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FSK und USK: Freigegeben ab 0 Jahren

Beitrag aus:
Medienbrief 1
0-6 Jahre

Kinder unter 3 Jahren können noch nicht zwischen der Wirklichkeit und den Geschehnissen auf einem Bildschirm unterscheiden. Erst mit der Entwicklung der eigenen Sprache beginnen sie, altersangemessene Botschaften in Filmen und Serien zu verstehen. Deshalb sollten Kinder unter 2 Jahren nicht alleine vor dem Bildschirm sitzen oder am Tablet spielen.

Illustration mit Aylin und ihrer Tochter Sara, die einen Film auf dem Laptop auswählen

FSK 0 – Altersfreigabe von Filmen ab 0 Jahren

Viele kleine Kinder sind von den bunten Bildern und den lustigen Geräuschen in Serien und Filmen hingerissen. Anfangs müssen sie allerdings noch lernen, das Gesehene richtig einzuordnen, weil sie den Unterschied zwischen der erfundenen Welt auf dem Bildschirm und unserer „Wirklichkeit“ nicht verstehen. Begleiten Sie Ihr Kind deshalb unbedingt dabei. Schalten Sie ab, sollte es für Ihr Kind zu spannend werden, und sprechen Sie bei Bedarf währenddessen oder im Anschluss über das Gesehene.

FSK

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) ist eine von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft getragene Einrichtung, welche die Altersfreigabe von Medien prüft. Filme und Serien ab 0 Jahren sind weiß markiert mit dem Hinweis „FSK ab 0 freigegeben“.

Filme mit einer FSK 0 müssen u. a. folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Filmgeschichte ist einfach aufgebaut und wechselt zwischen an- und entspannenden Szenen.
  • Die Figuren sind eindeutig charakterisiert und das „Gute“ – die positiven Heldinnen und Helden – prägen die filmische Atmosphäre.
  • Beängstigende und spannende Szenen sind durch Humoreinlagen abgeschwächt. 
  • Die Musik kündigt Spannung wie Entspannung an.
  • Problematische Situationen werden positiv aufgelöst und es gibt ein Happy End.
Illustration mit Max und seinem Baby Michi, die vor dem Fernseher sitzen

USK 0 – Altersfreigabe für Computerspiele ab 0 Jahren

Spiele ohne Altersbeschränkung können sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene richten. Voraussetzung ist, dass sie aus der Sicht des Jugendschutzes die Entwicklung von Kindern nicht beeinträchtigen. Dazu gehören familienfreundliche Spiele, wie Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, Simulationen, Denkspiele oder Adventures und Rollenspiele.

Die Spiele enthalten keine bedenklichen Gewaltdarstellungen und bringen Kinder nicht in nachhaltig ängstigende Situationen. Bei typischen Kinderspielen ist die Spielwelt häufig freundlich und farbenfroh. Der ruhigere Spielaufbau setzt auch jüngere Kinder nicht unter hohen Handlungsdruck. Die Spielaufgaben sind kindgerecht, können jedoch durchaus anspruchsvoll sein. Solange sie inhaltlich unbedenklich sind, können jüngere Kinder solche Spiele auch dann spielen, wenn sie diese noch nicht vollständig verstehen und beherrschen.

USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (kurz: USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielindustrie in Deutschland. Sie vergibt nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes für Computerspiele und Computerspieltrailer die gesetzlichen Altersfreigaben. Die USK vergibt allerdings keine pädagogischen Empfehlungen. Spiele ab 0 Jahren sind weiß markiert mit dem Hinweis „USK ab 0 freigegeben“.

Kinder lieben Wiederholungen. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihr Kind jeden Tag nur die eine App spielen oder die eine Folge sehen möchte. Wiederholungen helfen beim Verarbeiten und geben Sicherheit.