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Gesundheit

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Elternbrief 1
0-2 Monate

Damit die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kind möglichst optimal verläuft und nichts übersehen wird, gibt es die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen.

Von der Geburt bis zum 17. Lebensjahr werden die Kinder in regelmäßigen Abständen von Kinderärztinnen und Kinderärzten untersucht. Dafür erhalten Sie bereits in der Klinik das gelbe Vorsorgeheft, in dem der Entwicklungsstand Ihres Kindes, also Größe, Gewicht oder Kopfumfang, festgehalten werden.

Die U1 bis U9 sind Pflicht.

Der erste Besuch in der Praxis kann für Eltern und Kind ein wenig aufregend sein. Schreiben Sie sich vor dem Besuch in den dafür vorgesehenen Platz im Untersuchungsheft alle Fragen auf, die Sie der Ärztin oder dem Arzt stellen möchten. Erfahrungsgemäß vergisst man in der Situation oftmals, was man gerne hätte fragen oder sagen wollen. Auch beim Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt können Sie sich selbstverständlich Notizen machen.

Möglicherweise ist Ihr Kind nicht in allen Bereichen so "fit", wie Sie es sich wünschen würden. Vielleicht ist es zu früh geboren und braucht noch Zeit, sich zu entwickeln und einzugewöhnen. Oder Sie hatten eine schwere Geburt, die das Kind und auch Sie als Eltern erst verarbeiten müssen. 

Erscheint Ihnen Ihr Kind ungewöhnlich schläfrig, trinkt es schlecht oder reagiert langsam? Dann wenden Sie sich mit Ihren Sorgen und Ängsten an Ihre behandelnde Kinderärztin oder den Kinderarzt. Bei Säuglingen sollten bereits Temperaturen ab 38,5 Grad Celsius ärztlich abgeklärt werden. 

Nehmen Sie außerdem alle Vorsorgeuntersuchungen wahr, um sicherzugehen, dass Ihr Kind sich gut entwickelt.

Die U-Untersuchungen

In Bayern sind Eltern vom Gesetzgeber aus verpflichtet, bei ihrem Kind von der Geburt bis zum Alter von 5 Jahren alle Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) vornehmen zu lassen. In erster Linie setzt der Freistaat dabei auf die Elternverantwortung. 

Allerdings wird in verschiedenen Lebensphasen des Kindes auch der konkrete Nachweis der zuletzt fälligen Untersuchung gefordert. Z. B bei der Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung und bei der Schuleingangsuntersuchung.

Die U1

Die erste Vorsorgeuntersuchung, die U1, findet unmittelbar nach der Geburt statt. Dazu gehört der sogenannte APGAR-Test, in dem die wichtigsten Lebensfunktionen (Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen, Reflexe) des Babys überprüft werden. Natürlich wird das Baby auch gewogen, Größe und Kopfumfang werden gemessen, die Herztöne und die Reflexe überprüft. 

Ferner wird bei Müttern mit einem negativen Rhesusfaktor die Blutgruppe des Kindes bestimmt und der Sauerstoffgehalt des Nabelschnurblutes gemessen.

Die U2

Sofern Sie nicht zu Hause oder ambulant entbunden haben, wird auch die U2 in der Klinik durchgeführt. Die Untersuchung findet in der Regel am 3. Tag nach der Geburt statt.

Die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt überprüft erneut die Herztöne und die Reflexe, die Lunge wird abgehört und die Organsysteme werden untersucht. Im sogenannten Neugeborenenscreening wird dem Säugling Blut aus der Ferse entnommen, um mögliche Stoffwechselkrankheiten festzustellen.

Die U3

Die U3 müssen Sie selbst organisieren. Im Idealfall haben Sie sich schon während der Schwangerschaft nach einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt umgesehen. Sie sollten für die Zeit zwischen der 4. und 7. Lebenswoche einen Termin ausmachen und die Praxis aufsuchen.

Wie bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird die Kinderärztin oder der Kinderarzt Größe und Gewicht messen und die Organsysteme überprüfen. Untersucht wird auch die Hör- und Sehfähigkeit Ihres Babys und ob es in Bauchlage seinen Kopf drehen kann. Es wird der Greifreflex getestet und geschaut, ob Ihr Baby schon mit einem Finger zugreifen kann. Ein weiterer Schwerpunkt der U3 ist eine Hüftuntersuchung. Mit Ultraschall kann eine eventuelle Hüftfehlstellung festgestellt werden.