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Die U7

Beitrag aus:
Elternbrief 10
22-24 Monate

Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat ist wieder eine Vorsorgeuntersuchung fällig: die U7. Falls Ihr Kind in der Zwischenzeit nicht krank war oder einen Impftermin hatte, ist der letzte Besuch bei der Kinderärztin oder dem Kin­derarzt schon fast ein ganzes Jahr her.

Foto: Fröhliches Schulmädchen wird von der Ärztin mit einem Stethoskop abgehört

Bei der U7 wird das Kind gewogen, die Körperlänge und der Kopfumfang werden gemessen. Die Wirbelsäule und die inneren Organe werden untersucht. Sehen und Hören werden ebenfalls überprüft.

Besonders wichtig ist bei der U7 die motorische Entwick­lung: Die Ärztin oder der Arzt wird darauf schauen, ob das Kind gehen, laufen, Treppen steigen und sich bücken kann. Sie oder er wird dem Kind Fragen stellen und dabei versuchen festzustellen, wie weit es in seiner sprachlichen Entwicklung ist.

An das Vorsorgeheft und Impfpass denken

Nehmen Sie auch zu dieser Untersuchung neben dem Vorsorgeheft wieder den Impfpass mit, um mit der Ärz­tin oder dem Arzt zu besprechen, welche Impfungen als Nächstes anstehen. Eventuell kann auch gleich am Vor­sorgetermin geimpft werden. Planen Sie also für diesen Tag keine anstrengenden Aktivitäten, um Ihr Kind nicht unnötig zu belasten.

Die nachfolgende Vorsorgeuntersuchung, die U7a, wird wiederum erst in einem Jahr, zwischen dem 34. und dem 36. Lebensmonat Ihres Kindes, stattfinden. Wenn Sie also Fragen haben, notieren Sie sich diese vor dem Praxisbe­such, damit Sie nichts vergessen.