Elternbrief Nr. 48

OnlineShopping birgt Gefahren. Vorsicht Schuldenfalle! Der Umgang mit Geld will gelernt sein. Im Idealfall haben die jungen Menschen über die letzten Jahre hinweg geübt, sich ihr Taschengeld einzuteilen oder mit der Ausbildungsvergütung gut zurechtzukommen. Doch wenn das nicht der Fall ist? Was ist, wenn Ihr Kind regelmäßig mehr Geld ausgibt als es zur Verfügung hat? Die Verlockungen sind groß – vor allem beim Online-Shopping. Die Bestellung per Mausklick geht so schnell und einfach. Doch dabei verliert man schnell einmal den Überblick, für wie viel Geld im Monat man eigentlich eingekauft hat. Bei Verträgen gilt folgende Regelung: Schließen Minderjährige Verträge ab, sind diese meist „schwebend unwirksam“, das heißt sie werden erst wirksam, wenn die sorgeberechtigten Eltern zustimmen (Ausnahme: Taschengeldparagraph, siehe Elternbrief 44). Liegt die Zustimmung der Eltern bis zum Erreichen der Volljährigkeit nicht vor, kann der junge Erwachsene den Vertrag nach seinem 18. Geburtstag bestätigen. Dann wird der Vertrag wirksam und die Zahlungen werden fällig. Einkaufs- und Vertragsfallen bekommen mit dem Erreichen der Volljährigkeit eine neue Dimension. Die jungen Erwachsenen sind jetzt voll geschäftsfähig und brauchen kein Einverständnis der Eltern mehr. Manche Banken © athree23 / Pixabay.com 9

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