Auf Kanälen wie YouTube, Instagram oder TikTok vermarkten einige Eltern ihren Nachwuchs als Werbeträgerinnen und Werbeträger. Diese Kidfluencerinnen und Kidfluencer – eine Wortneubildung aus „Kid“ (Kind) und „to influence“ (beeinflussen) – geben oft sehr persönliche Einblicke in ihren Alltag. Dabei empfehlen sie ganz nebenbei Produkte wie Spielzeug, Lebensmittel oder Kleidung. Oft sind die Grenzen zwischen der Freizeitbeschäftigung und Kinderarbeit nicht mehr klar trennbar. Wenn Kinder mit Werbung finanziell zum Familienunterhalt beitragen, dann kann dies als Kinderarbeit bewertet werden.
Immer häufiger fallen mir beim Surfen auf den gängigen Plattformen auch Kanäle von Influencerinnen auf, die gemeinsam mit ihren Kindern für Produkte werben. In einem Vlog, einem Video-Blog, macht eine Influencerin, die durch die Teilnahme an einer Model-Show berühmt wurde, eine Sportübung. Ihre kleine Tochter turnt im pinken Body neben ihr. Im Anschluss hält die Mutter ein neues Müsli in die Kamera. Die Tochter mag die damit gezauberte Fitnessbowl mit den vielen bunten Früchten und Streuseln auch probieren. Die Mama erlaubt es, weil es ja ohne Zucker und auch für Kinder super sei.
Solche Videos werden tausendfach gelikt, kommentiert und geteilt. Die hübsche Mutter und ihre süße Tochter sind sehr beliebt. Nach einiger Zeit sehe ich auch einen eigenen Kanal der Tochter, den die Mutter für sie angelegt hat. In einem Video spricht das kleine Mädchen nun direkt mit ihren Fans und hält ganz stolz ein neues Kinder-Shampoo in die Kamera. „Jetzt muss ich beim Haarewaschen nie mehr weinen. Und das riecht sooooo gut nach Erdbeeren. Probiert das auch mal aus!“, sagt sie am Ende und deutet mit der Hand auf einen eingeblendeten Button. Ich klicke drauf und lande direkt in einem Online-Shop. Ich bin erschüttert und staune gleichzeitig über so viel Verkaufstalent.
Natürlich ist mir klar, dass dieser Kanal komplett von der Mutter gepflegt wird und die Kleine nur macht, was Mama ihr sagt. Mich würde jedoch interessieren, wie es der Tochter dabei geht. Ob ihre Mama mit ihr über die Videos spricht und ihr erklärt, warum sie das macht. Ob die Kleine gefragt wird, ob sie denn gerade gefilmt werden möchte? Was in der Familie passiert, wenn das Kind keine Lust mehr hat? Welche Mittel seitens der Erwachsenen angewendet werden, um das Kind zur Mitarbeit zu bewegen? Denn die Fans wollen ja immer neue Inhalte sehen. Noch macht die Tochter wie selbstverständlich mit, da sie es nicht anders kennt. Die Mama hat schon immer ihren kompletten Familienalltag, alle Ausflüge und Urlaube, alle Feste und Geburtstage gefilmt. Für die Tochter ist es wie ein Spiel. Ab wann wird es jedoch zum „spielerischen Zwang“? Und wie wird sich ein Kind entwickeln, das permanent gefilmt wird und das „Private“ nicht wirklich kennt? Ob sich diese Eltern wohl kritisch genug mit den Risiken auseinandergesetzt haben, die das „Showgeschäft“ für ihre Tochter mit sich bringt?
Bei Kindern unter 14 Jahren können die Personensorgeberechtigten, im häufigsten Fall die Eltern, darüber entscheiden, was mit deren Fotos und Videos geschieht. Persönlichkeitsrechte von Kindern können jedoch verletzt werden, wenn Kinder beispielsweise in besonders peinlichen Situationen zu sehen sind. Auch in bestimmten Räumlichkeiten dürfen die Kinder nicht gefilmt und in der Öffentlichkeit gezeigt werden, dazu zählen das Schlafzimmer, das Badezimmer, Schule oder Arztpraxis. Das Kind muss altersangemessene Kleidung tragen, heimliche oder überraschende Aufnahmen sind nicht gestattet. Unabhängig von der Rechtslage muss immer mit den Kindern besprochen werden, was gepostet wird.
Damit Kinder vor der Kamera arbeiten, also einer Beschäftigung nachgehen dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Kind mit seiner Mitwirkung an den Videos oder Bildern Arbeit im wirtschaftlichen Sinne im Interesse eines Dritten leistet. Diese Beschäftigung zeichnet sich durch eine gewisse Regelmäßigkeit, eine längere Dauer und eine Vergütungsvereinbarung aus. Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist unter anderem geregelt, wie viele Arbeitsstunden für welches Alter in Ordnung sind.
Nach § 6 JArbSchG sind es bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren bis zu 2 Stunden in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Bei Kindern, die älter als 6 Jahre alt sind, sind es bis zu 3 Stunden in der Zeit von 8 bis 22 Uhr. Maximal 30 Kalendertage im Jahr darf gefilmt werden. Für Kinder unter 3 Jahren ist jede Form der Beschäftigung verboten. Und es wird geprüft, ob die Tätigkeit dem Kindeswohl entgegenstehen könnte.
Die Voraussetzungen für eine Beschäftigung sind unter anderem, dass die Personensorgeberechtigten zustimmen und dass es nach der Arbeit mindestens 14 Stunden Freizeitausgleich gibt. Zudem muss mittels ärztlicher Bescheinigung bestätigt werden, dass das Kind gesund genug für die Tätigkeit ist. Die schulischen Leistungen dürfen zudem nicht darunter leiden. Mit diesen Beschränkungen durch das Gewerbeaufsichtsamt und den Auflagen durch das Jugendamt sollen mögliche Risiken für eine schädliche Entwicklung für das Kind minimiert werden. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Schutz!
Unter 13 Jahren sind Kinder in den sozialen Netzwerken als Nutzerinnen und Nutzer offiziell nicht zugelassen. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung der EU können sich Jugendliche unter 16 Jahren allerdings mit Zustimmung der Personensorgeberechtigen, also der Eltern, auf den Plattformen mit einem eigenen Account anmelden. Die Eltern tragen jedoch als geschäftsfähige Personen immer die volle Verantwortung, wenn sie ihrem jungen Kind einen eigenen Account auf einer der Plattformen erlauben. Sie müssen sich an die rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Plattform halten. Dazu gehören die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und das Einhalten von Urheberrechten. Sie sind zudem verpflichtet, Ihre Kinder vor ungeeigneten Inhalten auf dem Kanal zu schützen. Das kann durch bestimmte Filter und Einstellungen erleichtert werden. Wichtig ist, das echte Alter des Kindes anzugeben, da verschiedene Anbieter aufgrund des Alters andere Datenschutzmaßstäbe anlegen (müssen). Technische Filter sind bei diesen Plattformen immer eine wichtige Unterstützung, aber garantieren keinen 100%igen Schutz. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Eltern Ihr Kinder begleiten, unterstützen und aufklären. Der beste Filter sind Sie als Eltern.
Kinder brauchen Hilfe, um Medien verantwortungsvoll und risikoarm nutzen zu können. Dafür brauchen sie Eltern, die sich auf dem Laufenden halten und sich selbst mit Medien auseinandersetzen – eine sehr wichtige und anspruchsvolle Aufgabe.
Komplette Ausgabe
Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz .
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Komfortfunktion angeboten. Für die Nutzung dieser Komfortfunktion müssen Sie der Speicherung der dafür verwendeten Cookies zustimmen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Zur Datenschutzerklärung
Technisch notwendig (nicht abwählbar) mehr Informationen
Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden. Erläuterungen zu erforderlichen Cookies
Statistik mehr Informationen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Sie bleiben dabei als Nutzer anonym. Durch einen Klick auf den Button "Auswahl bestätigen" oder „Alles auswählen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzhinweisen widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.