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Vorbereitung auf die Schule

Beitrag aus:
Elternbrief 18
5,5-6 Jahre

Im vorangegangenen Elternbrief haben wir Sie bereits über die notwendige Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung und die Sprachstandserhebung informiert. Dazu kommen nun weitere verpflichtende Termine. Zu diesen gehört die Schuleinschreibung.

Fünf bunte Schultüten nebeneinander aufgereiht.

Schuleinschreibung 

Für die Schuleinschreibung bekommen Sie eine schriftliche Information von der für Sie zuständigen Grundschule. Der Termin zur Schuleinschreibung, der Einschreibung in die 1. Klasse, ist im März. Den genauen Termin legt die Schulleitung fest. 

Die Schuleinschreibung ist Pflicht. Sie findet in der Grundschule Ihres sogenannten Schulsprengels (Schulbezirks) statt. 

Die Sprengelschule ist die Schule, die in der Regel am nächsten zu Ihrer Adresse liegt. Schulpflichtige Kinder müssen an dieser für sie zuständigen öffentlichen Grundschule (= Sprengelschule) angemeldet werden. 

Wenn Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden möchten, müssen Sie zusätzlich Ihre Sprengelschule informieren. 

Zum Termin der Schuleinschreibung müssen Sie Ihr Kind mitbringen. Genaue Informationen zum Ablauf erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin. 

Während des Termins kann es so ablaufen, dass sich eine Lehrkraft mit Ihnen um das Organisatorische kümmert, während sich eine andere Lehrkraft mit Ihrem Kind oder einer Gruppe von Kindern beschäftigt. Das wird als "Schulspiel" bezeichnet. 

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Familienstammbuch
  • Bescheinigung über die schulärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung
  • Impfpass zur Kontrolle der erfolgten Masernimpfung oder Nachweis über Masernimmunität
  • gerichtlicher Sorgerechtsbescheid, wenn Sie alleinerziehend sind
  • Pass des Kindes (sofern das Kind keine EU-Bürgerin oder kein EU-Bürger ist)

Nicht vergessen: Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz brauchen, sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern. Sie erfahren in der für Sie zuständigen Grundschule oder über die zentrale Onlineplattform Ihrer Kommune, welche Nachmittagsbetreuungsangebote es gibt. Wenn Ihr Kind trotz Rechtsanspruch keinen Platz erhalten hat, können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. 

Erstausstattung für Grundschulkinder

Zur Erstausstattung gehören grundlegende Materialien wie Schulranzen, Federmäppchen und Stifte, Hefte und Einbände, Turnsachen und Sport- und Hausschuhe. 

Eine genaue Liste erhalten Sie von der Schule. Da dies recht viele neue Anschaffungen auf einmal sind, kann der Start in die Grundschule auch eine finanzielle Herausforderung darstellen. Manchmal stehen Familien dann vor der Frage, wie sie die notwendige Grundausstattung für den Schulbeginn besorgen können, ohne das Budget zu sprengen. 

Sparen kann man beim Schulranzen, wenn man nicht das neueste Modell wählt, sondern ein ebenso schönes vom Vorjahr. Vielleicht kann der Schulranzen auch ein Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk sein? Oder Sie schauen auf Basaren oder auf Online-Flohmärkten. Wichtig ist, dass der Schulranzen zu den Körpermaßen Ihres Kindes passt. 

Familien mit mehreren Kindern oder Eltern mit geringem Einkommen können Zuschüsse erhalten. Das für Sie zuständige Jugendamt kann Ihnen bei Bedarf helfen oder Sie weitervermitteln. 

Informieren Sie sich, ob Sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Anspruch auf einen Zuschuss haben.