Der Jugendmedienschutz unterstützt Eltern und Erziehende bei der Medienerziehung und Entwicklung von Medienkompetenz, so dass Kinder und Jugendliche nicht mit entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalten in Berührung kommen.
Die gesamte Medienwelt befindet sich in einer faszinierenden, rasanten Entwicklung. Man denke an Computerspiele, einen über Smartphone oder Tablet jederzeit verfügbaren Internetzugang, Streamingdienste, künstliche Intelligenz, virtuelle und augmented Reality usw.
Junge Menschen wachsen heute ganz selbstverständlich mit den unterschiedlichen Medien auf und nehmen mit ihrer Hilfe ihre persönlichen Chancen wahr.
Die Medienwelt in ihrer bunten Vielfalt bietet allerdings neben altersentsprechenden und entwicklungsgemäßen Inhalten auch ethisch und moralisch fragwürdige, bedenkliche oder gar gefährdende Inhalte an. So kommt dem Jugendmedienschutz eine wichtige Bedeutung zu.
Der erzieherische Jugendmedienschutz findet vor allem in Kindertagesstätten, Schulen und bei Angeboten der Jugendarbeit statt. Seine Aufgabenschwerpunkte liegen in der Medienerziehung und der Entwicklung von Medienkompetenz.
Dieser wird durch die Aufgaben und Maßnahmen des ordnungsrechtlichen Jugendmedienschutzes ergänzt. Er beschränkt, (zumindest im öffentlichen Raum), den Zugang Kinder und Jugendlicher zu gefährdenden Medieninhalten.
Die Strafgesetze sorgen darüber hinaus für das Verbot von Inhalten, die trotz eines weit gefassten Verständnisses von Medienfreiheit für die staatliche Gemeinschaft nicht mehr tolerierbar sind.
Die Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist unter anderem, kinder- und jugendgefährdende Inhalte wie beispielsweise die Ausbeutung von Kindern durch Kinderpornografie, die Verherrlichung von Gewalt und die Verbreitung von extremistischem oder ideologischem Gedankengut aufzuspüren, zu bewerten und, wo möglich, für Minderjährige zu sperren.
Zudem werden Inhalte wie Kinofilme, Filmserien und Konsolenspiele, Spieleapps und andere Games geprüft und mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Alters nicht mit Inhalten konfrontiert werden, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können. Die Alterskennzeichen sind in folgende Altersstufen unterteilt: freigegeben ab 0 Jahren, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und ab 18 Jahren.
Wenn ein Film oder Computerspiel keine Alterskennzeichnung hat, sind sie automatisch für Kinder und Jugendliche nicht freigegeben. Neben dem Alterskennzeichen findet sich in der Regel eine kurze Beschreibung, warum das jeweilige Medium für gewisse Altersstufen als beeinträchtigend gekennzeichnet wurde. Das kann z. B. übermäßige Gewalt sein, Szenen mit deutlich dargestellter Sexualität, stark bedrohliche und ängstigende Szenen, die man z. B. aus dem Horrorgenre kennt, oder Nutzungsrisiken, wie z. B. Glücksspiel- oder Chatfunktionen bei Computerspielen.
Medien-kindersicher.de informiert Eltern über technische Schutzlösungen für die Geräte, Dienste und Apps ihres Kindes.
Seite teilen
Bitte wählen Sie aus, wie Sie die Seite teilen möchten:
Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz .
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Komfortfunktion angeboten. Für die Nutzung dieser Komfortfunktion müssen Sie der Speicherung der dafür verwendeten Cookies zustimmen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Zur Datenschutzerklärung
Technisch notwendig (nicht abwählbar) mehr Informationen
Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden. Erläuterungen zu erforderlichen Cookies
Statistik mehr Informationen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Sie bleiben dabei als Nutzer anonym. Durch einen Klick auf den Button "Auswahl bestätigen" oder „Alles auswählen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzhinweisen widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.