Ihr Kind muss regelmäßig von der Kinder-Ärztin
oder dem Kinder-Arzt untersucht werden.
So sieht man, ob sich Ihr Kind gut entwickelt.
Und ob es gesund ist.
Das ist in Bayern so geregelt.
Kontroll-Untersuchung U7a


Auf dieser Seite finden Sie:
Die Kontroll-Untersuchung U7a
Ist Ihr Kind 3 Jahre alt?

Dann vergessen Sie die U7a nicht.
U7a ist die Abkürzung für: Untersuchung 7a.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kinder-Ärztin
oder dem Kinder-Arzt.
Sagen Sie: Ich möchte einen Termin
für eine Kontroll-Untersuchung für mein Kind haben.
Machen Sie unbedingt alle Kontroll-Untersuchungen.
Das ist sehr wichtig für Ihr Baby.
Die Kinder-Ärztin oder der Kinder-Arzt kann feststellen:
Entwickelt sich Ihr Kind gut?
Oder stimmt etwas nicht mit Ihrem Kind?

Nehmen Sie diese Dinge zur Kontroll-Untersuchung mit:

- Die Gesundheits-Karte vom Kind.
- Das gelbe Kontroll-Untersuchungs-Heft.
In das Kontroll-Untersuchungs-Heft schreibt die
Ärztin oder der Arzt zum Beispiel
die Größe und das Gewicht vom Baby. - Das gelbe Impf-Heft.

Haben Sie Fragen an die Kinder-Ärztin oder den Kinder-Arzt?

Schreiben Sie die Fragen vorher auf und
nehmen Sie die Fragen mit zur Untersuchung.
So können Sie nichts vergessen.

Sind Sie sich unsicher bei etwas?
Dann fragen Sie Ihre Kinder-Ärztin oder Ihren Kinder-Arzt.
Sie möchten mehr über die Kontroll-Untersuchungen wissen?
Auf der Themen-Seite Kontroll-Untersuchungen finden Sie alle Informationen
Hilfe und Unterstützung

Manchmal wissen Eltern nicht weiter.
Es gibt Beratung und Hilfe.

