Medienbrief 3 Pubertät und Medien I

Ist Sexting gefährlich oder sogar verboten? Was tun, wenn intime Bilder meines Kindes veröffentlicht wurden? � Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe und geben Sie ihm nicht die Schuld. Die Situation ist schon belastend genug. � Falls die Bilder auf einem sozialen Netzwerk veröffentlicht wurden, wenden Sie sich an den Service und veranlassen Sie das Löschen der Bilder. � Falls sich der Vorfall im Schulkontext ereignet hat, können Sie in Rücksprache mit Ihrem Kind gemeinsam die Vertrauenslehr kraft und den schulpsychologischen Dienst kontaktieren. - � Generell gilt: Wenn persönliche Bilder ohne Einverständnis weitergegeben werden, verletzt dies das Recht am eigenen Bild und stellt eine Straftat dar. Täterinnen und Täter können dafür mit einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe belangt werden. � Sie können sich auch an die Polizei wenden. Die Weitergabe von intimen, erotischen Bildern und Videos ist eine Straftat, insbesondere wenn das Opfer minderjährig ist. Hier müssen dann die Eltern eine Anzeige erstatten. i Sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) sind aus nahmslos verboten. Bei Erwachsenen ist Sexting nicht verbo ten, solange die eigenen, persönlichen Bilder oder Videos nur für den privaten Gebrauch einvernehmlich und freiwillig an das Gegenüber versendet wurden und keine Persönlichkeitsrechte dabei verletzt werden. Das Tauschen von eigenen Fotos oder Videos, Posenfotos oder pornografischen Aufnahmen unter zwei Jugendlichen ab 14 Jah ren ist ebenfalls straffrei, wenn beide damit einverstanden sind und die Aufnahmen nicht weitergeleitet werden. Allerdings ist es grundsätzlich verboten, solche Videos und Bil der von Minderjährigen zu verbreiten. Hier drohen hohe Strafen wegen der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie! Zudem ist es verboten, Aufnahmen ohne das Einverständnis der Abgebildeten an Dritte weiterzuleiten. Dies geschieht nicht selten aus „Spaß“ oder aus Rache bei Beziehungsproblemen. - - - - 21

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