Elternbrief Nr. 6

11 Elterngeld und Bayerisches Familiengeld Wer Elterngeld bezieht und in der Zeit ein zweites Kind be kommt, muss wissen, dass das Elterngeld nicht zweifach be zahlt wird. Kommt das zwei te Kind noch während des Be zugs von Elterngeld zur Welt, wird zur Berechnung des Eltern geldes in der Regel das Einkom men vor der Geburt des ersten Kindes zugrunde gelegt. Dazu kommt der Geschwisterbonus, das sind zusätzlich 10% des El terngeldes, mindestens aber 75 Euro. Das Elterngeld für das erste Kind wird auf das Eltern geld für das zweite angerechnet. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld für das zwei te und jedes weitere Kind um je 300 Euro (Mehrlingszuschlag). ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Wer Elterngeld bezieht, zahlt da rauf keine Steuern. Allerdings unterliegt es der Progression, das heißt, es wird zum Familien einkommen hinzugerechnet. So bestimmt es letztlich die Höhe des individuellen Steuersatzes. ­ ­ Das Elterngeld wird auf be stimmte Sozialleistungen ange rechnet. Wer also Arbeitslosen geld II oder Sozialhilfe bezieht, ­ ­ ­ hat durch das Elterngeld kaum einen finanziellen Vorteil. Das ALG II wird entsprechend ge kürzt. Ausnahme: War der be treuende Elternteil vor der Ge burt erwerbstätig, wird ein Freibetrag gewährt. ­ ­ ­ Das Bayerische Familiengeld wird allen Eltern von ein und zweijährigen Kindern gewährt. Für ab dem 1. September 2017 geborene Kinder erhalten Sie 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat, vorausgesetzt, Sie haben Ihre Hauptwohnung in Bayern, leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt und erziehen es selbst. „Selbst erziehen“ bedeu tet allerdings nicht, dass Sie Ihr Kind durchgehend selbst betreu en müssen. Familiengeld kann auch bezogen werden, wenn das Kind eine KiTa besucht. Extra be antragt werden muss das Fami liengeld in der Regel nicht, denn wer in Bayern Elterngeld bean tragt und bewilligt bekommen hat, hat damit kraft Gesetzes den Antrag auf Familiengeld gestellt. ­ ­ ­ ­ ­

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