Medienbrief 3 Pubertät und Medien I

Wie ist die Rechtslage zu Lootboxen? Weil Lootboxen in den jeweiligen Spielen ganz unterschiedlich eingebunden und genutzt werden, ist es für den Gesetzgeber schwierig, eine einheitliche Reglung zu schaffen. Lootboxen sind in manchen Ländern stark reguliert oder verboten, da sie dem Glücksspiel zugeordnet werden. So hat Belgien sie aus Jugendschutzgründen verboten. Mit dieser Maßnahme soll auch die Spielsucht bekämpft werden. Das neue Jugendschutzgesetz in Deutschland kennt nun Schutz ziele für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Diese sollen insbesondere auch Risiken durch Kommunikations-, Kontakt- und Kauffunktionen, exzessives Mediennutzungsverhalten und nicht altersgerechte Kaufaufforderungen verringern. - - So verhindern Sie die Lootbox-Falle � Lesen Sie gründlich die AGBs, bevor Sie oder Ihr Kind ein Online- oder mobiles Spiel herunterladen oder kaufen. � Vielleicht spielen Sie das Spiel eine Zeitlang mit Ihrem Kind, um zu sehen, welche möglichen Kostenfallen oder Risiken im Spiele lauern. � Stellen Sie die Smartphone-Sicherheitseinstellungen so ein, dass Ihr Kind keine kostenpflichtigen Spiele bzw. „In-AppKäufe“ ohne Ihre Zustimmung (durch die Eingabe eines Pins) erwerben kann. � Möglicherweise können Sie beim Mobilfunkprovider ein limitiertes Monatsbudget für mobile Spiele festlegen. Ihr Kind kann so in einem sicheren Rahmen lernen mit Geld umzugehen. � Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken, damit es sie versteht und lernt, mit den Gefahren dieser Angebote umzugehen. ­ i Bei Minderjährigen sind Zahlungsaufforderungen seitens der Spieleanbieter nur dann rechtskräftig, wenn die gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter der Kinder dem Kaufvertrag (zwischen der/dem Minderjährigen und dem Spieleanbieter) vorab zugestimmt haben oder wenn die Kinder die Kosten komplett mit dem eigenen Taschengeld bezahlt haben. Was tun, wenn Ihr Kind in die Lootbox-Falle getappt ist? 11

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy