Medienbrief 3 Pubertät und Medien I

Was können Eltern tun, wenn das eigene Kind zum Opfer wird? � Wenden Sie sich nach Rücksprache mit Ihrem Kind gemeinsam an die entsprechenden Fachkräfte (z. B. Klassenlehrerin und -lehrer, Schulpsycholo ginnen und -psychologen, Beratungs- und Ver trauenslehrkräfte, schulische Sozialarbeiterinnen und -arbeiter). So kann u. U. auch das persönliche Gespräch in einem geschützten bzw. betreuten Rahmen mit der Täterin oder dem Täter hergestellt und verdeutlicht werden, wie sehr die Attacken - - verletzen. � Sperren und ignorieren Sie die Täterinnen und Täter. � Dokumentieren Sie alles. Screenshots der Nach richten und Chatverläufe können als Beweismittel verwendet werden! - � Erstatten Sie im schlimmsten Fall Anzeige, wenn Sie nicht weiterkommen. Cybermobbing kann strafrechtlich verfolgt werden. i Aktuell gibt es noch keinen eigenen Straftatbe stand für Cybermobbing. Werden jedoch andere Straftatbestände wie Be leidigung, Nachstellung, Nötigung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts erfüllt, können Freiheits oder auch Geldstrafen drohen. - - - Unterschied: Mobbing – Cybermobbing Mobbing � In der Schule oder am Arbeitsplatz, � Überschaubare Reichweite, � Verbale, psychische und auch physische Gewalt, � Täterinnen und Täter sind bekannt (z. B. aus der Klasse) und somit greifbar. � Auch außerhalb der Schule bzw. dem Arbeitsplatz in den sozialen Netzwerken/Foren, � Größere Reichweite, � Verbale, psychische Gewalt, � Täterinnen und Täter können oft schwer „gefasst“ werden, wenn sie in den sozialen Medien anonym bleiben. Cybermobbing 17

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