Das Kind ist krank, die Eltern sind in Sorge. Sie möchten, dass ihr Kind möglichst schnell wieder auf die Beine kommt. Um gesund zu werden, ist die Einnahme von Medikamenten manchmal notwendig. Jedoch sollte dies nie ohne Rücksprache mit Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt passieren.
Ist Ihr Kind krank, ist in jedem Fall ein Besuch bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt anzuraten. Denn Ursache von Kopfschmerzen oder Fieber kann im schlimmsten Fall eine schwerwiegende Krankheit sein. Grundsätzlich darf ein Kind nur die Medikamente bekommen, die mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt abgesprochen sind. Hier kann man auch abklären, ob nicht statt eines Medikaments eines der üblichen Hausmittel hilfreich ist. Und auch die Gabe von Naturheilmitteln muss mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt abgesprochen werden. Nur ein Kinderarzt oder eine Kinderärztin kann entscheiden, welches Arzneimittel oder Gesundheitsmittel Ihr Kind bekommen soll und wie oft es eingenommen werden muss.
Aus verschiedenen Gründen kann es schwierig sein, Kindern Medikamente zu verabreichen. Die Kinder machen den Mund nicht auf, spucken vielleicht alles wieder aus oder müssen aufgrund ihrer Erkrankung erbrechen. Um Kindern die Einnahme von Medikamenten zu erleichtern, wurden besondere Arzneiformen wie Saft, Tropfen, Granulat, Pulver oder Zäpfchen entwickelt. Oft sind sie mit einem angenehmen Geschmack angereichert. Sehr kleinen Kindern kann man Tropfen, die nicht verdünnt werden dürfen, mit einer Pipette in den Mund träufeln. Oft kostet es die Kinder große Überwindung, die "bittere Medizin" zu schlucken. Loben Sie es, wenn es dies geschafft hat.
Besprechen Sie sich immer mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt, welche Darreichungsform am besten für Ihr Kind geeignet ist und mit welchen Getränken oder Lebensmittel das Medikament gemeinsam verabreicht werden darf.
Die Kinderärztin oder der Kinderarzt hat eine bestimmte Menge genau für Ihr Kind festgelegt. Es darf nicht mehr bekommen, es sollte auch nicht weniger bekommen. Ändern Sie darum niemals eigenmächtig die verschriebene Dosierung.
Fragen Sie die Kinderärztin oder den Kinderarzt nach folgenden Informationen:
Erbricht Ihr Kind nach der Medikamenten-Einnahme oder hat es starken Durchfall, besprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt, ob Sie die festgelegte Dosis nochmals geben sollten. Informieren Sie die Kinderärztin oder den Kinderarzt, wenn nach Einnahme Übelkeit, Durchfall oder Hautausschlag auftreten. Informieren Sie sie oder ihn ebenfalls, wenn Sie das Gefühl haben, dass das Arzneimittel nicht wirkt.
Lesen Sie den Beipackzettel der Medikamente. Sorgen Sie für eine regelmäßige Einnahme, wenn dies notwendig ist. Sichern Sie Arzneimittel grundsätzlich vor dem Zugriff der Kinder. Auch die Hausapotheke muss für Kinder unerreichbar verwahrt werden. Lassen Sie die Medikamente nicht von den Kindern aus der Apotheke abholen.
Die Hausapotheke ist für Kinder ein Tabu. Alle Medikamente, Medizin- und Gesundheitsprodukte müssen für Kinder stets unerreichbar sein. Dazu gehören auch pflanzliche und homöopathische Mittel.
Hat Ihr Kind Tabletten oder Ähnliches geschluckt, was Ihrem Kind nicht ausdrücklich von einem Arzt oder einer Ärztin ausdrücklich verordnet wurde, müssen Sie schnell handeln.
Die Hausapotheke muss für Kinder unzugänglich in einem kühlen Raum aufbewahrt werden. Unter keinen Umständen darf Ihr Kind die Hausapotheke erreichen können! In einer gut sortierten Hausapotheke befinden sich:
Die Medikamente werden in der Originalverpackung mit Beipackzettel aufbewahrt. Achten Sie auf das Verfallsdatum. Wird ein Medikament speziell für ein Familienmitglied verordnet, wird der Name des Familienmitglieds auf der Packung notiert. Achten Sie darauf, dass die auf dem Beipackzettel angegebene Dosierung eingehalten wird.
Kinder erhalten nur die für sie verordneten Medikamente.
Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Hausapotheke und ersetzen Sie abgelaufene Produkte: Das gilt z.B, auch für Verbandsmaterial.
Seite teilen
Bitte wählen Sie aus, wie Sie die Seite teilen möchten:
Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz .
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Komfortfunktion angeboten. Für die Nutzung dieser Komfortfunktion müssen Sie der Speicherung der dafür verwendeten Cookies zustimmen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Zur Datenschutzerklärung
Technisch notwendig (nicht abwählbar) mehr Informationen
Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden. Erläuterungen zu erforderlichen Cookies
Statistik mehr Informationen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Sie bleiben dabei als Nutzer anonym. Durch einen Klick auf den Button "Auswahl bestätigen" oder „Alles auswählen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzhinweisen widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.