Elternzeit ist das Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um das Kind selbst zu betreuen. Die Elternzeit besteht unabhängig vom Anspruch auf Elterngeld. Anspruch auf Elternzeit haben Eltern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Die Inanspruchnahme der Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Dabei ist verbindlich zu erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird. Während der Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch auf den alten Arbeitsplatz, aber ohne Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Tätigkeit.
Bitte beachten Sie, dass der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht. Beide Elternteile können einen Monat gemeinsam Elternzeit nehmen. Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite zur Elternzeit des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales).
Vielen Familien ist es wichtig, in den ersten Wochen nach der Geburt möglichst viel gemeinsame Zeit zu verbringen. Das kann dabei helfen, als Familie zusammenzuwachsen. Oft steht dahinter auch der Wunsch, dass beide Elternteile auch zeitlich gleichermaßen für das Kind da sein können.
Auch hier gilt: Sprechen Sie offen darüber, wie Sie die erste Zeit nach der Geburt gemeinsam gestalten wollen. Wichtig ist, dass Sie eine Lösung finden, die für Sie als Familie passt.
Um Einkommenseinbußen abzufedern und junge Familien finanziell zu unterstützen, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und verschiedene finanzielle Absicherungen geschaffen. Sie können sich jederzeit vor Ort bei Ihrer Schwangerenberatungsstelle oder Ihrem Jugendamt darüber beraten lassen, auf welche finanziellen Hilfen Sie Anspruch haben und auch, wo Sie diese beantragen können.
Herausforderung Familie
Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz .
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Komfortfunktion angeboten. Für die Nutzung dieser Komfortfunktion müssen Sie der Speicherung der dafür verwendeten Cookies zustimmen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Zur Datenschutzerklärung
Technisch notwendig (nicht abwählbar) mehr Informationen
Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden. Erläuterungen zu erforderlichen Cookies
Statistik mehr Informationen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Sie bleiben dabei als Nutzer anonym. Durch einen Klick auf den Button "Auswahl bestätigen" oder „Alles auswählen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzhinweisen widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.