Medienbrief Nr. 5

Dass Kinder gerne Grenzen ausloten, ist ganz normal – auch, wenn es um die Mediennutzung geht. Wichtig ist, dass Sie als Eltern da sind und klar erklären, warum manche Regeln wichtig sind. TINES TIPPS Bei Vincent darf ich das aber! Beim Thema der Mediennutzung außerhalb des eigenen Zuhauses erinnere ich mich noch gut an eine bestimmte Situation: Mein Neffe Michi war damals noch in der Grundschule und durfte bei seinem besten Freund Vincent übernachten. Vincent hat ein eigenes Zimmer und einen eigenen Fernseher, an dem eine Spielkonsole angeschlossen ist. Für Michi ist es das Größte, sowas hat er zu Hause nicht. Für Vincent gibt es feste Regeln, wann er spielen darf. Nämlich nur tagsüber. Abends, nach einem langen Ausflug auf den Abenteuerspielplatz, haben die Jungs angekündigt, dass sie nun schlafen möchten. Als mein Bruder Max seinen Sohn am nächsten Morgen nach dem Frühstück abgeholt hat, waren Michi und Vincent jedoch komplett übermüdet und sehr launisch. Die Eltern haben herausgefunden, dass die Jungs nicht geschlafen, sondern fast die ganze Nacht heimlich gespielt haben. Im Gespräch haben sie den Jungs klargemacht, dass es aus gutem Grund Spielzeiten und Schlafzeiten gibt. Schlaf ist sehr wichtig, damit sich der Körper erholen kann. Mein Bruder Max hat Michi dann nach Hause gebracht und Michi hat fast den ganzen Tag schlafend auf der Couch verbracht, so müde war er. Michi wollte danach unbedingt auch eine eigene Konsole haben. Für seine Eltern war das jedoch in diesem Alter noch ein absolutes „No-Go“, erst recht im eigenen Zimmer. Beim nächsten Übernachtungsbesuch haben Vincents Eltern nachts die Controller in die „ControllerGarage“ gesteckt, sodass die Jungs wirklich geschlafen haben. Kinderbilder im Netz Der Kleine planscht vergnügt im See, die Kleine sitzt das erste Mal stolz auf dem Töpfchen. Von diesen und anderen Meilensteinen in der Entwicklung von Kindern finden sich häufig Bilder, Storys und Videos auf den Social-Media-Plattformen. Denn für viele Eltern sind die sozialen Medien heute das, was früher die klassischen Fotoalben waren: eine einfache Möglichkeit, um schnell und live Erinnerungen mit dem Freundeskreis, der Familie oder sogar der ganzen Welt zu teilen. Was jedoch immer bedacht werden muss: Einmal gepostet, ist praktisch nicht mehr nachvollziehbar, was mit dem Bild oder Video passiert. Und es ist damit meistens für immer irgendwo online auf einem Server gespeichert. Sharenting Das Teilen von Kinderfotos und Kindervideos im Netz wird auch als „Sharenting“ bezeichnet. Das Wort setzt sich zusammen aus dem Englischen „to share“ = „teilen“ und „Parenting“ = „Kindererziehung“. Die Bilder werden geteilt, um die Familie und den Freundeskreis am Leben des Kindes virtuell teilhaben zu lassen. Aber auch Stolz aufs eigene Kind und das Streben nach Anerkennung kann dazu verleiten, Bilder öffentlich zu posten. i Rechtliches: Persönlichkeitsrechte der Kinder Eltern oder andere Personensorgeberechtigte sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder geschützt aufwachsen können. Dazu zählt auch, die Rechte der Kinder einzuhalten. Diese sind unter anderem in der UN- Kinderrechtskonvention geregelt. Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild und ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre. Oft ist Eltern jedoch nicht bewusst, dass sie mit der Veröffentlichung und auch dem Teilen von Bildern und Videos der eigenen Kinder gegen deren Persönlichkeitsrechte verstoßen. Eltern dürfen ohne Einwilligung ihres Kindes keine Bilder und Videos veröffentlichen. Ist Ihr Kind schon älter, sollten Sie es deshalb immer fragen, wenn Sie ein Bild oder ein Video von ihm verschicken oder posten möchten. Stimmt Ihr Kind nicht zu, darf das Bild oder Video nicht veröffentlicht werden. Ab dem 7. Lebensjahr ist das Kind beschränkt geschäftsfähig, das heißt, es darf schon mehr entscheiden als jüngere Kinder. Natürlich wird es noch nicht genau verstehen, warum Sie fragen. Es kennt ja zum PSST, NICHT SO LAUT! PASS AUF! GLEICH GEHT'S LOS! 8 9

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