Ihr Baby muss regelmäßig von der Kinder-Ärztin
oder dem Kinder-Arzt untersucht werden.
Ihr Baby muss regelmäßig von der Kinder-Ärztin
oder dem Kinder-Arzt untersucht werden.
So sieht man, ob sich Ihr Baby gut entwickelt.
Und ob Ihr Baby gesund ist.
Das ist in Bayern so geregelt.


Auf dieser Seite finden Sie:
Kontroll-Untersuchung U4 und U5

Ist Ihr Baby 3 Monate alt?
Vergessen Sie die U4 nicht.
U4 ist die Abkürzung für: Kontroll-Untersuchung 4.
Ist Ihr Baby 6 Monate alt?
Vergessen Sie die U5 nicht.
U5 ist die Abkürzung für: Kontroll-Untersuchung 5.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kinder-Ärztin oder dem Kinder-Arzt.
Sagen Sie:
Ich möchte einen Termin für eine Kontroll-Untersuchung
für mein Kind haben.

Nehmen Sie diese Dinge zur Kontroll-Untersuchung mit:

- Die Gesundheits-Karte vom Kind.
- Das gelbe Kontroll-Untersuchungs-Heft.
In das Kontroll-Untersuchungs-Heft schreibt die
Ärztin oder der Arzt zum Beispiel
die Größe und das Gewicht vom Baby. - Das gelbe Impf-Heft.

Haben Sie Fragen an die Kinder-Ärztin oder den Kinder-Arzt?

Schreiben Sie die Fragen vorher auf und
nehmen Sie die Fragen mit zur Untersuchung.
So können Sie nichts vergessen.

Sind Sie sich unsicher bei etwas?
Dann fragen Sie Ihre Kinder-Ärztin oder Ihren Kinder-Arzt.
Machen Sie unbedingt alle Kontroll-Untersuchungen.
Das ist sehr wichtig für Ihr Baby.
Die Kinder-Ärztin oder der Kinder-Arzt kann feststellen:
Entwickelt sich Ihr Baby gut?
Oder stimmt etwas nicht mit dem Baby?
Sie möchten mehr über die Kontroll-Untersuchungen wissen?
Auf der Seite Kontroll-Untersuchungen finden Sie alle Informationen.
Hilfe und Unterstützung

Manchmal wissen Eltern nicht weiter.
Es gibt Beratung und Hilfe.

