Sicher kennen Sie die Situation: Im Laufe des Tages verschlechtert sich die Stimmung Ihres Kindes. Es wirkt schlapp und erschöpft. Manchmal zeigt sich eine Erkrankung des Kindes auch schon nachts oder frühmorgens beim Aufstehen.
Zunächst ist es wichtig, festzustellen, was Ihrem Kind fehlt. Fragen Sie Ihr Kind, wie es sich fühlt und was ihm wehtut. Messen Sie Fieber. Wenn Ihr Kind Fieber hat, Durchfall und/ oder Erbrechen oder Anzeichen einer ansteckenden Krankheit aufweist, kontaktieren Sie Ihre kinderärztliche Praxis. Beschreiben Sie die Symptome. Dann wird entschieden, ob ein Praxisbesuch noch am gleichen Tag notwendig ist.
Wenn Sie für Ihr Kind außerhalb der Praxisöffnungszeiten oder am Wochenende dringend ärztliche Hilfe brauchen, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der 116 117 telefonisch erreichbar. In lebensbedrohlichen Situationen alarmieren Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Unter diesen Nummern ist deutschlandweit jederzeit und kostenfrei jemand erreichbar, der Sie dann weitervermittelt.
Wenn Ihr Kind nicht in die Betreuung gehen kann, muss jemand bei ihm zu Hause bleiben. Entweder ein Elternteil oder eine andere Bezugsperson wie etwa die Großeltern. Für kranke Kinder sind oftmals die Eltern die liebsten Betreuungspersonen, auch wenn die Großeltern noch so nett sind. Wenn es Ihrem Kind schlecht geht, gibt die Anwesenheit von Mama oder Papa doch am meisten Trost und Sicherheit.
Wenn sich Ihr krankes Kind auf dem Weg der Besserung befindet, aber noch die meiste Zeit im Bett oder auf der Couch verbringt, ist ihm vielleicht langweilig. Auch wenn Ihr Kind sonst wenig für Bücher zu begeistern ist, wird es sich in dieser Situation vielleicht darüber freuen, wenn Sie ihm vorlesen. Vielleicht kann es dabei auch wieder einschlafen. Auch Hörspiele und Sendungen im Fernsehen oder auf dem Tablet können trösten und ablenken.
Je nach Erkrankung kann das Kind auch normal spielen oder Sie können mit Ihrem Kind ein wenig frische Luft schnappen. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Kind sich während einer Krankheitsphase nicht überanstrengt und dass es genug Schlaf bekommt.
Eltern, die angestellt arbeiten und wie ihr Kind gesetzlich krankenversichert sind, haben in der Regel Anspruch auf zusätzliche freie Arbeitstage pro Jahr, wenn ihr Kind (bis 12 Jahre) krank ist und sie es währenddessen daheim betreuen. Bei Alleinerziehenden sind es entsprechend mehr Tage.
Der pflegende Elternteil erhält für diese Tage einen Lohnausgleich vom Arbeitgeber und/oder von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber sowie die Krankenkasse benötigen im Falle einer Krankmeldung zur Pflege des Kindes in der Regel ein ärztliches Attest.
Ist das Kind mit einem Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Durch den Kontakt mit vielen Kindern in der Kindertagesbetreuung ist Ihr Kind den verschiedenen Keimen und Krankheitserregern ausgesetzt. Das Immunsystem eines Kindes ist mit 3 Jahren noch nicht voll entwickelt. Es muss mit unterschiedlichen Erregern in Kontakt kommen, um eine gute Immunabwehr auszubilden.
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