Elternbrief Nr. 30

Jugendärztin kennt Ihr Kind Ihre Kinder- und schon lange. Mit acht noch zum Kinderarzt? Aus Ihrem kleinen Kind ist mittlerweile ein großes Kind geworden. Und Sie stellen sich vielleicht die Frage, ob es denn bei Ihrem Hausarzt nicht ebenso gut medizinisch versorgt würde wie bei der Kinderärztin. In der Hausarztpraxis gibt es oft kürzere Wartezeiten und sie liegt meist näher. Die meisten Allgemeinärzte, also die Fachärzte für Allgemeinmedizin, behandeln auch Kinder. Allerdings hat Ihr Kind zu seiner Kinderärztin möglicherweise ein gutes Vertrauensverhältnis, weil sich beide schon lange kennen. Grundsätzlich ist der Kinder- und Jugendarzt bis zum 18. Geburtstag zuständig. Er ist der richtige Facharzt für die Wachstumsphase und Pubertät. Für die Vorsorgeuntersuchungen J1 und J2, die im Jugendalter stattfinden und die neben der körperlichen auch die psychische Entwicklung Ihres Kindes mit einbeziehen, ist der Kinder- und Jugendarzt mit Sicherheit ein kompetenter Ansprechpartner. Manche Eltern gehen mit ihrem Kind zumindest für die Vorsorgeuntersuchungen noch zum Kinder- und Jugendarzt, während bei einem Schnupfen oder einer Erkältung des Kindes auch schon mal die eigene Hausärztin zurate gezogen wird. Ein Gespräch mit beiden kann für Klarheit sorgen. Sprechen Sie doch auch mit Ihrem Kind darüber: Es hat sicher eine eigene Meinung dazu, ob es gerne bei seiner bisherigen Kinderärztin bleiben möchte, zu der es in der Kleinkinderzeit ein gutes Vertrauen aufgebaut hat, oder ob es sogar ganz gerne zu einem anderen Arzt wechseln möchte, weil da auch „die Großen“ hingehen. Wenn keine sachlichen Gründe dagegen sprechen, können Sie Ihrem Kind seinen Wunsch erfüllen. 15

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