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Gesetzliche Elternzeit

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Elternbrief 1
0-2 Monate

Elternzeit ist das Recht auf eine unbezahlte Freistellung von  der Arbeit, um das Kind selbst zu betreuen. Die Elternzeit besteht unabhängig vom Anspruch auf Elterngeld. Anspruch auf Elternzeit haben Eltern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Inanspruchnahme der Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Dabei ist verbindlich zu erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird. Während der Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch auf den alten Arbeitsplatz, aber ohne Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Tätigkeit. 

Bitte beachten Sie, dass der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht. Beide Elternteile können einen Monat gemeinsam Elternzeit nehmen. Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite zur Elternzeit des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales).

Elternzeit gemeinsam gestalten

Vielen Familien ist es wichtig, in den ersten Wochen nach der Geburt möglichst viel gemeinsame Zeit zu verbringen. Das kann dabei helfen, als Familie zusammenzuwachsen. Oft steht dahinter auch der Wunsch, dass beide Elternteile auch zeitlich gleichermaßen für das Kind da sein können.

Auch hier gilt: Sprechen Sie offen darüber, wie Sie die erste Zeit nach der Geburt gemeinsam gestalten wollen. Wichtig ist, dass Sie eine Lösung finden, die für Sie als Familie passt.

Finanzielle Hilfen

Um Einkommenseinbußen abzufedern und junge Familien finanziell zu unterstützen, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und verschiedene finanzielle Absicherungen geschaffen. Sie können sich jederzeit vor Ort bei Ihrer Schwangerenberatungsstelle oder Ihrem Jugendamt darüber beraten lassen, auf welche finanziellen Hilfen Sie Anspruch haben und auch, wo Sie diese beantragen können.