Hauptinhalt

Die U5

Beitrag aus:
Elternbrief 5
5-6 Monate

Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat steht die U5 an. Neben der Messung des Körpergewichts, der Größe und des Kopfumfanges wird auch der Bewegungsapparat un­tersucht. Es wird geschaut, ob sich Ihr Baby bereits dre­hen kann, ob es sich in der Bauchlage mit den Händen abstützen kann und ob es nach Gegenständen greift. Die Organe werden untersucht, Sehen und Hören getestet. Die Werte werden in das Kinderuntersuchungsheft einge­tragen. Vergessen Sie auch den gelben Impfpass nicht.