Medienbrief 2 Späte Kindheit und Medien

7 Surfschein machen und einen Nutzungsvertrag abschließen Ganz am Anfang sind Sie am besten immer beim Surfen und Spie- len dabei. Erklären Sie dabei Inhalte und Funktionen. Sie können mit Ihrem Kind den „Surfschein“ beim Internet-ABC machen. So lernt es, welche Seiten sicher sind und worauf es achten muss. Über die Seite „Mediennutzungsvertrag“ können Sie gemeinsam mit Ihrem Nachwuchs einen Vertrag zur Nutzung der Geräte aufsetzen. Dabei können entweder empfohlene Regeln für die Nutzung von Computer, Smartphone, Fernsehen und Konsole übernommen oder eigene Regeln erstellt werden. Ist der Vertrag fertig, wird er ausgedruckt und von Eltern und Kind unterschrieben. Nun gilt es für alle, die Regeln einzuhalten! ab, welches Gerät Sie benutzen und welche Zugriffsrechte Sie Ihrem Kind geben möchten. Im Regelfall können Sie sich über die Hilfeseiten Ihres Geräteherstellers, Internetanbieters oder des Softwareanbieters informieren, ob und wie ein Kinderprofil ein- gerichtet werden kann. So lassen sich bestimmte Berechtigungen aktivieren oder verber- gen. Sie können beispielsweise die Nutzungszeiten einschränken oder überprüfen, was genau Ihr Kind gemacht hat. Es empfiehlt sich jedoch, sehr vorsichtig mit dieser Funktion umzugehen. Sonst erwecken Sie den Eindruck, dass Sie Ihr Kind ausspionieren. Die Monitoring-Funktion kann als Grundlage für ein gemeinsames Gespräch über die Mediennutzung dienen. Sie können hierfür gemeinsam die Liste der besuchten Webseiten und Anwendungen ansehen und mit Ihrem Kind darüber sprechen. Themen können hier unter anderem sein, wie viel Zeit am Gerät verbracht wurde und welche Inhalte aus Ihrer Sicht ungeeignet erscheinen. Eine ausführliche Anleitung, wie Sie eine zusätzliche Jugendschutzsoftware installieren, finden Sie bei klicksafe und beim Jugendschutzprogramm. Wertvolle Hinweise in Bezug auf techni- sche Schutzlösungen für Geräte, Diens- te und Apps bietet medien-kindersicher. T I N E S T I P P S

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