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Die U5
Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat steht die U5 an. Neben der Messung des Körpergewichts, der Größe und des Kopfumfanges wird auch der Bewegungsapparat untersucht. Es wird geschaut, ob sich Ihr Baby bereits drehen kann, ob es sich in der Bauchlage mit den Händen abstützen kann und ob es nach Gegenständen greift. Die Organe werden untersucht, Sehen und Hören getestet. Die Werte werden in das Kinderuntersuchungsheft eingetragen. Vergessen Sie auch den gelben Impfpass nicht.
