt, die Inhalte auf die Streamingseiten hochladen oder diese Seiten betreiben; aber auch Nutzerinnen und Nutzer solcher Seiten können belangt werden.
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