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(Illegale) Downloads und Streams

Beitrag aus:
Medienbrief 3
12-15 Jahre

Den aktuellsten Kinofilm daheim anschauen und kostenlos runterladen –das erscheint auf den ersten Blick verlockend. Werden aber urheberrecht­lich geschützte Inhalte illegal heruntergeladen oder sogar geteilt, so ist das strafbar und kann zu hohen Geldstrafen führen.

Für minderjährige Söhne und Töchter haften in solchen Fällen die Eltern.

Über einem Mädchen, das ein Tablet in der Hand hält sind Zeichen für Internetsicherheit eingeblendet

Wodurch unterscheiden sich Download, Filesharing und Streaming?

Download

Das Video wird als Datei auf dem Gerät abgespei­chert und kann jederzeit oder so oft abgespielt werden, bis die Downloadrechte abgelaufen sind.

Filesharing

Dateien werden zwischen einzelnen Personen im Internet ausgetauscht.

Streaming

Das Video wird direkt im Browserfenster wieder­gegeben und kann nicht geteilt oder gespeichert werden.

Natürlich sind nicht alle Streams illegal. Mittlerweile gibt es zahl­reiche kostenpflichtige, aber auch kostenfreie Angebote, um Videos oder Musik bzw. Hörbücher zu genießen. Nicht immer istjedoch auf den ersten Blick erkennbar, ob eine Seite illegal oder legal ist.

Wie erkenne ich illegale Streaminganbieter?

Illegales Streaming: verboten

Fragwürdige, meist kostenfreie Web­seiten bieten sehr aktuelle Filme und Serien an.

Die Qualität kann schlecht sein, da oft aus dem Kinosaal abgefilmt wird.

Illegale Streamingseiten haben keine Nutzungserlaubnis der Urheberin/des Urhebers erworben.

Illegale Streamingseiten haben oft ähnliche Namen und wechseln diese häufig, um der Strafverfolgung zu entgehen.

Legales Streaming: erlaubt

Über einen eigenen Account auf einer kostenpflichtigen Seite oder über eine Mediathek können Filme, Serien, Dokus angesehen werden.

Die Qualität ist gut.

Die Urheberin/der Urheber hat der anbietenden Plattform eine Nutzungserlaubnis erteilt oder die Anbietenden besitzen selbst das Urheberrecht (z. B. bei Eigenproduktion).

Der Name bleibt immer gleich.

Beispiele für legale Streamingplattformen

Kostenpflichtige Video-Angebote:

Netflix, Amazon Prime Video, Sky, Watchever, Maxdome, Joyn, Apple TV, Disney Plus, …

Kostenlose Video-Angebote:

Mediatheken aller öffentlich-rechtlichen TV-Sender: z. B. ARD oder ZDF.

(Kostenpflichtige) Streaming-Dienste für Musik, Hörbücher und Hörspiele:

Spotify, Apple Music, Amazon Prime Music, Deezer, ardaudiothek, …

Was ist mit Videos auf YouTube oder Vimeo?

Auf YouTube oder Vimeo findet man immer wieder illegal hoch­geladene Filme. Strafbar machen sich dabei diejenigen, diedie Videos hochgeladen haben, für die sie keine Urheberrechte besitzen. Es machen sich aber auch Personen strafbar, die einen selbst erstellten Film hochladen, der mit einer Musik unterlegt ist, für die sie keine Rechte besitzen.Wer über diese Plattformen einen Film ansieht, muss sich keine Gedanken über die Urheberechte machen, da hier der Anbietende selbst, also YouTube bzw. Vimeo, die Verantwortung trägt.

 

Wie kann man sich sicher sein, dass man sich im legalen Bereich bewegt? – Tipps für Eltern und Jugendliche

  • Bekannte Mediatheken und (kostenpflichtige) Streaming-seiten oder Video-on-demand Plattformen nutzen. Diese bieten in der Regel auch günstige Familienaccounts mit Altersbeschränkungen an.
  • Illegale Streamingseiten in den Sicherheitseinstellungenfür Computer/Tablet/Smartphone Ihres Kindes sperren.
  • Jüngere Kinder mit Whitelists surfen lassen, d. h., es können nur die vorgeprüften, kindgerechten Webseiten der Whitelist aufgerufen werden.
  • Mit Kindern besprechen, warum illegales Streaming/Downloads gefährlich sind, denn es kann Schadsoftware auf den Computer oder das Smartphone gelangen und es drohen rechtliche Konsequenzen, da es strafbar ist.

Illegales Streaming: rechtliche Lage

Laut dem Urteil vom EuGH (April 2017) ist schon das An­schauen von Filmen, Serien o. Ä. auf illegalen Streamingseiten strafbar. Zwar werden in der Regel nur diejenigen strafrechtlich verfolgt, die Inhalte auf die Streamingseiten hochladen oder diese Seiten betreiben; aber auch Nutzerinnen und Nutzer solcher Seiten können belangt werden.