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Betreuung am Nachmittag

Beitrag aus:
Elternbrief 18
5,5-6 Jahre

Für Schulkinder in Bayern gibt es vielfältige Angebote einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Für Kinder im Grundschulalter sind dies vor allem die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, wie z. B. der Hort, das Haus für Kinder, der altersgeöffnete Kindergarten und die Tagespflege, außerdem die schulischen Angebote, wie die offene und gebundene Ganztagsschule und die Mittagsbetreuung unter Schulaufsicht.

Hort, altersgeöffneter Kindergarten oder Haus für Kinder

  • zeitlicher Rahmen: ab Unterrichtsende bis ca. 17:30 Uhr – nach Bedarf an bis zu 5 Wochentagen 
  • Ablauf: klassen- und ggf. schulübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote mit verlässlicher Hausaufgabenzeit, hortpädagogische Angebote 
  • Betreuung durch: pädagogische Fachkräfte und pädagogische Ergänzungskräfte 
  • Unterbringung: Kita/Hortgebäude (auch Hort an der Schule) 
  • Kosten: Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten; teilweise Kosten für die Mittagsverpflegung im Elternbeitrag integriert

Verlängerte Mittagsbetreuung (MiB)

  • zeitlicher Rahmen: ab Unterrichtsende bis ca. 16:00 Uhr an 5 Unterrichtstagen pro Woche 
  • Ablauf: sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Unterricht; verlässliche Hausaufgabenbetreuung
  • Betreuung durch: sozialpädagogisches Fachpersonal sowie anderes geeignetes Personal
  • Unterbringung: Schulhaus/Schulgelände (in begründeten Fällen Ausnahmen möglich) 
  • Kosten: Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten sowie Kosten für die Mittagsverpflegung
Acht Schülerinnen und Schüler laufen mit ihren Rucksäcken auf dem Rücken zum Schuleingang

Ganztagsschule 

Vielleicht ist Ihre Sprengelschule bereits als Ganztagsschule ausgelegt. Informieren Sie sich auf der Homepage der Schule oder bei Ihrem zuständigen Schulamt. Hier wird unterschieden zwischen dem offenen und dem gebundenen Ganztag. Es gibt aber keine Ganztagsschulpflicht. Nur weil es das Angebot an der Schule gibt, heißt es weder, dass Ihr Kind einen Platz bekommt, noch, dass Sie ein Ganztagsangebot in Anspruch nehmen müssen.

Gebundene Ganztagsschule

  • zeitlicher Rahmen: ab Unterrichtsende bis 16:00 Uhr; an 4 Unterrichtstagen pro Woche verpflichtend; frei wählbares Angebot am 5. Wochentag (in der Regel Freitag); ergänzendes Zusatzangebot nach 16:00 Uhr möglich
  • Ablauf: ganztägig rhythmisierte Bildungs- und Betreuungsangebote im Klassenverband; durch zusätzliche Förderangebote in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben Betreuung durch: Lehrkräfte, zusätzlich weiteres pädagogisch tätiges (Fach-)Personal 
  • Unterbringung: Schulhaus/Schulgelände
  • Kosten: kostenfrei mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung; Elternbeiträge für Zusatzangebote möglich

Offene Ganztagsschule

  • zeitlicher Rahmen: ab Unterrichtsende bis 16:00 Uhr an bis zu 5 Unterrichtstagen pro Woche; ergänzendes Zusatzangebot nach 16:00 Uhr möglich
  • Ablauf: klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote mit verlässlicher Hausaufgabenbetreuung im Anschluss an den Unterricht; zusätzliche unterrichtsbezogene Förderangebote möglich; freizeitpädagogisches Angebot
  • Betreuung durch: pädagogische Fachkräfte und weiteres pädagogisch tätiges (Fach-)Personal
  • Unterbringung: Schulhaus/Schulgelände
  • Kosten: kostenfrei mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung; Elternbeiträge für ergänzende Angebote möglich