Alle Kinder, die bis zum 30. September des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zum Schulbesuch bei Ihrer Grundschule angemeldet werden. In der Grundschule besuchen die Kinder die 1. bis 4. Klasse. Die Eltern haben allerdings auch die Möglichkeit, ihr Kind ein Jahr zurückzustellen
"Zurückstellen" bedeutet, dass Ihr Kind, obwohl es bereits schulpflichtig wäre, noch nicht in die Schule gehen wird. Fast überall ist die Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen geregelt. Dies betrifft z. B. Kinder, die eine Entwicklungsverzögerung haben.
Auch bei sogenannten Korridorkindern, das sind Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September Geburtstag haben, besteht die Möglichkeit einer Verschiebung des Beginns der Schulpflicht. Kinder im Einschulungskorridor durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Grundschule ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Eltern und spricht eine Empfehlung aus.
Der Schulsprengel regelt, an welche Grundschule Ihr Kind gehen wird. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine Grundschule außerhalb seines Schulsprengels besucht, so können Sie einen Gastschulantrag stellen.
Akzeptiert werden zwingende persönliche Gründe wie etwa die Nähe einer anderen Schule zur Arbeitsstelle eines alleinerziehenden Elternteils.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich der Fokus immer mehr auf die Inklusion, also das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Das heißt, dass auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf an einer Grundschule eingeschult werden können.
Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) begleiten Schülerinnen und Schüler, die besondere Unterstützung brauchen, während sie eine Regelschule besuchen. Ziel ist es, diese Kinder im Unterricht zu unterstützen, indem die Fachkräfte des MSDs sowohl Ansprechpersonen für Ihr Kind sind als auch die Schule und Sie als Eltern beraten.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Förderschwerpunkte:
Der MSD kann von der Schule oder von Ihnen angefordert werden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten dieses Unterstützungsangebots bei der Klassenleitung Ihres Kindes oder direkt beim MSD.
Wenn Ihr Kind eine intensivere sonderpädagogische Betreuung benötigt, weil es im gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule überfordert ist und nicht aktiv teilnehmen kann, könnte eine Förderschule mit ihren verschiedenen Angeboten die richtige Wahl sein. Dort erhält Ihr Kind die Unterstützung, die es braucht, um besser lernen und sich entwickeln zu können. In den dortigen Kompetenzzentren kann ganz individuell auf seine Bedürfnisse eingegangen werden.
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